Beiträge von matthiask

    Tsstss, und ich dachte in meiner Naivität, ich hätte da ein kleines goldiges Problem, das schnell gelöst ist!?!?
    Lasst uns also warten, was InEK spricht! :uhr:

    Danke, für die Mühe, edler Lord, und Ihr anderen edlen Mitstreiter im DRG-Zeitalter!

    Hallo, zusammen!
    Ein junger Mann wird nach Stromunfall am Monitor überwacht und am nächsten Tag entlassen. Symptome oder Komplikationen treten nicht auf. Was kann man als HD nehmen bei völliger Beschwerdefreiheit? Problem: W87.0! Unfall durch elektr. Strom ist als HD ja nicht zulässig.

    Gruss aus Rastatt :sterne:

    Ich grüsse Euch, Lord Selter, Herr über DRGs und Prozeduren!

    Dimdi, der schreckliche Drache sprach zu mir:

    Die Kodes aus dem Kapitel 21 stehen für Gründe warum das Gesundheitswesen in Anspruch genommen worden ist. Unter Z51.4 versteht man also die Vorbereitung einer Behandlung, die aber dann an einem anderen Ort oder Zeitpunkt erfolgt. Hier ist z.B. nicht die Narkosevorbereitung gemeint, die am Vortag der OP durchgeführt wird, denn die ist in dem Kode für die jeweilige Operation schon enthalten. Kommt aber z.B. ein Patient zur Vorbereitung einer Narkose, ist aber dann aus welchen Gründen auch immer die Durchführung der Operation nicht möglich, so kann man mit Z51.4 den Kontakt mit dem Arzt erklären. Oder der Patient lässt die Vorbereitung bei seinem Hausarzt durchführen, so kann dieser die Vorbereitung einer nachfolgenden Behandlung kodieren.

    Der Schatten ist dem Licht gewichen! Ich sehe klar!

    Ich verneige mich!

    Hallo, zusammen!
    Ich werde von einer Abteilung meiner Klinik gefragt, wann man die Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert verschlüsseln kann. Was ich bisher weiss: Die Vorbereitung auf eine Dialyse gehört nicht dazu und die Diagnose ist nicht erlösrelevant.
    Wer weiss mehr? 8)

    Hallo, zusammen!
    Unser zuständiger MDK :devil: weigert sich :noo: , bei einem Patienten mit bestehender KHK und gleichzeitiger Karotisstenose, die Kodierung der Karotisstenose anzuerkennen (erlösrelevant), dies sei lediglich eine anamnestische Erkrankung. Kann ich die Gabe von ASS 100 mg täglich nicht als Mehraufwand für beide Diagnosen angeben und somit auch die Kodierung beider Erkrankungen als Nebendiagnosen vertreten?

    Gruss und schönes Wochenende

    Hallo, zusammen!\"
    Eine Patientin wird zur Synkopenabklärung stationär aufgenommen. Als mögliche Ursachen hierfür wird eine Exsikkose im Rahmen einer Diarrhoe ermittelt, ausserdem liegt eine Hyponatriämie vor.
    Frage: Was ist HD, die Synkope oder die Exsikkóse? oder etwa doch die Diarrhoe?? :sterne:

    Hallo, zusammen!
    Ist folgendes Vorgehen zulässig:

    Pat. mit Morbus Crohn erhält Infliximab (mod. Antikörper). Kann man hier die OPS 8-547.1 verschlüsseln?
    Anderer Fall: Pat. mit Agranulozytose erhält G-CSF (Immunmodulator). Kann man hier die OPS 8-547.2 eingeben?

    Sind diese OPS-Ziffern in der Regel erlösrelevant?
    Die erwähnten Medikamente sind ja auch relativ teuer.


    Gruss