Beiträge von merguet

    Hallo Forum,

    mir hat immer noch niemand schlüssig beantworten können, wie das sog. \"organistaorische Problem\" gelöst werden soll für die ersten Patienten. Wenn die Maßnahmen um 7-7.30 Uhr beginnen, muß der Patient einige Zeit vorher im KH sein. Selbst bei einer Hotelübernachtung bedeutet dies inkl. Wirkung der Prämedikation, dass Pat. um 4-30 - 5 Uhr aufstehen muß. bei längerer Anfahrt entsprechend früher.
    Die gilt für multimorbide in besonderem Maße.

    Ein Patient muss der erste sein. Es kann auch nicht sein, das die Kostenträger immer auf die Organisation verweisen, denn schließlich kann man die Funktionsbereiche deswegen nicht erst ab 8 -8.30 Uhr beginnen lassen.

    Mir liegt ein Fall vor, bei dem ein 3-jähriges Kind um 7.00 im OP die Anästhesieeinleitung erhielt, die Anfahrstrecke betrug ~ 40 km.
    M.E. ist die Forderung, ein solches Kind um 4.30 zu Hause aus den Kissen zu zerren, nicht nur unsinnig, sondern sogar gefährlich.

    Ich hoffe, dass hierzu bald mal entsprechende SG-Klärungen vorliegen.

    Gruß

    merguet

    Hi west,

    Das kann eigentlich nur der Patient durchfechten. Die Argumente können Sie ihm ggf. liefern.
    Verstehe ich Sie richtig: Die Ablehnung erfolgte im Vorfeld?

    Wenn die Leistung bereits erbracht wurde, können Sie natürlich anders argumentieren. Von einem experimentellen Verfahren kann keine Rede sein. Ferner kann die GKV niemanden verpflichten, eine bestimmte medizinische Vorgehensweise anzuwenden, es sei denn, die Leistung wäre im Vertrag des Versicherten explizit ausgeschlossen. Auch eine ausschließlich hochgradig evidenzbasierte Therapie kann nicht gefordert werden.

    Dennoch ist eigentlich Ihr Patient derjenige, der die Auseinanderstzung führen muss. Diese Diskussion hatten wir aber schon häufig.

    Gruß

    merguet

    Zitat


    Original von casu-adverso:
    Gleiches gilt auch für die Prozeduren. Kann es überhaupt Kompetenzprozeduren geben, die noch nicht oben erfasst habe? Sofern ich davon ausgehe, dass ich nur Angaben mit großen Anzahlen als Kompetenz ausweise.
    MFG Frau Schmidt

    Tag Frau Schmidt, Willkommen im Forum,

    Es gibt einige Leisutngen, die werden schlicht und einfach sleten gemacht und gehen v.a. bei großen Leistungeszahlen schlicht unter. Hierzu können z.B. Transplantationen oder die Anwendung spezieller Methoden wie Kunstherz oder Neurostimulation gehören. Mit denen können Sie unter Umständen hohe Fallzahlen nicht erreichen. Beid er PDF-Version können SIe natürlich schon in der ersten Liste 30 OPS ausweisen, die Wahrscheinlichkeit, daß Ihre Kompetenz dann auftaucht, sit groß. Allerdings braucht das viel Platz und der Begriff \"Kompetenz\" mag auch werbewirksam sein. Solche Prozeduren gehören hierhin.


    Gruß

    merguet

    Lieber Herr Heller, Hallo Herr Schaffert,

    Die grundsätzliche Schwäche der Selbstbeauskunftung wird hier deutlich. Ich halte es allerdings für zu hoch gegriffen, wenn hier sofort Betrug unterstellt wird.
    Mögliche Ursachen sind:

    - Unkenntnis der klinischen Sachlage bei Demjenigen, der den BQS-Bogen fertigstellt,
    - Zu späte BQS-Dokumntation
    - Mangelhafte Wahrnehmung der klinischen Realität
    - Schlechte Dokumentation in der Krankenakte
    - Abgrenzung der Wundinfektion
    - Angst vor \"Selbstanzeige\"
    - Bewußtes Verschweigen (=Betrug?)

    Das Validierungsverfahren überprüft allerdings durchaus auch Nullwerte.

    Die Bundeweiten Werte sind sicher zu niedrig, dem liegen alle diese Ursachen zugrunde.

    Möglich Auswege können auf Ebene de KH sein:
    -Kriteriendefinition
    -Verpflichtung zu einheiltlicher Dokumentation
    - Das ganze muss \"Thema\" sein
    - Kontrollvisiten / Wundmanager

    Gefahren: Die ermittelten Werte werden weit über dem Bundesdurchschnitt liegen. Es darf als sicher gelten, dass zukünftig die aus den QB gefüllten Datenbanken der Kostenträger derartige (richtige) Werte als negative Ausreisser darstellen werden, dies gilt besonders auch für die Laienöffentlichkeit.

    Dennoch: Freiwillige vor, ggf. ist das ja in einer FA eines Hauses zunächst unproblematisch, zumal wenn derjenige, der die Daten kennt auch noch klinisch tätig und in gewisser Verantwortungsfunktion steht (z.b. in der Gyn).

    Gruß

    merguet

    Hi,

    Patientin mit Ulcus cruris venosum wird versehentlich mit A57-Ulcus (molle) venereum verschlüsselt.
    Anruf einer aufmerksamen KK-Mitarbeiterin, die Dame sei 84 und als Pflegestufe III bei der Kasse gemeldet, das könne sie sich beim besten Willen nicht vorstellen.


    Gruß

    merguet

    Hallo Forum, Hallo Herr Heller,

    In NRW wurden 2005 3 Qualitätsberichte prämiert, die u.A. auch ihre BQS-Ergebnisse teilweise veröffentlicht hatten. Auch bei diesen hatten 2 von 3 Wundinfektionsraten von 0%. Die Durchschnittswerte und der Vertrauensbereich, der von Ihnen genannt wurde, dürfte mit der Realität ebenfalls nichts zu tun haben, Im internationalen Schrifttum geht man ja von 4-8% Wundinfektionen aus. Die Daten stammen dann aber aus Arbeiten, die sich gezielt mit der Ermittlung der Wundinfektion beschäftigt haben.

    Im BQS-Verfahren besteht die Gefahr, dass der ehrliche der Dumme ist. Im übrigen ist die meist retrospektive Erfassung kaum geeigent, alle Fakten rund um den Behandlungsfall tatsächlich abzubilden.

    Gruß

    merguet