Beiträge von merguet

    Hallo Forum, hallo Mr. Freundlich:

    Ich glaube, kaum jemand in diesem Forum wehrt sich dagegen, offensichtliche Inplausibilitäten bei der Übermittlung von Codes auch mal auf kleinem Wege zu klären.

    Demgegenüber stehen Prüfungen von zwar DKR-Konformen, aber inhaltlich völlig unsinngien Regelungen (z.B. Intubationszeitpunkt als Plausi für Beatmungszeiten), von denen einige Kassen nicht lassen wollen.

    Ein Mittelweg könnte sein, die Zahl der Prüfungen zu reduzieren. Dann würden auch keine 100 Euro fällig.

    Wenn Sie aber auf eine Prüfung bestehen, werden 100 Euro zu zahlen sein. Zumal zu viele Beispiele existieren (s.o.), in denen die Kasse nicht glaubhaft machen kann, sie hätte bei korrekter Kodierung nicht geprüft.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    zum Beitrag von murx sei noch ergänzt, dass der ICD und OPS bei der Abbildung von Verläufen, Komplikationenen oder unerwünschten Ereignissen merkwürdig grob gestrickt und aussagelos sind. Der gesamte Bereich der T-Diagnosen, aber auch die eine Intensivtherapie komplizierenden Verläufe gehören zu dem, was nur unvollständig darstellbar ist.

    Daher führen diese Codes häufig zu Nachfragen, die in der Tat auch etwas mit dem mangelnden Verständnis der Abläufe zu tun haben.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum, Hallo Bern, Hallo Mr. Freundlich,

    Die Argumentation wird mit dem genannten Beispiel sehr schwierig. Wie will man als KK im Einzelfall darstellen, dass man nicht geprüft hätte , wenn man die EInzelheiten gewußt hätte?

    3 Gegenbeispiele?

    1. Geprüft werden 26 Erythrozytenkonzentrate. Die Aktenprüfung ergibt 34 EK. Wollen Sie glaubhaft machen, Sie hätten nicht geprüft, wenn Ihnen die höhere Zahl von vorneherein bekannt gewesen wäre?

    2. Sie lassen 267 Beatmungsstunden prüfen. Das Ergebnis ist, dass eine Station die Beatmung nicht abgeschlossen hat, daher 280 Stunden fehlen. Wollen Sie sagen, sie hätten bei >500 Stunden nicht geprüft?

    3. EIne DRG kann in A-C gesplittet werden. Sie prüfen die B wegen der Kodierung. Die Aktenprüfung ergibt eine A. Hätten Sie die A nicht geprüft, weil die so viel plausibler ist?

    Es gibt zahlreiche weitere Beispiele, jedes aus dem Beriech der Zusatzentglete funktioniert so.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    das Sozialgericht München sagt dazu in einem Beschluss vom 22.04.2004:

    \"Aus § 305 Abs. 2 Satz 4 SGB V folgt nicht das Recht des Krankenhauses, den Versicherten über einen Abrechnungsstreit mit seiner Krankenkasse zu informieren.
    Das Verhalten des KH ist vielmehr eine Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht, eine Schädigung des Vertragspartners zu unterlassen.\" :d_neinnein:

    Aktenzeichen: S 19 KR 64/04

    Ich muss den Patienten fgar nciht zwingend über Streitigkeiten informieren. Dennoch kann mir doch nicht verboten sein, überhaupt Kontakt zum Patienten aufzunehemn.
    Mir liegen zunehmend Schweigepflichtsentpindungen von Patienten vor, die sich auch auf das im 4. kleingedruckten Absatz erwähnte Wirken einer hinzugezogenen Dienstleistungsfirma erstrecken.

    Ich wage zu bezweifeln und würde mir gelegentlich darüber gern ein Bild machen, ob Patient sich dieser Tatsache tatsächlich bewußt war.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    einen Konsens haben wir hier auch bisher nicht erreicht. Das wird sicher die Gerichte beschäftigen. Denn es ist ja nun auch oft so, dass bei der Fallstichprobe hausintern auch die gesamte Kodierung durch das KH überprüft wird. Nicht selten geht das zu Gunsten des KHes aus.
    Wenn in allen derartigen Fällen anch der Lesart von Bern keine 100 Euro anfallen, dürfte diese Aufwandpauschale nur sehr selten fliessen. Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass sich irgendeine Änderung des Datensatzes bewerkstelligen lässt, nach deren Vorliegen die Kasse sagt: wenn wir das gewusst hätten, hätten wir natürlich nieee geprüft.

    Damit würde aber auch das Ziel des Gesetzgebers verfehlt.

    Warten wir als den ersten Musterprozess ab, mit einer höchstrichterlichen Klärung dürfte allerdings auch bei optimisitischen Annahmen nicht vor 2011 zu rechnen sein.

    ?(

    merguet

    Hi Forum,

    Man mag ja dem Verschweigen der Fallzahlen <5 aus Datenschutzgründen noch aufgeschlossen gegenüberstehen.

    Bei der Darstellung der BQS-Ergebnisse wird dies vollends Grotesk. Wenn da also Zähler oder Nenner <5 sind, soll aus Datenschutzgründen der Fall nicht angegeben werden (Datensatzbeschreibung: 6-100000)

    Dadurch entstehen auch für große Nenner leere Datebankfelder, die Nenner könnte man aber immerhin noch im Kommentarfeld angegeben.

    Hat man nun aber beispeilweise eine Ergebnis zwischen 0 und 1% angegeben, ist doch ziemlich klar, dass es sich um 1-2 Fälle handelt, zumal die zugrundeliegende Leistung ja aus den OPS-Ziffern hervorgeht.

    Es kommt aber noch kurioser:

    Bei den positiv formulierten Indikatoren macht man doch auch die Angabe 183 von 185 Fällen. Es ist auch hierbei klar, dass der Indikator bei 2 Patienten angeschlagen hat. Auch das ist zwar weniger als 5, da der Zähler aber 183 ist, wird die Zahl trotzdem angegeben.

    Kurios, kurios.... :sterne:


    merguet

    Hi,

    eine Lösung kann sein, die Codes der verschlüsselnden Person zuzuordnen, welche ja zu einer FA gehört, dies mag die Zuordnung erleichtern.

    SOfern ihr KIS nicht die erbringende FA als Information oder Datenbankfeld enthält, scheint das noch der einfachste Weg.

    Insbesondere die Gastroenterologie ist in diesem Zusammenhang immer problematisch, das sie für die gesamte Klinik dienstleistend tätig werden.

    Gruß

    merguet

    Hallo Herr Horndasch,

    so unstimmig ist das glaube ich, nicht:

    In der PDF-Versionen kann sich die Darstellung \"operativer\" Abteilungen auf die 5-er Codes beschränken, wenn das Spektrum der Abteilung besser zur Darstellung kommt (\"die Relevanz der Leistungsdarstellung verbessert\" Seite 19 Ausfüllhinweise). Dies kann bei Urologen und Gynäkologen aber zu Verzerrungen führen.

    Gruß

    merguet

    Hi brickwede,

    diese Problematik wurde auch im Artikel von Siebers in \"Das Krankenhaus\" vom April diskutiert (Hier der Link zum Inhaltsverzeichnis).

    Im Text heisst es ja: 80% der OPS-\"Ziffern\". Dies ermöglicht Ihnen durchaus auch eine differenzierteres Bild Ihres Spektrums, so dass auch Leitungen mit geringer Fallzahl, aber hoher Beduetung in der Datenbank auftauchen und entsprechende Treffer bei Datenbankrecherchen ergeben dürften.
    Bei 80 % der Fälle konzentreiren SIe Ihre Darstellung. Leistungen mit geringer Fallzahl fallen dann eher heraus. Obe eine markierung oder Angabe weitere Kompetenzdiagnosen dabei hilft, ist unklar, zumal diese, anders als in der XML-Version. in der PDF-Version nur dann angegeben werden dürfen, wenn Sie in der Top-Liste noch nicht auftauchen. :sterne:


    Gruß

    merguet