Beiträge von merguet

    Hallo Pekka,

    ich bin angetan davon, dass sie einmal eine andere kassenseitige Sicht vertreten. Glauben Sie mir, dass ich lange Gespärche über den 112er geführt habe, die völlig erbgebnislos waren. Die uns beiden bekannten inhaltlichen Argumente werden ignoriert.
    Vom KH wird nicht selten verlangt, was wir eben nicht tun werden, dass nämlich Briefe an die Kasse gehen. Das wir diese Grenze ziehen, wird bestraft.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Beim Import der OPS-Ziffern für den QB in unsere Software wurden mir OPS-Ziffern des amtlichen Kataloges als \"ungültig\" angezeigt.

    Hintergrund ist laut Hersteller die durch den GBA veröffentlichte Datensatzbeschreibung.

    Tatsächlich heisst es auf Seite 33 unter Punkt 4.11.1.5-2.1 zur Übermittlung der Prozeduren:

    Format: 9-999[.XX]

    Dieses Format wird aber von zahlreichen Codes nicht erfüllt, etwa 5.38a ff, das Beispiel zeigt, dass diese Prozeduren durchaus relevant sind.

    Kennt oder hat jemand dieses Problem ebenfalls? Hat jemand Vorschläge zur Vorgehensweise? Spätestens beim Export der Daten fliegt einem das ganze sonst um die Ohren, da auch die Datenannahmestellen diese Datensatzbeschreibung haben.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Lieder kann ich keine Antwort beisteuern, möchte aber feststellen, dass MiChus Beitrag die erste Knospe des 2008er Systems ist.

    Wie sind sie an die Info gekommen? :i_respekt:

    Gruß

    merguet

    Hi Googs,

    Zitat


    Original von Googs:
    Guten Morgen Bern,

    Und noch ein Beispiel, dass die Aufwandspauschale vielleicht doch etwas bewirken kann. Wir hatte im letzten Jahr eine Zeit lang das Problem, dass eine Kasse alle Fälle geprüft hat, in denen irgendwie eine Erlösminderung möglich schien. Prüfquote etwa 40%. Nachdem die Fälle kaum noch zu bearbeiten waren, wurde uns angeboten einen pauschalen Abschlag auf alle strittigen Fälle vorzunehmen, damit die Sache für beide Seiten weniger aufwändig ist. Nach Androhung eine gerichtlichen Weges hat die Kasse inzwischen fast alle Prüfaufträge zurückgezogen, merkwürdig ... Im Rahmen der nun fälligen Aufwandspauschale dürften solchen Vorgehensweisen vielleicht doch zurückgehen.

    Viele Grüße
    Googs

    Da sehe ich schwärzer. Präzise diejenigen, die traditionell viel geprüft haben, nutzen jetzt jeden Weg, um den Aufwand noch zu erhöhen. Auf Nachfrage heißt es: Es gebe eine Anordnung der Geschäftsführung, auf Nachfrage dort heisst es, man beuge sich den Pflichten der Versicherungsaufsicht. Da es auch (GROSSE) Kassen mit einer Prüfquote von 0% gibt, die nicht einmal teuerer sind als andere, ist das meiner Meinung nach eine Schutzbehauptung.

    Gruß

    merguet

    Hi,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    und daran sind dann die Kassen schuld, oder? Das finde ich aber eine gewagte Hypothese! Es genügt - wie Kollege Bern sagt - ein Blick in den jeweiligen Landesvertrag. Wenn dieses \"Instrument\" dort beschrieben ist, haben die Kassen das gleiche Recht es zu verwenden, wie die Krankenhäuser das Recht haben, eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1 c SGB V zu verlangen!

    Das Recht, diese Instrument zu verwenden, spreche ich niemandem ab. Auch wenn das Instrument zu Zwecken eingesetzt wird, die im LV nicht vorgesehen war (Prüfung der Richtigkeit der Kodierung). Abgesehen davon, dass unserer gekündigt ist, aber dennoch gilt.

    Die Informationen sind redundant. Mir ist immer noch nicht klar, was die Kassen aus diesem Wundermittel eigentlich ableiten will.

    Von Schuld red ich nicht. Ich erkenne aber, das es EINE Kasse gibt, die dieses Instrument zu einer Art Spam verwendet, die ungeheuren bürokratischen Aufwand verursacht und keinen wirklichen Erkenntnisgewinn ziehen KANN. Pikanterweise die gleiche Kasse, die mich schon desöfteren gebeten hat, inhaltliche Fallbesprechungen mit Sachbearbeitern ohne medizinische Ausbildung vorzunhemen.

    Ich lehne das ab.

    Gruß

    merguet

    lord of the codes, ich fürchte, das passt auch in den 100-Ocken Thread

    Hallo Herr Horndasch, hallo Forum,

    das bedauerliche daran ist aber v.a., dass das Verfahren nicht zu einer EIndämmung des Aufwandes, sondern zu dessen Vermehrung beiträgt.

    - Die Prüfungen werden nicht weniger
    - Alternative Prüfwege werden zusätzlich bemüht
    - Die 100 Euro-Regelung schafft noch zusätzliche Auseinandersetzungen

    Gruß

    merguet

    Hallo,

    offensichtlich sind vom Lord of the codes verwandte Themen zusamengelegt worden

    Zitat


    Original von bern:
    Diese Rechtsposition ergibt sich zutreffenderweise nicht aus dem § 275, sondern aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Deshalb wird sowas auch nicht explizit geregelt, gilt aber trotzdem. Für die Einzelheiten müsste ich unsere Juristen bemühen, was aber zu weit führen würde.

    Wieder gewagt: Eine eindeutige Forulierung ist eine Rechtsposition. Und es wird offensichtlich irgendwann so weit führen, das man einen Juristen bemüht, m.E. ist das nicht zu weit.

    Zitat


    Original von bern:
    Es kann aber auch sein, das im BMG überhaupt nicht über diese Möglichkeit nachgedacht wurde. Wie gesagt, die Regelung ist ziemlich mangelbehaftet.

    Ooooh ja! Dies dürfte das einzig sichere sein.

    Zitat

    Original von bern:
    Allerdings geht Ihnen irgendwann die Aufwandspauschale verloren.

    mir geht nichts verloren, schon garn nicht irgendwannn, und auch nicht irgendwie. Und auch nicht aus gefühlten Gründen, sondern erst, wenn eine SG das erklärt.

    Gruß

    merguet

    Hallo Nichtraucher,

    Sicher ist doch, dass alle Fälle mit Datum der Rechnungslegung ab dem 1.4.2007 unstrittig nach dem GKV-WSG zu handhaben sind.

    Strittig ist nur, ob für Fälle mit Datum der Rechnungslegung vor dem 1.4. auch seit diesem Datum die Frist von 6 Wochen läuft (etwa weil das Gesetz ab diesem Zeitpunkt gilt).

    Der Aufnahmezeitpunkt hat m.E. mit der Frist nichts zu tun.

    Gruß

    merguet

    Liebe Diskutanten

    Zitat


    Original von papiertiger:

    [Darauf warte ich wirklich!!! Das der MDK mal von sich aus eine höhere DRG angibt!]

    Ich auch, seit Jahren (inoffizielle Begründung eines MDK-Arztes: Damit, dass wir das nicht melden, kompensieren wir die Dunkelziffer der falsch kodierten Fälle).

    bern:

    Ich will keinen \"Spass\" vor dem SG, sondern Klarheit. Sie sprechen dem KH jedes recht auf Irrtum ab. Angesichts von 100en Regeln, >25k OPS und <9k ICD codes eine gewagte Forderung. Sie unterstellen dem MDK-Gutachter mithin auch die immer vollständig richtige Interpretation und Anwendung aller Regeln. Ebenso gewagt.

    Bei Stichprobenprüfungen stellt sich doch häufig heraus, das eben nicht nur Rechnungen zu hoch, sondern, meistens in gelichem Masse auch zu niedrig sind. Das muss doch korrigiert werden können. Und wenn der Korrekturanlass die Prüfung ist soll es recht sein.

    Im übrigen dürfte es in den meisten Fällen schwierig sein, darzustellen dass Sie nicht geprüft hätten, wenn Sie von der nun nachgemeldeten ND gewußt hätten.

    Aber auch in dieser Diskussion zeichnet sich eines ab: Die Zahl der Anfragen wird nicht zurückgehen, die Gründe, warum die Aufwandspauschale nicht gezahlt wird, werden zahlreich sein, und die SG bekommen wieder zu tun.

    Wie bedauerlich.

    Gruß

    merguet

    Hallo Bern,

    Den Kern meines Posts haben Sie, wie so mancher ihrer Kollegen, nicht aufgegriffen:

    Die Information ist überwiegend redundant und der zusätzliche Erkenntnisgewinn bei Einhaltung der Schweigepflicht minimal.

    Der Inflationäre Gebrauch des Instrumentes deutet auf eine missbräuchliche Nutzung hin.

    Für die Übersendung des 112er Berichtes gibt es keine vorgesehenen Fristen. Da insofern keine Verpflichtung besteht, ihn vor Ablauf von 6 Wochen einzureichen, ist er auch insofern überflüssig.

    Gleichwohl gibt es eine Pflicht der KH zur Mitwirkung. Somit entsteht der Aufwand in der Regel doppelt, wenn das KH nicht sehr schnell ist.

    Was aber in der Praxis passiert ist, dass Krankenhäuser, müde vom Papierkrieg, einen Entlassbrief als Antwort schicken, bevor das MDK/SMD-Verfahren (auf Risiko des Kostenträgers) eröffnet wird.

    Auf diese Weise wird wiederrum der 275er ausgehebelt, durch Unnachgiebigkeit auf der einen und Nachlässigkeit auf der anderen Seite.

    Gruß

    merguet