Beiträge von merguet

    Hallo bern,

    auch hierzu muss ich Stellung nehmen:

    Die Information aus dem 112er ist mit Ausnahme einer einzigen Frage redundant zum 301 oder im Zusammenhang mit DRG irrelevant. Der Aussagewert ist somit nahe 0.

    Die Frage nach dem Verlauf kann an die Kasse nur soviele Informationen enthalten, wie unter Berücksichtigung der Schweigepflicht herausgegeben werden können. Allenfalls kann man damit etwa den Verlauf dahingehend erörtern, dass einzelnen Diagnosen nacheinander aufgetreten sind.


    Leider wird der 112er auch für Prüfungen der ordnungsgemäßen Kodierung verwendet, was dem Wortlaut des §2 nicht entspricht und somit unzulässig sein dürfte.

    Die gleichzeitge Veranlassung der MKD / SMD Prüfung schafft doppelten bürokratischen Aufwand. Das ganze riecht nach Schikane.

    So wurde mir denn auch in einem Gespräch mit einem Vertreter einer Kasse tatsächlich gesagt, dass ich mich über erhöhten Aufwand nicht beschweren solle, schließlich bekämen wir ja für die ergebnislosen Prüfungen eine Aufwandspauschale.

    Der 112er Bericht ist ein Untoter der Sozialgesetzgebung, den man ruhen lassen sollte.

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    Der Beitrag von Bern signalisiert, was auch an anderen Stellen deutlich wird. Das Ziel, eine Eindämmung der Anfragen wird nicht erreicht werden.
    Mit allen Mitteln wird schon im Vorfeld versucht, den korrekten Weg anders zu gestalten, um der Zahlung der 100 Euro zu entgehen und dennoch die Anzahl der Prüfungen konstant zu halten oder sogar auszudehnen.

    Un die Diskussion um die Frage der Minderung der Rechnung und den zugrunde liegenden Daten brandet hier schon das zweite Mal auf.

    Es bleibt also auch da wieder nur der Gang zum SG, nicht um Recht zu haben, sondern um Klarkheit zu kriegen.

    Bitter, daß dies auch dann nötig ist, wenn der Gesetztestext eigentlich ziemlich eindeutig ist. Ebenso bitter, das eine neue Regelung wieder nur zu Scharmützeln im Detail führt

    Gruß

    merguet

    Hallo Forum,

    1. Was hier schon angeklungen ist, möchte ich noch einmal zum eigenen Thema erheben.

    Von einer großen, bundesweit agierenden KK werden bei uns inflationär Berichte nach §112 angefordert. Wir erreichen derzeit 30-40 Stück pro Woche. Die zweitplazierte Kasse verlangte nur 3 in 3 Monaten.

    Hierbei werden nicht nur Fragen zur pr. und sek. Fehlbelegung, sondern, obwohl im Landesvertrag nicht vorgeseehn auch Fragen zur ordnungsgemäßen Abrechnung gestellt.

    Noch während die zuständigen Leute die Berichte erstellen, flattern schon die Prüfungen des nachgeschalteten Prüfdienstes ins Haus.

    Schriftliche und mündliche Einwendungen blieben bisher ergebnislos. Meine Frage ins Forum: Wer ist noch und in welchem Ausmaß betroffen?

    2. Die Anzeige durch den MDK erfolgt vom Datum her nach der stattgehabten SFB, eine Einwendung zum Einzelfall erfolgt nicht, statt dessen wird angekreuzt (Ordnungsgemäße Abrechnugn / FB). Es wird angegeben, weitere Unterlagen seien nicht erforderlich, obwohl noch gar keine angefordert wurden.

    Mir ist klar, dass es hier nur noch um Formalien geht, und dass die beteiligten lernen werden, die Spielregeln einzuhalten, dennoch würde mich interessieren, wie andere damit umgehen.

    Herzliche Grüße

    merguet

    Hallo Schnippler,

    diese Thematik hatten wir vor langer Zeit schon einmal.

    Ich halte es nach wie vor für akzeptabel, daß man den Patienten nachrichtlich über den Vorgang informiert. Dabei sollte man nicht auf Stimmungsmache setzen. Fragelich ist auch, was man damit erreichen will. Ziel einer solchen Maßnahme könnte ja nur sein, daß der Pat. beim Kostenträger EInspruch erhebt. Der Patient ist allerdings nicht un direkter Geschäftsbeziehung mit dem KH, wozu also?

    Einen Patienten, etwa nachrichtlich, von dem Vorgang in Kenntnis zu setzen, wenn man inhaltlich gute Argumente hat, sollte imho möglich sein. Ob dies allerdings auch einer rechtlichen Prüfung standhält, vermag ich nicht zu sagen.

    Gruß

    merguet

    Hallo TEK,

    Die inhaltliche Frage muß doch lauten, ob die Kü+rzung gerechtfertigt ist. Bei bestimmten Fällen wird inzwischen pauschal die Unterschreitung der UGVD angestrebt. Hier gilt es, Argumente gegen die pauschale Forderung zu finden.
    Wenn der MDK die stat. Notwendigkeit an sich nicht in Frage stellt, ist die Diskussion ambulant / stationär in jedem Falle vom Tisch.

    Gruß

    merguet

    Moin Attila,

    Zitat


    Original von Attila:
    Weil die Patientin schon mal da ist, wird am Ende des Aufenthaltes auch gleich die Chemo durchgeführt.

    Dies wäre ja zumindest ein Grund für die C53.*, da nicht ausschließlich das Symptom beahndelt wurde.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von MediConsult:
    Ein Patient kann mit Flimmern auch durchaus mal herumlaufen und braucht somit nicht immer gleich reanimiert werden.
    Eine Reanimation erfordert einen Stillstand von Atmung und Kreislauf, welche im vorliegenden Fall nicht vorhanden waren.

    Abgesehehn davon, daß ich mich in Ihren Beiträgen auch über einen Gruß in die Runde freuen würde, ist Ihre Aussage inhaltlich unhaltbar. Da hat nicht einer \"Herzflimmern\", wie der Volksmund zu sagen pflegt, sondern Kammerflimmern. Dies entspricht einem funktionellen Herzstillstand und ist ohne Reanimationsmaßnahmen in aller Regel mit dem Leben nicht vereinbar.

    Davon zu unterscheiden ist das Vorhofflimmern, mit dem man zwar herumlaufen kann, das man aber nicht mit Defibrillation, sondern ggf. mit Kardioversion behandelt.

    Bitte nacharbeiten!

    Gruß

    merguet