hallo forum,
ungeachtet der tatsache, daß es sich um einen privatpatienten handelt, ist ja eine ablehnung der kostenüberanhme auch durch die gkv immerhin denkbar. schließlich argumentiert ja herr ToDo exakt in diese richtung, wenn er auch ein chirurgischen patienten ins feld führt.
es wäre für mich auch aus diesem grunde dankenswert, wenn herr kessler einmal durchblenden könnten, um welche diagnosen / fälle es sich bei den neurologischen patienten gehandelt hat.
so könnte man sich ein bild machen, was für oder gegen eine stationäre bzw. rein ambulante versorgung gehandelt hat. wichtig scheint mir in diesem zusammenhang auch der einweisungszeitpunkt zu sein (nacht- notdienst) und der einweiser selbst (niedergelassener, vertreter, notdienst, facharzt? )
vielen dank
gruß aus essen
merguet