Beiträge von merguet

    die bronchoskopie ist eben nicht normalerweise mit vollnarkose erbunden, also narkose kodieren!

    muß gestewhen, daß mir die textstelle, die den zvk als narkosebestandteil nennt, im moment abhanden gekommen ist. ich bin aber sicher, sie in händen gehabt zu haben und melde mich mit der entsprechenden quelle sofort nach wiederfinden zurück.

    gute woche wünscht

    peter merguet

    liebe ng,

    sorry, aber schon wieder ´ne praktische frage. (leider wußte zur ecmo und zu den spezialverfahren bei atemversagen dann auch keiner so genau...)

    ein pulmonalartereinkatheter gehört nicht zur narkose, wird aber bei manchen narkosen immer gemacht. der zvk ist in den kdr expressis verbis als bestandtei der narkose bezeichnet. nicht so der pak. und der dürfte bei katastrophalem op-verlauf eigentlich einfacher operationen evtl relevant sein. außerdem für den controller mal wieder hinweis auf vergessene diagnosen!

    sollte man ihn codieren ?? weiß jemand, ob er u.U. abrechnungsrelevant wird ?? hoffe u.a. auf den reichhaltigen gruppierungs-erfharungsscatz von c.hirschberg.

    danke
    peter merguet


    vielen dank für die lebhafte diskussion,

    dennoch scheint mir die flüssigbeatmung ein "spezialverfahren bei schwerem atemversagen" zu sein. ist eh´experimentell. auch no-beatmung ist experimentell / heilversuch, aber sicher ein gas, das in die lunge bewegt wird.
    fällt noch jemandem etwas ein, dass unter dieser 8-714 fehlt und mir durch die lappen gegangen sein könnte ?

    vielen dank

    peter merguet aus essen, gar mäßig heiter und etwas kühl.


    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 10.10.2001 editiert. ]

    liebe ng´ler

    beim durchlesen der beatmungs-threads fiel mir auf, das unter spezialverfahren bei schwerem atemversagen von "riklu" und auch von mir die ecmo unter 8-714 subsummiert worden ist.

    für die ecmo aber ist im ops 301 die 8-852 vorgesehen.

    sollte man die ecmo eurer meinung nach zusätzlich mit der 8-714 codieren ? wenn nein: was aus no-beatmung und ggf. flüssigbeatmung bliebt dann noch ?
    komplizierte lagerungsmanöver ? oder sind die unter 8-390 abgedeckt? schließlich ist eine anständige dorsoventrale wechsellagerung was anderes als eine lagerung zur dekubitusprophylaxe.

    fragen über fragen von

    peter merguet

    da bin ich doch über meine eigene argumentation gestolpert: folgerichtig wäre ja eine reintubation nicht &quot;während der operation&quot; begonnen und müsste somit immer mit der 8-718 ff codiert werden, auch wenn < 24 h.

    peter merguet

    liebe ng&acute;ler, bisher hat sich nur herr roeder bei mir gemeldet, er will das thema intern diskutieren und dann im laufe der woche stellung nehmen.

    bis dahin schönen wochenanfang

    peter merguet


    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 08.10.2001 editiert. ]

    liebe pat klein,

    sie sprechen in der tat ein problem an, das hier versteckt ist:

    wie sollen codierende (ärztInnnen?) prospektiv erkennen, ob beatmung > 24 h wird oder durch reintubation(en)vieleicht > 24 h werden könnte. gleiches gilt im übrigen für die anzahl verabreichter blutpräparate, wahrscheinlich auch noch für weitere aspekte, die sich meinem anästhesie-scheuklappenblick entziehen. wer integriert die daten ?? das (medizin-)controlling ?

    an alle zum stand der &quot;ermittlungen&quot;:
    herr roeder hat sich gemeldet und angekündigt zu unserer frage im laufe der woche stellung zu nehmen, möchte sich mit seiner arbeitsgruppe detailliert einarbeiten.
    dimdi und dkg haben bisher nicht reagiert.

    gruß peter merguet


    nun, ich will mich ja nicht zanken. aber eine beatmung ausserhalb einer intensivbehandlung gibt es nun mal nur selten.

    aber aus ihrer antwort wird ein anliegen deutlich: codierung der intensivtherapie als kontrollinstrument zum aufspüren anderer gruppierungsrelevanter details. dies ist natürlich ein ganz anderer aspekt, der sich meiner meinung nach aber auch nicht mit ops / icd lösen lässt, sondern einrichtungsintern gesteuert werden muß. (abgleich mit der belgeungsliste der intensivstation(en)

    emails an roeder und dimdi habe ich abgesendet, versuche bei der dkg eertmal den ansprechpartner zu identifizieren.

    gruß aus essen

    peter merguet

    liebe ng&acute;ler,

    ich möchte herrn hirschberg auch hier widersprechen. ich verstehe inzwischen die ableitung, die beatmung auf der intensivstation solle verschlüsselt werden, da die kdr 1001a eine scharfe trennung vermeidet.
    im nächsten absatz heißt es dagegen: wenn die beatmung während der op beginnt und länger als 24 h dauert, dann wird sie kodiert.
    dadurch soll doch wohl der unterschied zu beatmung (...) im rahmen der anästhesie wird als ein integraler bestandteil des eingriffes gesehen und deshalb nichtmit 8-718.0 (...) kodiert.

    auch die formulierung im nächsten satz. (z.B. nach einer kopfverletzung oder einer verbrennung wird kodiert, auch wenn sie weniger als 24h dauert.

    welchen sinn sollte dann diese unterscheidung machen?

    ich bin also bezüglich der kodierung beatmeter intensivpatienten anderer meinung als pat klein und christoph hirschberg.

    ich gebe ja zu, daß ich interpretationsarbeit leiste, den eigentlich die verabschieder des senfs hätten leisten sollen.

    mein vorschlag daher: ich lasse im lauf des tages anfrage an roeder, dimdi und dkg los und berichte an dieser stelle von deren interpretation.

    gruß

    peter merguet


    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 04.10.2001 editiert. ]

    lieber christoph hirschberg,

    ich verstehe ihren ärger durchaus. meine ablehnende haltung ggüber ihrer interpretation rührt wohl auch daher, daß im meinem umfeld relativ viele wichtige personen davon überzeugt werden müssen, eher weniger, aber gut zu codieren als zu viel und dafür die kis-system zu überladen.
    meiner meinung nach geht aus den kdr trotz aller blödsinnigkeiten in der formulierung und aller unschärfe der definition klar hervor, daß beatmungen, die anlässlich einer operation beginnen nicht codiert werden, sofern sie weniger als 24h dauern.
    wenn man durchdenkt, was passiert, wenn man den durch die unscharfe formulierung zulässigen spielraum ausnutzt, landet man schließlich auch in einer sackgasse: einige mögen kurze zeit einen kleinen vorteil haben (wie oft wird das wohl gruppierungsrelevant??), anschließend setzt der große herdentrieb ein und alle codieren zunächst in ihrem sinne. alos folgt die zähneknirschende revision und zurechtweisung aller, und das spiel beginnt an anderer stelle von neuem. ich meine, wir sollten uns auf derartige katz-und maus spielchen nicht einlassen, sondern die verantwortlichen mit entsprechender kritik nüchtern aber bestimmt zu genauerer arbeit drängen.
    was sagt eigentlich herr roeder dazu (falls sie es verfolgen, würde mich ihre meinung interssieren), sonst sollte man ihn man anfragen

    schönen gruß

    peter merguet

    was fällt mir noch ein ? beatmung von respiratorisch insuffizienten patienten (sollte selten innerhalb 24 h wieder erledigt sein). z.b. während chemotherapie oder puilmonaler erkrankungen.
    jedenfalls meine ich, das die 24h grenz für die operativen patienten relativ klar aus den kdr hervorgeht.

    (sooryy, hatte mich weiter oben verschrieben , natürlich wird von einem beginn &quot;während der operation&quot; gefaselt..

    an wen kann man sich wenden ?? ich halte das dimdi für einen geeigneten ansprechpartner, zumindest was schreib- und formulierungsfehler angeht (so wird z.b. die maskenbeatmung auch inder neuen version fehlerhafterweise mit 8-709 angegeben). das dimdi hat auch die arbeit der fachgesellschaften koordieniert, so gesehen kein schlechter ansprechpartner, zumindest könnte man bei herrn schopen mal wegen der zuständigkeit anfragen.
    oder die dkg. die hat den senf schließlich herausgegeben.

    sorry wegen der schreibfehler, dx. z.n. nachtdienst
    proc. schlaftherapie

    gruß aus essen

    peter merguet