Beiträge von merguet

    An die Kolleg*innen mit Kinderintensivstation:

    Wurde bei allen für alle Pflegekräfte jeder Arbeitsvertrag eingesehen?

    Der MD fordert sie an, da sonst die Bescheinigung nicht gegeben werden könne, denn in der RiLi heißt es:

    Zitat

    „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen mit einer Fachweiterbildungsquote im Bereich Pädiatrische Intensivpflege von 40 % Sofern die Fachweiterbildung für die Pflege noch nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2021 eine vergleichbare 5-jährige Erfahrung in der pädiatrischen Intensiv- pflege ausreichend

    Qualifikationsnachweise (inkl Fachweiterbildungsnachweise) des Pflegepersonals der pädiatrischen Intensivstation und/oder Qualifikationsnachweise und Nachweise (zB Arbeitszeugnisse) über eine fünfjährige Erfahrung in der pädiatrischen Intensivpflege des Pflegepersonals der pädiatrischen Intensivstation

    Stellenplan, Dienstplan, Arbeitsverträge und Qualifikationsnachweise des im Stellenplan ausgewiesenen qualifizierten Pflegefachpersonals"

    Gruß

    merguet

    Unfassbar.

    Das BfArm widerspricht jeder eigenen Regel. Patient*innen ohne führendes Symptom oder eindeutige Diagnose sollen damit random irgendeine Diagnose zugewiesen bekommen, die nicht realistisch ist. Weder aus dem erneut verlinkten Beispiel geht der Ausschluss hervor noch aus den Kodierrichtlinien. Woher sich die "anderen Coronaviren" ableiten, bleibt unklar oder verstehe ich etwas nicht? Das alphabetische Verzeichnis verhält sich dazu nicht.

    Die Frage ist im übrigen auch dann spannend, wenn es um eine Nebendiagnose, z.b. bei nosokomialer Infektion geht.

    Wir haben eine Klage angestrengt, die dann aber vermutlich erheblich geschwächt wird. Dennoch bezieht sich die Klage auf einen Fall vor dieser BfArm Veröffentlichung und mag der Klärung dienen.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    Zitat


    Plötzlich können wir für 4 Wochen früher entlassen weil kein Abschlag droht.

    Das würde dann die Absicht und Auffassung der Politik ja bestätigen. Ich halte das aber für die Pädiatrie wegen des enormen Aufnahmedrucks aber für nicht relevant. Für unser Haus gilt: Die Entlassungen der Kinderklinik folgen nicht taktischen, sondern medizinischen Überlegungen. Hier wir sich durch die politische Neuregelung am Belegungsverhalten nichts ändern. Immerhin aber werden bei den ca. 30 % Patienten mit UGV-Unterschreitung dann keine Abschläge fällig.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen,

    mit Wirksamkeit zum 30.12. haben GKV-Spitzenverband und DKG eine Ergänzungsvereinbarung getroffen.

    "Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2023
    (Fallpauschalenvereinbarung 2023 – FPV 2023) vom 29.09.2022"

    Darin heißt es:

    Zitat


    § 1 Aussetzung der unteren Grenzverweildauer
    Die Vertragsparteien gemäß § 17b Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
    vereinbaren die Aussetzung der Anwendung von § 1 Absatz 3 der FPV 2023 für alle vom
    01.01.2023 bis zum 31.01.2023 aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die zum Zeitpunkt
    der Aufnahme in das Krankenhaus über 28 Tage und unter 16 Jahre alt sind.

    Ob und wie und wann die Software-Hersteller das technisch umsetzen können oder ob es über Nachtragsrechnungen realisiert werden kann, sei dahingestellt. Gespräche dazu laufen.

    Es betrifft nicht sehr viele Patient*innen, aber im Mitte je Patient ca. 900 €.

    Zur angekündigten MDK -- Aussetzung verhält sich die Vereinbarung nicht.

    Da ich sie auf der hp der DKG noch nicht gefunden habe, lade ich den Anhang des RS der KGNW hier hoch.

    Gruß

    merguet

    Guten Tag,

    dem Vernehmen nach tagen die Spitzenverbände heute, um eine Umsetzung einer Entlastung zu diskutieren bzw. auszuarbeiten. Die Konfliktlinie ist vermutlich die Frage der Verschiebung oder Streichung.

    Wenn die einflussreichsten Gesundheitsminister nicht verstehen, dass der rollende Zug nicht aufgehalten werden kann, wenn man ein paar Pausenbänke am Rand aufstellt, dann fällt mir auch nichts mehr ein.

    Gruß

    merguet

    Guten Morgen und ein gutes neues Jahr,

    Am 23.12. twitterte Prof. K. Lauterbach aus dem KaDeWe:

    Zitat


    Bis vor 1 Stunde an Aussetzung der Krankenhausprüfung durch medizinischen Dienst gearbeitet. Keine Bürokratie bis Ende Januar durch Abrechnungsprüfungen.

    Am 23.12. erreichte uns das beigefügte Schreiben des Gesundheitsminister KJ "Tirahsch" Laumann. Demnach habe der BGM in einem

    Zitat


    Schreiben an den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes und des Direktors des Verbandes der Privaten Krankenversicherung gebeten,
    dass die Beauftragung des Medizinischen Dienstes mit Einzelfallprüfungen und die untere Grenzverweildauer vorübergehend bis
    Ende Januar 2023 ausgesetzt werden.

    Damit wollen man MA*innen entlasten. Darüber seien auch die Vorstände der Landesverbände der KK informiert.

    Fragen über Fragen:

    Eine Aussetzung heißt doch vermutlich nicht, dass es einen Verzicht auf die Prüfungen gibt?

    Werden dadurch auch Fristen ausgesetzt?

    Welche Fristen gelten dann?

    Wenn eine Prüfung im Januar verfristet, nun aber nicht stattfindet: Was dann?

    Die Kassen dürfen dann im Januar nicht beauftragen?

    Aber später, auf das Quartal hat das keinen Einfluss?

    Bis wann muss was nachgeholt werden?

    Was bedeutet das für die Quotenberechnung?

    Was hat der "Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung" damit zu tun?

    Der MD hatte hier auch prompt angefragt, ob wir die Prüfungen verschieben wollen. Da wir nur eine Verschiebung fürchten, sehen wir keinerlei Entlastung, sondern eher eine Verschärfung der Situation in den Monaten danach, wenn wir nicht den gewohnten Rhythmus einhalten.

    Sehe ich das alles zu negativ oder ist das eine PR-Mogelpackung?

    Gruß

    merguet

    Tag,

    Andere Meinung: ja.

    Wenn STROPS, dann sicher Intensivstation.

    Wenn Intensivstation, dann aber nicht sicher STROPS

    Was Intensivmedizin dem Wesen nach ist, ist ja durchaus unklar. Dennoch sollten ein gewisses Monitoring, die Möglichkeit zum Ersatz aller ersetzbaren Körperfunktionen und jederzeitige Interventionen im Notfall möglich sein. Das setzt einen gewissen Personalschlüssel und die ärztliche Anwesenheit voraus. Der MD wird auch eine abgeschlossene Einheit fordern. Was die Fachgesellschaften für Pädiatrie sagen, weiß ich nicht.

    Was sicher nicht gelingen wird: Eine Normalstation so zu pimpen, dass sie als temporäre Intensiv anerkannt wird.

    Gruß

    merguet