Beiträge von NorbertRoeder

    Zitat


    Original von Selter:

    [quote]
    Original von Popp:
    Nun kursiert das Gerücht, dass hier Änderungen beschlossen wurden, m. a. W.: Es soll der Dieagnoszusatz A.v. ... doch erlöselevant werden. Wer kann mir sagen, wo dies verbindlich niedergelegt ist ?

    Lassen Sie sich bitte nicht von Gerüchten beirren, die Antwort von Herrn Selter ist absolut korrekt. Ausschlussdiganosen sind ein Problem in DRG Systemen, eine sachgerechte Lösung wird aber nicht einfach zu finden sein.Vielleicht gibt es ja Vorschläge dazu im Forum ?


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Beispiel: Patientin kommt zur Mamma-PE, bekommt dann Ablatio und anschließend noch den ersten Cyclus adjuvante Chemo. Hauptdiagnose ist das Mamma-CA, klar, aber dann mit Z51.1 als Nebendiagnose

    JA

    Wenn sie dann zum zweiten Cyclus kommt und abends wieder geht ist es Z51.1 als Hauptdiagnose und der Tumor als Nebendiagnose.

    JA

    Geht sie beim dritten Cyclus wegen Kontroll-Creaclearance vor der Chemo erst 2 Tage nach der Aufnahme, ist wieder der Tumor die Hauptdiagnose und dann muss nach Regeln die Z51.1 als Nebendiagnose rein (kam ja zur Chemo).
    JA

    N.Roeder

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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    [quote]
    Original von erdy27:
    Guten Morgen zusammen!

    Seit einiger Zeit nun beschäftige ich mich mit der Kodierung von dermatologischen Diagnosen und habe hierzu folgende Fragen zu onkologischen Patienten:

    Chemotherapie sollte laut den "inoffiziellen" speziellen Kodierrichtlinien bei Eintagesfällen ja als Hauptdiagnose kodiert werden, der Tumor und die Metastasen als Nebendiagnose. Bei Mehrtagesfällen sollten die Metastasen mit der stärksten Gewichtung Hauptdiagnose sein und die Chemotherapie zur Nebendiagnose werden. Soweit habe ich das hoffentlich richtig verstanden.
    Nun habe ich öfter folgendes Patientengut:

    Patient ist tumorfrei bei Z.n malignem Melanom linkes Bein
    und kommt für 2 Wochen stationär zur Immunochemotherapie mit Interferon;

    Roeder
    Der Patient hat den Tumor ja noch, nur nicht nachweisbar. Unter dieser Hypothese führen Sie die Interferontherapie durch. Darum ist das Melanom die Hauptdiganose (nicht Z.n.), die Chemotherapie ist die Nebendiagnose


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    Dies konnte ich so der ICD10 nicht entnehmen, können Sie mir einen Hinweis geben, wo das genau steht ?
    ?(


    Sie haben recht, es steht nicht explizit drin, man kann es aber erahnen.Ich leite das aus den Inklusiva ab.
    Wichtig ist, dass nach der derzeitigen DRG Systematik ein Konflickt bei der Kombination O80 mit anderen geburtshilflichen Schlüsseln auftritt. Mein Lösungsvorschlag uns ermöglichen, mit den DRGs und den FPs umgehen zu können. Auch bin nicht glücklich darüber, dass die Diagnosen bei den Fallpauschalen noch so wichtig sind. Ich denke, man hätte das auch anders lösen können.

    N.Roeder


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    [quote]
    Original von Scholz:

    Trauen Sie denn den Ärzten nicht zu, selbst zu entscheiden, welche Prozeduren sie verschlüsseln wollen?

    Roeder
    Sicher traue ich ihnen das zu. Aber die Ansichten dazu differieren (zumindest in unserem Haus). Wenn dann aber mehr Personal für die Durchführung der Dokumentation gefordert wird, muss auch über Inhalte gesprochen werden.

    [quote]
    Original von Scholz:
    Überlassen Sie doch die Entscheidung, wieviel kodiert wird, den Ärzten und dem Krankenhaus.

    Roeder
    Ich schreibe doch niemandem etwas vor, sondern sage nur meine Meinung und teile in der Diskussion mit, wie wir verfahren. Warum stellen Sie diese als Dogma dar ? Jeder ist seines Glückes Schmied, dazu habe ich mich doch schon geäußert.

    [quote]
    Original von Scholz:
    Es gibt genügend Krankenhäuser, die die in den o. g. Veröffentlichungen genannte innerbetriebliche Leistungserfassung per DKG-NT gar nicht durchführen (und m. E. auch nicht so durchführen müssen, um eine Kostenträgerrechnung zu machen).

    Roeder
    Wie soll die Kostenträgerrechnung ohne patientenbezogene Kostendaten durchgeführt werden ? Kostentransparenz ist meiner Meinung nach der Schlüssel zum DRG-Erfolg. Wie soll der Laden gesteuert werden, wenn die Kostenfallen nicht bekannt sind ?

    [quote]
    Original von Scholz:
    Die wären froh, manche Details mit einem geeigneten OPS-Kode zu verschlüsseln.


    Roeder
    Das geht eben nicht, aber da liegen wir wohl auseinander. Was sagt mir das Detail: Transfusion von >= 6 Thrombozytenkonzentraten ? 6.000 DM oder 20.000 DM beim Patienten eingesetzt ?
    Diese Liste läßt sich beliebig verlängern.


    [quote]
    Original von Scholz:
    Alle diese Daten werden ja z. Zt. auch erfasst, z. T. eben als DKG-NT oder als FP/SE-QS-Bogen oder in tausenden von Formularen, auch das geht nicht von allein. Wenn es hierfür nun aber ein universelles Format gäbe, wäre das so schlimm?

    Roeder
    Nein, genau da ist mein Ziel. Auch dazu habe ich publiziert (Redundanzreduktion)


    [quote]
    Original von Scholz:
    Wenn der Katalogtext in Ordnung ist und per Verschlüsselungssoftware gut gefunden werden kann, ist ja alles in Ordnung. Man wird sich dann „nicht bemühen“ müssen, nach dem Sachverhalt zu suchen.
    Was Sie da sagen ist doch dies: hätte der Anwender lange genug gesucht, hätte er den Schlüssel gefunden.

    Roeder
    Ja, das ist bei einem Teil der Kodes der Fall.


    [quote]
    Original von Scholz:
    Man könnte dann auch sagen: Wenn eine Software schlecht ist, ist immer der Anwender schuld.


    Roeder
    Das habe ich nie gesagt. Die Qualität der Software ist und war doch gar nicht unser Thema.


    [quote]
    Original von Scholz:

    Die meisten Freitexte wären hoffentlich nicht von Interesse, weil irgendwann der Katalog ausreichend differenziert wäre. Aber genau dann, wenn häufig Abweichungen zw. Freitext und Katalogtext auftreten, könnte man dies im Sinne einer Alarmfunktion verwenden, um entweder die Suchsoftware oder den Katalog zu verbessern.

    Roeder
    Da gibt es noch reichhaltige Betätigungsfelder

    Ein Grund, warum Sie nach 4 Jahren aufgehört haben, innerklinisch Freitexte zu sammeln, könnte aber auch gewesen sein, dass Sie mit diesen Daten zwar ihre hausinterne Kataloge verbessern konnten, aber die Vergleichbarkeit zu anderen Häusern (Benchmarking) durch hausinterne Kataloge eher schlechter oder eigentlich sogar unmöglich wird.

    Roeder
    Den Grund habe ich geschildert.

    Mediziner drücken den selben Sachverhalt sehr differnet aus: Cholecystektomie, Gallenblasenentfernung, Entfernung der Gallenblase, Gallenblasensteinentfernung etc.


    [quote]
    Original von Scholz:
    Zusätzlich macht es natürlich Sinn, die Ärzte über das Wesen der *DRG-relevanten* Dokumentation besser aufzuklären, dies geht aber m. E. am besten, wenn man einfach einmal anfangen würde, im Echtbetrieb mit DRGs zu arbeiten und soviel wie möglich an technischer Unterstützung bietet.

    Roeder
    Jetzt widersprechen Sie sich. Genau das haben Sie an meiner Argumentation kritisiert. Der OPS darf nicht überbewertet werden, mehr habe ich nicht gesagt.


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    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    [quote]
    Original von C-Hirschberg:

    Ich habe nur von der O80 gesprochen. Die O80 ist für die absolut komplikationsfreie Geburt reserviert (siehe bitte auch ICD10). Sobald die kleinste Komplikation auftaucht, darf die O80 nicht mehr genommen werden.

    Und wenn ja wie wollen Sie Ihre Ärzte da schulen ? Bei den genannten Nebendiagnosen sind doch eine Menge Diagnosen dabei, die das individuelle des jeweiligen Falles hervorheben ?
    Ich schule die Ärztinnen und Ärzte gar nicht darauf, sonst geht uns die FP-relevante O80 eventuell noch verloren, die möchte ich auf jeden Fall im Datensatz haben. Wir biegen den 301 Datensatz dann EDV-technisch hin.

    z.B. O80 und O70 in Kombination

    -> 301
    O70 in die DRG-Schublage (SG1 Segment 301 Datensatz)
    O80 in die FP-Schublage (FAB Segment 301 Datensatz)

    Ob das in der DRG Gruppierung mit dem Ausschluss der Kombination O70/O80 sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wichtig ist mir, dass es eine Möglichkeit gibt, solche Konstellationen im DRG-relevanten 301 Datensatz abzubilden, damit bin ich erst mal zufrieden.


    Zitat aus den Durchführungshinweisen zur § 301-Vereinbarung - Anlage 5

    Quelle: http://www.dkgev.de/1_file.htm

    § 301 Abs. 3 SGB V: Datenübermittlung, 4. Fortschreibung (korr. 10.7.2001)
    § 301 Abs. 3 SGB V: Datenübermittlung (Sammeldatei)

    „Ab 1.1.2002: Die Hauptdiagnose für den Krankenhausfall ist in der als Hauptdiagnose” bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben.“ [= DRG-Hauptdiagnose]

    „Im Segment FAB hingegen werden die für die Abrechnung nach BPflV relevanten Diagnoseschlüsselangaben angegeben.(entsprechend der Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge) vorgenommen. Nachtrag März 2001 (ab 1.4.2001), 4.“
    [= FP-Hauptdiagnose]


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    [quote]
    Original von Scholz:
    Hier besteht ja nun ein deutlicher Widerspruch zu Ihren Bestrebungen (die Sie ja auch mehrfach publiziert haben), die Kataloge von *für die Abrechnung* überflüssigen Kodes zu befreien.

    Roeder
    Ich trete dafür ein, nur Kodes zu kodieren, die auch Informationen transportieren. Alles andere ist vertane Zeit. Das müssen nicht nur abrechnungsrelevante Kodes sein (wo habe ich das geschrieben ?).


    [quote]
    Original von Scholz:
    Hiermit stellen Sie sich aber in Widerspruch zu grundlegenden Prinzipien solcher Systematiken. Die sogenannten Resteklassen sind ein Muß. Man braucht sie immer dann, wenn es für den Sachverhalt, der übermittelt werden soll, keinen anderen Schlüssel gibt.

    Roeder
    Restklassen sind aus systematischen Gründen sicher ein muss. Muss man sie deshlab aber auch konsequent verwenden ? Was man nicht benennen kann, kann man auch nicht übermitteln. Wenn ein OP durchgeführt wurde, die nicht im Detail zu verschlüsseln ist, mus auf jeden Fall eine Resteklasse verwendet werden, um die Tatsache der OP zu übermitteln. Wenn aber eine neue, geringkostige Untersuchung durchgeführt wurde, muss diese nicht unbedingt über eine Restklasse dokumentiert werden - oder ?


    [quote]
    Original von Scholz:

    Ich gebe Ihnen Recht, dass z. B. der Statistiker zunächst mit diesen Kodes nichts anfangen kann. Daher ja mein Vorschlag:

    „F R E I T E X T ___ F Ü R ___ A L L E“

    Wenn also ein Resteklassenkode verwendet wird und FREITEXT mit übermittelt wird, kann jederzeit nachvollzogen werden, ob hier wirklich eine wichtige Information transportiert werden sollte.

    Roeder
    Wer soll das auswerten ? Innerklinisch haben wir das in der Herzchirurgie genauso gemacht (vier Jahre). Wir haben es jetzt abgeschafft, da sehr häufig Freitexte auftraten, die gut mit den bestehenden Klassifikationen verschlüsselbare Sachverhalte wiedergaben. Man hatte sich häufig nur nicht bemüht, nach dem Sachverhalt zu suchen. Wirklich Neues kam dabei leider kaum heraus.

    Beim OPS sehe ich da erhebliche Schwierigkeiten, da viele unserer Kolleginnen und Kollegen zur Einzelleistungserfassung (wie GOÄ) genötigt werden oder neigen. Ich würde es besser finden, wenn man den OPS anhand harter, nachprüfbarer transparenter Kriterien pflegen würde - diese fehlen leider noch. Jede sonographische Restharnmessung nach Prostataresektion braucht nicht dokumentiert werden, die Endosonographie als aufwändiges endoskopisches Verfahren aber schon. Hätte man nach Kriterien gehandelt, wäre nicht alles was den Term "sono" in der Bezeichnung hatte aus dem OPS 2.1 rausgeflogen.

    Den individuellen Aufwand wird der OPS nie richtig abbilden können. Somit stimme ich der Forderung zu, in den OPS nur Leistungen aufzunehmen, die ökonomisch "wertvoll" sind, oder anzeigen, dass ein Mehraufwand erfolgte (z.B. Verweildauerverlängerung nach Bülaudrainage).

    [quote]
    Original von Scholz:
    Zur weiteren Lektüre möchte ich folgendes Buch bzw. die im Internet vorhandene Zusammenfassung empfehlen, die von einem Autor stammt, der sich wirklich mit dieser Thematik lange befaßt hat. Herr Slee ist, wenn ich es richtig interpretiere, lange Jahre hauptamtlich für die Weiterentwicklung amtlicher Diagnosen- und Prozedurenschlüssel verantwortlich gewesen und betreibt hier so etwas wie Selbstkritik.

    „The Endangered Medical Record“

    http://www.tringa.com/index.php?submit=HCCC

    http://www.tringa.com/hccc_web.pdf

    Roeder
    Danke für den Hinweis


    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Scholz
    Die eine wichtige Regel, die ich in meinen hausinternen Schulungen versuche „rüberzubringen“ lautet: Wenn eine Diagnose oder eine Prozedur die Besonderheiten des *individuellen Falles* beschreibt (blabla ...diagnostischer/therapeutischer/pflegerischer Aufwand, also auch Gründe für eine längere Verweildauer... blabla), und ich diesen *individuellen Fall* daran wiedererkennen kann, dann sollten diese Diagnosen und Prozeduren auch verschlüsselt werden. Fertig, Schluß. Und wer Kodierregeln lesen will und die Zeit dazu hat, kann das natürlich tun. Nur die wenigsten meiner Zuhörer haben dafür die Zeit. Dafür reicht unser Stellenplan leider nicht aus.

    Und dann muss der Algorithmus aus dieser Dokumentation die „richtige“ DRG herausfinden. Und ich versichere Ihnen, er tut es in 99 % der Fälle.

    Warum? Weil der Arzt die „schwerwiegenden“ Diagnosen und Prozeduren mit Sicherheit seltener vergißt als die überflüssigen und weil der Algorithmus sowieso nur top-down von den schwerwiegenden zu den weniger bedeutenden Diagnosen abprüft.

    Und da können Sie vielleicht tricksen und „erlösoptimieren“. Das tue ich nicht, aber ich habe die Gewissheit, dass unsere Patienten so abgebildet werden, wie sie dagewesen sind, medizinisch gesehen.


    ______________________________________________________________________
    Roeder
    Genau das ist es.
    Wer schon mit der Kodierung Erlösoptimierung und DRG-Systemanpassung betreiben möchte, ist meiner Meinung nach nicht auf dem richtigen Weg. Es geht doch alleinig darum, den Kolleginnen und Kollegen Grundregeln der Kodierung beizubringen. Unsere MC-Gruppe hat es in unserem Haus mit sehr vielen Ärztinnen und Ärzte zu tun. Wer meint, dass diese freudig über 200 Seiten allgemeine und spezielle Kodierrichtlinien lesen, macht sich was vor.

    Der pragmatische Ansatz von Herrn Scholz wird zur Erfolg führen.

    Der Ansatz der "Erlösoptimierer" aber wird dazu führen, dass sich die "Erlösoptimierer" ein virtuelles Krankengut aufbauen (welche DRG hätten Sie gerne ?), was eventuell erheblich von der Realität abweichen wird. Da beatmen wir mal zwei Stunden länger (bringt richtig Geld [in Australien]. Hat`s den heute in der Harnröhre etwas gebrannt ?- da können wir doch dann den schweregradsteigernden HWI dokumentieren (die Mikrobio sparen wir uns, kostet ja nur Geld). Wie weit dieses virtuelle Krankengut dann von der Realität abweicht, wird dann der MDK klarstellen.

    Die von uns als unsinnig empfohlenen OPS-Kodes können doch gar nicht zur DRG-Anpassung herangezogen werden, da sie überhaupt keine Info liefern. Versetzen Sie sich doch mal in die Lage eines Statistikers, wie gehen Sie bei einer Analyse vor ? Er kann doch nur Informationen verwenden. Restgruppen bringen keine Information, slo wird er sie rauswerfen müssen. Monitoringkodes bringen auch keine Information - oder ? Die Info, dass ein Pat. Intensiv gelegen hat, ist keine verwertbare Info. Hat er 5 Stunden oder 5 Wochen Intensiv gelegen(?) - das wäre eine Info. Die ist aber nicht mit den OPS-Kodes für das Monitoring abbildbar (deswegen gibt es sie fast nicht mehr ab 2002).

    Übrigens: Y-OPS-Kodes bedeuten: ich weiss nicht, was ich getan habe.

    Meine Devise: Hüte die Kolleginnen und Kollegen vor unsinniger Dokumentationsarbeit, dann bekommt Du mehr Rückhalt bei den wirklich sinnvollen Diagnose- und Prozedurenkodes. Nicht die Quantität (Anzahl der Diagnosen pro Fall), sondern die Qualität wird zählen. Ein Patient, der 2 Tage im KH war und 8 Diagnosen (kodiert) hat, wird mit grosser Wahrscheinlich schlecht kodiert sein, denn so viel wird man in zwei Tagen gar nicht behandeln können.

    Den Sinn und Unsinn von ICD und OPS Kodes muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, hier kann man nur Argumente austauschen.
    Die folgenden ICD10 Kodes (Beispiele) halte ich z.B. für verzichtbar. Sie vermitteln keine verwertbare Information (z.B. an ein DRG Institut), und das nicht nur, weil es überwiegend .8./.9 Kodes sind.

    R93.8 Abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik an sonstigen
    näher bezeichneten Körperstrukturen
    Z01.8 Sonstige näher bezeichnete spezielle Untersuchungen
    T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert
    F79.9 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung:
    Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
    E88.9 Stoffwechselstörung, nicht näher bezeichnet
    R52.9 Schmerz, nicht näher bezeichnet
    Z51.9 Medizinische Behandlung, nicht näher bezeichnet
    T78.9 Unerwünschte Nebenwirkung, nicht näher bezeichnet
    Z01.3 Messung des Blutdrucks

    Jeder ist seines Glückes Schmied. Wie immer im Leben, gibt es auch zur Kodierung unterschiedliche Ansichten.

    Norbert Roeder
    --
    Norbert Roeder
    DRG Research Group
    Universitätsklinikum Münster

    Konflikte bei der Wahl der Hauptdiagnose – DRG-Hauptdiagnose versus Fallpauschalen-Hauptdiagnose


    In der Datenübermittlungsvereinbarung gemäß § 301 SGB, Anlage 5, Durchführungshinweise, 1.2.5 Entlassungsanzeige wird die DRG-Hauptdiagnose (Festlegung nach DKR001 der allgemeinen deutschen Kodierrichtlinien) von der Fallpauschalen- Hauptdiagnose (Festlegung nach Ressourcenverbrauch) unterschieden. Die DRG-Hauptdiagnose ist verpflichtend, die FP-Hauptdiagnose muss angegeben werden, wenn sie von der DRG-Hauptdiagnose abweicht.
    Um im § 301 Datensatz die Fälle zu identifizieren, in denen die DRG-Hauptdiagnose keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung (Ressourcenverbrauch) erlaubt, müssen Diagnosen und das dazugehörige Merkmal „Diagnoseart“ wie folgt übermittelt werden:

    HD Hauptdiagnose (nach Analyse ...., also DRG-Hauptdiagnose),

    HDx Hauptdiagnose (Ressourcenverbrauch, also FP-Hauptdiagnose),

    ND Nebendiagnose(n).

    Die Beschreibung zur Datenstruktur schweigt sich allerdings darüber aus, wie die Fallpauschalenhauptdiagnose in der weiteren DRG-Gruppierung bei den Krankenkassen oder im DRG Institut Verwendung findet. Wird sie dort wie eine Nebendiagnose behandelt oder wird sie bei der DRG Gruppierung ignoriert? Die Beantwortung dieser Frage ist wesentlich, wie an Beispielen aufgezeigt werden soll.

    Beispiel 1:
    Ein Patient kommt mit einer Appendizitis zur Aufnahme und erleidet während der Appendektomie einen Herzinfarkt, der innerhalb der 6-Stunden Frist durch eine Koronarbypassanlage behandelt wird. Unter DRG-Bedingungen ist die Appendizitis die Hauptdiagnose, unter Fallpauschalenbedingungen der Herzinfarkt. Entsprechend der o.a. Anweisungen ist im 301 Datensatz wie folgt zu übermitteln:

    Diagnosen
    HD K35.0 Akute Appendizitis mit Peritonitis
    HDx I21.0 Akuter Myokardinfarkt


    Prozeduren
    5-470.0 Appendektomie: Offen chirurgisch
    5-361.03 Anlegen eines aortokoronaren Bypass einfach: Mit autogenen Arterien


    Wenn der Myokardinfarkt, kodiert in der Position der FP-Hauptdiagnose, nicht als Nebendiagnose bei der DRG-Grupierung gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in die DRG G07B (Appendektomie ohne Komplikationen, CW = 1,07 in Australien). Wird der in der Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Myokardinfarkt aber als Nebendiagnose gewertet, erfolgt eine Aufwertung des Falls (der Myokardinfarkt hat den Schweregrad 4) und damit eine Eingruppierung in die DRG G07A (Appendektomie mit Komplikationen, CW = 1,93 in Australien).
    Die in Position der FP-Hauptdiagnose kodierte Diagnose kann aber nicht grundsätzlich als DRG-Nebendiagnose gewertet werden, wie das nachfolgende Beispiel aus der Geburtshilfe zeigt. Eine Frau kommt zur vaginalen Entbindung in’s Krankenhaus und erleidet unter der Geburt einen Dammriss 1. Grades. Nach den speziellen DRG Kodierregeln muss der Dammriss die DRG-Hauptdiagnose werden. Damit aber auch die Fallpauschale für die Geburt (16.01, Entbindung von Einlingen) getroffen wird, ist die Geburt (ICD 10 O80) als FP-Hauptdiagnose (HDx) anzugeben.

    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Wenn diese FP-Hauptdiagnose als DRG-Nebendiagnose gewertet wird, erfolgt die Eingruppierung in eine Fehler-DRG (962Z = unakzeptable geburtshilfliche Diagnosekombination), da die ICD10 Diagnosekombination O70.0 und O80 nach den speziellen Kodierrichtlinien nicht zulässig ist.

    Nur wenn die O80 bei der DRG-Gruppierung ignoriert wird, erfolgt die richtige Eingruppierung in die DRG O60D (Vaginale Entbindung ohne Komplikationen) auf der Basis der Hauptdiagnose O70.0 (der Dammriss 1. Grades wird nicht als Komplikation gewertet und führt damit auch nicht zu einer höher bewerteten DRG innerhalb der Basis-DRG O60.

    Es kann daher den Geburtshelfern nicht empfohlen werden, kodierrichtlinien- und damit DRG konform zu kodieren, wenn sie weiterhin bis zur Einführung der DRGs die Fallpauschale abrechnen möchten. Aus diesem Grunde besteht dringender Klärungsbedarf.

    Unser Vorschlag zur Klärung sieht folgende Regelung vor:

    1. Die FP-Hauptdiagnose wird bei der DRG-Gruppierung nie berücksichtigt

    2. Als DRG-Nebendiagnosen zu berücksichtigende FP-Hauptdiagnosen müssen zusätzlich noch als Nebendiagnose im 301 Datensatz angegeben werden.

    Die Kodierung der beiden geschilderten Beispiele würde dann wie folgt lauten:

    Beispiel 1

    Diagnosen
    HD K35.0 Akute Appendizitis mit Peritonitis
    HDx I21.0 Akuter Myokardinfarkt
    ND I21.0 Akuter Myokardinfarkt

    Die Komplikation Myokardinfarkt wird einerseits als FP-Hauptdiagnose (HDx), zusätzlich aber auch noch als Nebendiagnose (ND) angegeben, damit sie in der DRG-Gruppierung berücksichtigt werden kann.

    Beispiel 2
    Diagnosen
    HD O70.0 Dammriss 1. Grades bei Geburt
    HDx O80 Spontangeburt eines Einlings

    Die Spontangeburt wird als FP-Hauptdiagnose angegeben, aber nicht zusätzlich als Nebendiagnose, damit sie bei der DRG-Gruppierung auch nicht berücksichtigt wird.

    Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass dringender Klärungsbedarf besteht, da diese Frage auf die sachgerechte Abbildung der jeweiligen Diagnosen im Krankenhausinformationsystem (KIS) und auf das Kodierverhalten Einfluss hat.

    N. Roeder
    DRG Research Group
    University Hospital of Muenster