Beiträge von Goose

    Hallo!

    Laut der DKR (D002b)ist als Hauptdiagnose diejenige Diagnose anzusehen, die "... nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptursächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist." Demnach ist die Einweisungsdiagnose nicht zwangsläufig als Hauptdiagnose anzusehen. Der Begriff "Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes. Also spricht in Ihrem Falle eigentlich nichts gegen Borreliose als HD.

    Freundliche Grüße

    Hallo Herr C. Müller!

    Ich muss mich nochmals zu Wort melden! Der Abs. 1 des § 3 der KFPV gibt das grundsätzliche Verfahren vor. Im Absatz 2 des § 3 KFPV ist der Fall geregelt, dass eine Verlegung unter 24 Stunden erfolgt. Demnach wäre zu Ihrer Frage fogende Antwort zu geben. Krankenhaus A hat einen Abschlag (den Verlegungsabschlag) zu berechnen und Krankenhaus B (das aufnehmende KH) in diesem Falle nicht.

    So. Jetzt stimmt's! ´Denke ich zumindest. I)

    Hallo Herr C. Müller!

    Meines Erachtens lässt sich Ihre Frage schnell mit einem Blick in die Fallpauschalenverordnung, und hier genau in den § 3 Abs. 1, beantworten. :defman:

    Hier ist eigentlich schon genau der Fall beschrieben. Ich hoffe, Ihnen hiermit etwas geholfen zu haben. DRG ist ja schliesslich ein "lernendes System" :rotate:

    Freundliche Grüße