Beiträge von schreglmann

    Hallo Forum,
    wie muss bei folgendem Fall abgerechnet werden?

    Aufnahme 07.05.2003 13.35 Uhr
    Verlegung 07.05.2003 15.30 Uhr
    Rückverlegung 22.05.2003 12.46 Uhr
    Entlassung 27.05.2003 11.59 Uhr

    Wir berechneten die Fallpauschale minus 9 Tage für den Abschlag bei
    Verlegung in ein anderes Haus. Die Kasse ist der Meinung, dass ein
    Abschlag von 10 Tagen korrekt wäre.
    Die Kasse argumentiert wie folgt: Bei einer Rückverlegung in das
    eigene Haus wird der Aufnahme- bzw. Verlegungstag nicht bezahlt.
    Die Kasse verweist auf den §1 Abs.6 KFPV.
    MFG
    Schreglmann