Hallo Forum,
wir sind ein Krankenhaus mit Ambulanz-Ermächtigung
und rechnen über die KV ab.
Beunruhigt bin ich, weil bei uns die Praxisgebühr
nur für Notfälle kassiert wird, andererseits die
KV aber die Ziffern 80030 (bedeutet Abzug Praxisgebühr
durch die KV) und 80031 (Überweisungsschein vorhanden)
setzt.
Da es auch Postbeamte, Sozialhilfeempfänger usw.
gibt, müsste von uns durch zumindest hier die Befreiungs-
ziffern (80032) gesetzt werden, außerdem kann ich
mir auch noch vorstellen, dass etwa ambulante
Chemotherapien unter diese Befreiungsziffer fallen
und die von uns gesetzt werden müßte ??
Ich bin nur die DV, aber schon schwer irritiert.
Wer läßt mich wieder ruhig werden ??
Schönen Abend
M.Schrenk