Beiträge von mschrenk

    Hallo Forum,

    wir sind ein Krankenhaus mit Ambulanz-Ermächtigung
    und rechnen über die KV ab.
    Beunruhigt bin ich, weil bei uns die Praxisgebühr
    nur für Notfälle kassiert wird, andererseits die
    KV aber die Ziffern 80030 (bedeutet Abzug Praxisgebühr
    durch die KV) und 80031 (Überweisungsschein vorhanden)
    setzt.
    Da es auch Postbeamte, Sozialhilfeempfänger usw.
    gibt, müsste von uns durch zumindest hier die Befreiungs-
    ziffern (80032) gesetzt werden, außerdem kann ich
    mir auch noch vorstellen, dass etwa ambulante
    Chemotherapien unter diese Befreiungsziffer fallen
    und die von uns gesetzt werden müßte ??

    Ich bin nur die DV, aber schon schwer irritiert.
    Wer läßt mich wieder ruhig werden ??

    Schönen Abend
    M.Schrenk

    Liebe Forum,

    wir haben ein Programm, das die QS-Dokumentation
    gewährleistet, nicht aber eine Verschlüsselung
    der zu übermittelnden Daten.
    Die bqs verlangt aber die Verschlüsselung der
    Daten und lehnt die Annahme der unverschlüsselten
    Daten ab.
    Der QS-Softwarehersteller lehnt es ab, die
    Verschlüsselung der Daten zu gewährleisten .
    Also Pech gehabt ??

    Von der Inek gibt es für die P21-Datenlieferung
    einen öffentlichen Schlüssel und einen Verweis
    auf ein public domain Produkt. Die Verschlüsselung
    läuft unproblematisch.
    So stelle ich mir das vor ?

    Wer hat (hatte) ähnliche Probleme und wie konnten
    Sie gelöst werden ??

    Abendlichen Gruss
    M. Schrenk

    Hallo Andrea,

    mein Beitrag war nicht bös gemeint.
    Mir fällt nur noch ein, dass vielleicht das Prinzip
    falsch ist, 1:1 Stellen abzuschneiden, um vom
    erfassten erweiterten OP\'s auf den gesetzlichen
    zu kommen.
    Es könnte ja auch Codes im erweiterten OPs
    geben, hinter denen eine ganz andere Ziffer aus
    gesetzlichen Katalog steht.
    Die Logik eines Programmes im KIS
    könnte ja auch sein, das aus den beiden
    dass aus den erweiterten OP\'s Codes 8-390.0 und
    8-390.1 nur einmal der gesetzlichen OP\'s 8-390 wird.

    Zum Trost, unser KIS kann das auch nicht, wir
    kommen aber mit dem gesetzlichen OP\'s aus.

    Viele Grüsse

    Martina

    Guten Abend Andrea,

    meine Gedanken dazu:

    warum warnt nicht ihr Krankenhausinformationssystem
    wenn Prozeduren doppelt erfasst sind/werden ?
    Können Sie vor dem Gruppieren ihre Prozeduren
    nicht sortiert anzeigen und so evt. doppelt
    erfasste Prozeduren erkennen ?
    Woran erkennen Sie im Krankenhausinformationssystem,
    ob die Prozedur aus dem normalen OP\'s-Katalog kommt
    oder aus dem erweiterten ??
    Die Prozeduren im erweiterten Katalog gibt es in
    der Regel doch nicht im normalen Katalog ??
    Der Grouper erkennt keine Prozeduren aus dem
    erweiterten Katalog, d.h. berücksichtigt Sie auch
    nicht...

    Viele Grüsse
    M.Schrenk

    Guten Abend Forum,

    unser grosses Problem ist die Abbildung der Leistungen im
    Hauskatalog (nach dkgnt) in den EBM-Katalog.
    Gibt es hierfür irgendwelche Umsetztabellen (ähnlich den
    Dimdi-Tabellen bei OPS-Katalog-Wechsel)?

    Wird die Umsetzung der dkgnt-Ziffern in den EBM 2005 +
    einfacher ??

    Oder anders rum - Hauskatalog im EBM 2005 in dkgnt-Ziffern ??

    Ich bin gespannt !
    :sterne:
    Martina Schrenk

    Hallo zusammen,

    mein KIS-Hersteller hat sich gemeldet und meinen \"Knoten\" gelöst.

    Ich muss zwar die Begleitperson auch als Fall aufnehmen, sie wird aber
    von der normalen Abrechnung und §301-Übermittlung durch die
    Vergabe des Merkmals \"Begleitperson\" ausgeschlossen.
    Dies dient auch der Dokumentation des Falles mit Begleitperson.
    Die Leistung \"medizinisch begründete Begleitperson\" wird über den
    Kostenträger des \"Begleiteten\" abgewickelt.

    Viele Grüsse
    M.Schrenk

    Guten Abend Forum,

    hat jemand schon die medizinisch notwendige Begleitperson im
    KIS abgebildet ? Also, ich habe eine Leistung mit einem
    bestimmten 301-Schlüssel beim Patienten, der eine Begleitperson
    braucht und das ist es ??
    Mein KIS sieht eine Zuordnung der Begleitperson zum Patienten
    vor, d.h. ich muss auch die gesunde Begleitperson aufnehmen, mit
    welcher DRG ? Wie schliesse ich die Begleitperson aus 301
    aus ? Oder muss Sie auch mit nach 301 ?

    Irgendwo habe ich ein Problem, fängt ja gut an dieses Jahr ..

    :sterne:
    M.Schrenk

    Hallo Frau Reuss,

    Unrecht, weil im 301- Nachrichtentyp Entlassung im Segment DAU die
    Beatmungsdauer als Feld vorhanden ist.

    Recht, weil es sich nicht unbedingt um ein Pflichtfeld
    bislang handelte.
    Da aber die Grouper die Angabe in Beatmungsstunden benötigen
    und die Krankenkassen anhand der Entlassungsmitteilung nachgruppieren,
    wird wohl jetzt Wert darauf gelegt.

    MfG
    Martina Schrenk

    Hallo zusammen,

    tja, eine Lsg. habe ich auch nicht, ich bin gespannt.

    Es ist nicht unhäufig, das die Krankenkasse
    aufgrund der Begrenzungen des definierten
    Datenaustausch nach §301 bei Nachgruppieren
    (anhand der ENTL-Mitteilung) zu einem anderen
    Gruppierungsergebnis kommt !

    Lt. SAP sind dem Gesetzgeber und den beteiligten Partnern
    die Begrenzungen im §301-Verfahren bewusst.
    Ob die Punkte für neue Entwürfe zum §301 berücksichtigt
    werden und somit zur Veränderungen der Strukturen
    führen, sei ungewiss.

    Schönen Feierabend
    M.Schrenk

    Guten Abend Forum,

    auch wir haben noch die Pauschale von 600 Euro für B76A/B.
    (öfter !)

    In unserem KIS (SAP) wie folgt angelegt:

    1. Die Leistungen sind im DRG-Katalog anzulegen
    2. Die Leistungen sind im Grundkatalog (Abrechnungstarif)
    anzulegen
    a) Zeitraumbezug
    b) Bewertungsformel 6
    c) Entgeltart 15, Entgeltschlüssel 85
    d) Spalten Preis 600 Euro (Übergangsweise)


    3. Die Leistung aus dem DRG-Katalog ist in die Leistung
    im Grundkatalog umzuschlüsseln (so wie alle anderen
    DRG-Leistungen auch)


    4. Es existieren in der Fibu eigene Konten für B76A/B.

    MfG
    Martina Schrenk