Beiträge von mschrenk

    Hallo Herr Brenk,

    der MDC-Katalog ist in SAP ein Diagnosenkatalog. Über Diagnosen-
    schlüssel pflegen kann man die 18A und 18B wieder
    entfernen und nur 18 eintragen.
    Aber die Unterscheidung soll ja wohl sein ??

    MFG
    Martina Schrenk

    Hallo liebes Forum,

    es folgt die Antwort der inek vom 22.1.04:

    Für die G-DRG-Version 2004 wurde ein Nachzertifizierungsverfahren eingeleitet, da sich in einzelnen abrechnungsrelevanten Punkten Klarstellungsbedarf ergeben hat, Einzelheiten hierzu finden Sie unter http://www.g-drg.de.

    Dabei wurde auch der von Ihnen angemerkte Punkt berücksichtigt (67 neue OPS-Kodes der Version 2004 wurden vom Grouper als "ungültiger Kode" ausgewiesen, [b]das Gruppierungs-Ergebnis wurde davon nicht beeinflusst)/[b].

    Herzliche Grüsse
    Martina Schrenk

    Hallo Herr Sander,

    es ist sicher, daß die richtigen Kataloge und der richtige
    Grouper greifen .
    Die obige Fehlermeldung erhalte ich bei Einsatz der KODIP
    DRG-Proof Version für 2004.
    Ich habe die Meldung dann an SBG gefaxt und von SBG diese
    Auskunft. Es ist mir auch nicht klar, was Grouper-Spezifikation
    und Art der Fehlermeldung miteinander zu tun haben.
    SBG hat mir empfohlen, mich an direkt an das inek zu wenden,
    was ich auch getan habe. Noch keine Reaktion.
    Ich werde ggf. berichten .

    Viele Grüsse
    die medizinische Dokumentarin in der DV

    Martina Schrenk

    Hallo liebes Forum,


    die Prozedur 87171 ergab bei der Plausibilätsprüfung eine
    Fehlermeldung (Einträge in Prozedurenkodefeldern ohne
    Übereinstimmung mit gültigem OPS-301-Kodes).

    Lt. Grouper-Hersteller liegt das an einer fehlenden
    Spezifikation des inek für die Grouper. Es soll inzwischen
    eine Liste mit mehr als 60 fehlenden Spezifikationen für
    OPS-Codes geben.

    Wer weiß darüber mehr ?

    Freundliche Grüsse
    M.Schrenk

    Hallo MiChu,

    sind sie jetzt nach der Medica schlauer ??

    Wir benötigen auch einen QS-Filter unter SAP ISH/ISHMED-
    es gibt ein Angebot der Firma GSD.

    MFG
    M.Schrenk

    Hallo liebes Forum,

    bei uns stellt sich die Frage, ob auch bei nicht bestehender
    Dokumentationspflicht ein QS-Filter eingesetzt werden muß.
    Sei es dafür, um nachzuweisen, daß kein Dokumentations-Soll
    besteht !!


    Zitat aus dem Handbuch für den Einsatz der QS-Filter-Software
    im Krankenhaus der bqs:

    Mit Beginn der Arbeiten zum Jahresabschluß erstellt das Kranken
    haus mit seiner QS-Filter-Software die methodische Sollstatistik.
    Diese wird mit Testat der Wirtschaftsprüfer sowohl an die LQS
    als auch an die BQS übersandt. Die hier übermittelten Daten
    repräsentieren das Dokumentations-Soll.

    LQS bzw. BQS bescheinigen den Krankenhäusern sowohl die Zahl der
    plausibel und vollständig übermittelten Datensätze als auch die
    fristgerechte Übermittlung der methodischen Sollstatistik. Diese
    Bescheinigung wird von den Krankenhäuser zur Vorlage bei den
    Bugetverhandlungen benötigt

    Hoffentlich hören wir die Flöhe husten !

    Gute Nacht

    M.Schrenk:egypt: