Beiträge von mschrenk

    Hallo,

    dass nur entlassene Fälle von Ihren Ärzten
    gruppiert werden können,
    ist vermutlich eine Forderung, die in Ihrem Haus
    besteht.
    Oder Sie benutzen den Report für das Massengruppieren
    mit einer festeingestellten Variante (die z.B. einen
    Entlassungszeitraum beinhaltet). Fälle ohne
    Entlassung oder außerhalb dieses Entlassungszeitraumes
    werden dann nicht gruppiert bzw. zum Gruppieren
    vorgeschlagen.

    Rein technisch, benötigt KODIP lediglich eine
    DRG-Hauptdiagnose um zu gruppieren, die
    Kopplung des Gruppierens an die Entlassung ist
    zusätzlich programmiert !

    Freundliche Grüsse

    Martina Schrenk

    Hallo zusammen,

    die SAP hat mitgelesen und gute Nachrichten.

    1. Die Leistungen sind im DRG-Katalog anzulegen
    2. Die Leistungen sind im Grundkatalog (Abrechnungstarif)
    anzulegen
    a) Zeitraumbezug
    b) Bewertungsformel 6
    c) Entgeltart 15, Entgeltschlüssel 85
    d) Spalten Preis 600 Euro (Übergangsweise)

    3. Die Leistung aus dem DRG-Katalog ist in die Leistung
    im Grundkatalog umzuschlüsseln (so wie alle anderen
    DRG-Leistungen auch)


    4. Entgegen dem Hinweis 590216 brauchen keine Behandlungskategorien
    zugeordnet werden . Der Grouper groupt.

    5. Die Leistungen können auf dem Stationsarbeitsplatz angezeigt werden (ohne DRG-Kenzahlen)

    Und wie lautet die Entgeltart §301 (für Baden-Würrttemberg?)

    Herzliche Grüsse

    M.Schrenk



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    Halo Forum,

    das tagesbez. Entgelt (hier E76A/E76B=TBC) ist im KIS
    (hier SAP) eingerichtet.
    Lt. Hinweis wird keine DRG-Leistung angelegt und eine
    ggf. erfolgte DRG-Gruppierung ignoriert !
    Ich stehe auf dem Schlauch - wie kann die Unterscheidung
    in besagte DRG's doch getroffen werden (zum
    Eintrag der sog. Behandlungskategorie)??

    Fragende Grüsse

    Martina Schrenk

    :egypt:

    [quote]
    Original von A. Sander:

    Wenn jemand Interesse hat, würde ich die Einzelschritte, so wie wir sie hier gefunden haben, mal als Kochrezept zusammenstellen. Die Daten, die wir jetzt vorliegen haben, sind in vielerlei Hinsicht ziemlich plausibel und - dem Himmel, dem InEK und wem sonst noch sei Dank - nicht so übel, wie befürchtet.


    Hallo Herr Sander,

    ich interessiere mich sehr für Ihre Erfahrungs mit §21-Daten
    und dem KODIP Programm zur Fallzusammenführung, also das Kochrezept !

    MFG
    Martina Schrenk

    Thoraxklinik Heidelberg

    Hallo liebes Forum,

    es soll vorkommen und ist sicher nicht KIS-System
    spezifisch (hier SAP - ISH/ISHMED) - Leistungen/Dokumente
    hängen an einem Fall, der storniert werden muss, die Leistungen/
    Dokumente müssen an den Fall angehängt werden, der gültig ist.

    Dies ist einerseits aus Gründen der exakten Dokumentation notwendig
    und auch für die Fallkostenkalkulation wichtig, andererseits aber
    mit einem hohen Aufwand verbunden.

    Mich interessiert, in welchem Umfang dies aus welchen
    weiteren Gründen passiert(passieren muß) und wer dies
    in der Regel tut.