Beiträge von Ela

    Bei uns wurde eine Patientin eingeliefert, die in Absicht der Selbsttöung auf den Bahngleisen gefunden wurde und eingeliefert wurde. Von hier aus erfolgte die Verlegung in eine Psychiatrie.
    Wie kann ich das verschlüsseln. Die Absicht zur Selbstötung darf nicht verschlüsselt werden.
    Kommt statt dessen die Verschlüsselung einer psychiatrischen Diagnose als Verdachtsdiganose in Frage?

    Wer kann mir hier helfen.

    Wie funktioniert die korrekte Abrechnung, wenn ein Belegarzt operative Leistungen bei einem Patienten einer Hauptabteilung erbringt.
    Da der Patient in einer Hauptfachabteilung liegt, wird natürlich die DRG bei Hauptfachabteilung abgerechnet.
    Darf der Beleger seine ärztlichen Leistungen trotzdem separat zur Abrechnung mit der KV bringen?

    Wie ist das generell bei interdisziplinärer Leistungserbringung. Im umgekehrten Fall (Hauptbeleger erbringt Leistung bei Belegpatient), können wir als Haus auch keine zusätzlichen ärztlichen Leistungen abrechnen.
    Wer hat sich mit dieser problematik schon mal befasst?

    Wohlgemerkt, es geht nicht darum, wann ich die Belegpauschale und wann die Pauschale der Hauptfachabteilung abrechnen kann. Das ist ja geregelt nach der höchsten Verweildauer.