Beiträge von C-Hirschberg

    Hallo,

    eben aktuelles Problem aufgetaucht: wie wird ein EKG klassifiziert? Oder haben wir es im Anhang 1 zur Technischen Anlage übersehen?

    Hallo,

    zur Einordnung EKG würde ich sagen "Sonstiges TLB: EKG", ähnlich würde ich auch die CTG's einordnen "Sonstiges TLB: CTG"...

    Aber Hauptsache, für die "Elektrokonvulsionstherapie (inkl. fachärztlicher Indikationsstellung) Nachweise" gibt es einen eigenen "title"...

    mfG

    C. Hirschberg

    Hallo,

    stationärer Fall wg. Frakturversorgung.

    Nach vorausgehendem Coronainfekt aktuell völlig asymptomatisch, aber Corona-PCR noch positiv, CT-Target N1/N2 größer 35, daher keine Isolierung. Es erfolgt über das hauseigene Labor eine Meldung an das Gesundheitsamt.

    Kodierung als Z22.8 + U07.1! gemäß BfArM Kodierempfehlung sachgerecht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    Hallo Pseudo,

    das ist die technische Sicht. Man kann mit /v4 technisch weiterarbeiten. Der MD wird aber gemäß /v5 anfordern, z.B. den documentTitle "Bestrahlungsprotokoll".

    Von Häusern, deren Software damit nicht adäquat umgehen kann würde ab 1.7. dann aber kein Dokument mit documentTitle "Bestrahlungsprotokoll" geliefert, sondern ein Dokument mit documentTitle "Sonstiges KPA: Strahlentherapie" (o.Ä.).

    Hier sollte klargestellt werden, dass diesen Häusern bei der Begutachtung kein Nachteil entsteht... Wie ist es zu bewerten, wenn Häuser die angeforderten Dokumente nicht mit dem passenden documentTitle liefern.... oder aber, wenn sich (und hier kommt dann auch das Ausgangsposting ins Spiel) bestimmte angeforderte Dokumente zusammen mit anderen Informationen auf einem Dokument befinden, dass eben nicht den angeforderten documentTitle trägt... ?

    Viele Grüße

    C. Hirschberg

    Vielen Dank, Herr Merguet,

    dass mit der Subklassifikation ist möglicherweise einigen Häusern auch noch nicht so richtig bewusst. Wir haben eine Schnittstelle aus dem Archivsystem zum LE-Portal. In der Schnittstelle ist derzeit nur das Mapping auf den "document type" (ZUS, KPA, TLB, KHB) umgesetzt, aber noch kein Mapping des "title" auf die Anlage 1 Anhang 1 Spalte 1 der eVV.

    Unser Software-Hersteller hat bis vor kurzem vehement die Auffassung vertreten, dass ab 1.7.2022 der "title" noch nicht ordentlich mit einem passenden Eintrag aus der Spalte 1 zu füllen ist und wir die Schnittstelle auch nach dem 1.7.2022 problemlos weiter benutzen können.

    Ich sehe da große Probleme und befürchte auch, dass wir mit einem enormen Aufwand alles exportieren und einzeln beim MD hochladen müssen...

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    Hallo Herr Horndasch,

    wo finde ich die Information, dass "KHB, KPA, TLB und SON ein paar Monate ausreicht"? Und was bedeutet ein paar Monate ? Die eVV wurde ja in § 4 Absatz 5 wie folgt geändert:


      - „Krankenhäuser haben bei der Dokumentenübermittlung die Dokumenten-klassifizierung gemäß Anhang 1 der Anlage 1 ab dem 01.07.2022 zu übermitteln. Lässt sich ein Dokument nicht den im Anhang aufgeführten Dokumententypen/Beschreibung (title) zuordnen, vergibt das Krankenhaus der Unterlage einen eigenen Dokumententypen/Beschreibung (title) und hat dabei mindestens die Unterlagen den Kategorien […] zuzuordnen.“

    von Seiten der DKG wurde mir ebenfalls mitgeteilt:

    ab dem 1.7.2022 erhält der Krankenhaus vom MD bei der Unterlagenanforderung die in Tabelle 2 angegeben Informationen je angefordertem Dokument. Diese entsprechen der Tabelle aus dem Anhang zur Anlage 1 der eVV. Das Krankenhaus übernimmt bei der Unterlagenbereitstellung mindestens die vom MD erhaltenen Angaben zu documentType und title je angefordertem Dokument. Übermittelt das Krankenhaus weitere prüfungsrelevante Dokumente, sind die Angaben aus der Tabelle aus dem Anhang zur Anlage 1 der eVV zu selektieren. Für Dokumente die nicht eindeutig zugeordnet werden können, ist der Typ „Sonstiges KHB“, „Sonstiges KPA“, „Sonstiges TLB“ und „Sonstiges ZUS“ zu nutzen.

    Unser MD positioniert sich ebenfalls wie folgt:

    „Die eVV ist für alle Beteiligten verbindlich inklusive der 1. Änderungsvereinbarung vom 09.03.2022. Nur im Ausnahmefall, das heißt, nur dann wenn sich gemäß eVV ein Dokument bei der Dokumentenübermittlung an den MD nicht einer der in der Tabelle benannten Klassen zuordnen lässt, ist ein eigener, aussagefähiger „MD Dokumententyp / Beschreibung (title)“ zu vergeben.“

    Benutzen Sie das MD-seitige LE-Portal, oder haben Sie eine direkte Schnittstelle aus Ihrem Archivsystem zum LE-Portal des MD ?

    Mit freundlichen Grüßen


    C. Hirschberg



    Sehr geehrter Herr Horndasch,

    ich sehe bei uns ähnliche Probleme. Die großformatigen Intensivkurven haben wir auch und es befinden sich darauf Dokumentationen, die unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind.

    Unser größeres Problem ist, dass unser Softwareanbieter der Auffassung ist, dass die Dokumentenklassifizierung gemäß Anhang 1 Anlage 1 Spalte 1 der EVV erst ab 1.1.2024 anzuwenden ist und es bis dahin genügt, die Bezeichnungen KHB, KPA, TLB und SON zu verwenden.

    Ich lese die eVV aber so, dass ab 1.7.2022 eindeutig zuzuodnende Dokumente (z.B. Einweisungsschein) auch genau mit der passenden Bezeichnung (Einweisung) zu übermitteln sind. Oder irre ich mich da etwa ?

    Ich befürchte Nachteile bei der Begutachtung, wenn der MD dieDokumente nicht wie angefordert erhält.

    Mit freundlichen Grüßen


    C. Hirschberg

    wie ist der geburtshilfliche Fall definiert?

    Entbindung ist klar.

    Guten Morgen,

    ich würde diese Frage aufgreifen wollen... Die neue aktuelle PrüfvV gilt nicht für Entbindungsfälle nach § 24f SGB V.

    § 24f SGB V : Die Versicherte hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Die Versicherte kann ambulant in einem Krankenhaus, in einer von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, in einer Hebammenpraxis oder im Rahmen einer Hausgeburt entbinden. Wird die Versicherte zur stationären Entbindung in einem Krankenhaus oder in einer anderen stationären Einrichtung aufgenommen, hat sie für sich und das Neugeborene Anspruch auf Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Für diese Zeit besteht kein Anspruch auf Krankenhausbehandlung.

    Ist ein Entbindungsfall immer klar definiert ? Wie lautet diese Definition ?

    Mit freundlichenGrüßen

    C. Hirschberg