Hallo Forum,
haben hier einen Fall aus 2010 - mittlerweile vor Gericht.
Trimalleoläre Sprunggelenksfraktur: Innenknöchel (1 Fragment) mit Kirschnerdraht und Schraube versorgt und Volkmann' Dreieck (1 Fragment) mit 2 Schrauben versorgt - jeweils über getrennte Inzisionen
-> unsererseits kodiert als
5-794.0n offene Repo Mehrfragmentfraktur mit Schraube Tibia distal
5-794.1n offene Repo Mehrfragmentfraktur mit Draht Tibia distal
diese Kodes sollen aus Sicht des Kostenträgers/MDK gestrichen und durch Repositionen einfacher Frakturen ersetzt werden.
Argument: unterschiedliche Lokalisationen, jeweils eigener Zugang. Verwiesen wird auf den OPS-Hinweis: "Die Durchführung einer zweiten Osteosynthese, z.B. bei einer Zwei-Etagen-Fraktur, ist gesondert zu kodieren. Eine Mehrfragment-Fraktur wird als Fraktur mit mehr als zwei Fragmenten definiert. Dazu gehört auch eine Fraktur mit Biegungskeil. Eine Zwei-Etagen-Fraktur besteht dagegen aus zwei Frakturen an unterschiedlichen Lokalisationen des gleichen Knochens".
Auch Gerichtsgutachter sieht hier mittlerweile keine Reposition einer
Mehrfragmentfraktur sondern die getrennten Repositionen einfacher
Frakturen.
Aus meiner Sicht ist unsere Kodierung allerdings korrekt: Es handelt sich um eine Mehrfragmentfraktur der distalen Tibia (Lokalisation: distale Tibia, 2 Fragmente). Es handelt sich auch nicht um eine Mehr-Etagenfraktur.
Meinungen ? Argumentationshilfen ?
mfG
C. Hirschberg