Beiträge von C-Hirschberg

    :icd: :icd: :icd: :icd:

    Hallo Forum,

    auch für die operationsbegleitende Anästhesie existieren spezifische ICD-10 Ziffern, die durch Ihre CCL-Bewertung Kodierinteresse wecken :D

    T88.2 Schock durch Anästhesie
    T88.3 Maligne Hyperthermie durch Anästhesie
    T88.4 Mißlungene oder schwierige Intubation

    ... jeweils CCL-Werte bis zu 4 !!

    Ich möchte natürlich nicht auf die gottlob seltene T88.3 hinaus, die T88.2 wirft allerdings bereits einige Fragen auf (... was ist hier genau gemeint ?).

    Zitat


    Beachtenswertes Beispiel:

    HD: K35.9 Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet
    ND: -
    PR: 5-470.0 Appendektomie, offen chirurgisch

    =>DRG G07B mit cw: 1,04

    HD: K35.9 Akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet
    ND: T88.4 Mißlungene oder schwierige Intubation
    PR: 5-470.0 Appendektomie, offen chirurgisch

    =>DRG G07A mit cw: 1,87 :kong:

    Nun noch ein paar Fragen:

    Wer kennt noch mehr solcher Diagnosen im Umfeld der operationsbegleitenden Anästhesie ?

    Welche Kriterien sollten für die Erfassung von T88.2 oder auch T88.4 erfüllt sein?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Freunden Sie sich mit dem folgenden Gedanken an:
    "Sie werden durch Studium und Anwendung der DKR teil des Groupers"... (und ein Grouper fragt nicht nach dem Sinn)! Es ist den Australiern leider nicht gelungen, ein Gruppierungssystem zu entwickeln, welches den Gruppiervorgang komplett anhand aller erhebbaren Patientendiagnosen und -prozeduren automatisch durchführen könnte. Die Patientendaten müssen vielmehr von Ihnen (bzw. dem Kodierenden) vorselektiert werden.

    ... dies funktioniert auffälligerweise übrigens am besten, wenn man dem australischen Vorbild folgt und bei Entlassung anhand der Krankenakte durchkodiert ! Doch Clinical Coders ?

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 24.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Bez. der Frage, was man sich bei der Erstellung der deutschen Kodierregeln gedacht hat:
    Am 18.10. fand eine Fortbildung zu den :kr: mit Frau Dr. Raskop (zuständig von seiten der DKG) statt...


    Dieser mitleiderregende Erklärungsversuch findet sich ja auch in "Das Krankenhaus"
    http://www.dkgev.de/pub/newpdf/d10_2001.pdf ...wir haben jetzt dies und das veröffentlicht ... aber so richtig gut ist es nicht geworden, die Zeit, das Personal... Änderungen kommen sicher mit der Zeit... Eigeninitiative gefragt ...blabla ... das deutsche DRG-System ist ja auch noch nicht definiert, wäre aber eigentlich Grundlage für die KR... sollte auch eigentlich keiner bestraft werden, wenn was falsch kodiert wird... muss man klären... aber verbindliche Einführung zum 1.1.2002

    Zitat


    Eine Änderung der KR würde ja dann zu unkalkulierbaren Verschiebungen führen.

    Jou, das ist das Beste: bedeutet soviel wie "Der Grouper ist für uns eine blackbox" :)) ... !
    Und das darf ja wohl nicht wahr sein. Armutszeugnis !

    Zitat


    Eine sehr häufige Antwort auf Fragen aller Art war übrigens, daß noch ein erheblicher Regelungsbedarf bestünde :dance2:


    ... dann aber mal los: verbindliche Einführung zum 1.1.2002

    Zitat

    Man solle jedoch Verständnis dafür haben, daß die KR nicht in bearbeitbarer Form zur Verfügung gestellt werden könnten.


    ... klar, haben wir. Ist ja auch gefährlich. Man sieht das an den Klassifikationen beim DIMDI :ops: :icd: ... soviele Formate ... es sind bestimmt zahlreiche heimtückisch veränderte Kopien im Umlauf :))

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 24.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von GPoschmann:
    Mehr als eine diagnostische oder therapeutische Prozedur ergibt jedoch keine Steigerung des RG...

    :ops: Es gibt ein paar (AR-)DRGs, die auf 2 parallel angegebenen Prozedurenkodes beruhen:
    F03 OPs an den Herzklappen; mit invasiver Herzuntersuchung; mit HLM
    F05 Koronar-Bypass-OPs; mit invasiver Herzuntersuchung
    F07 Andere OPs an Herz, Thorax, Gefäßen; mit HLM
    F15 Perkutane Koronarangioplastie; ohne akuten Herzinfarkt; mit Stent Implantation
    H03 Cholezystektomie bei DHC-Verschluss
    J02 OPs am Bein; mit Hauttransplantat /-lappenkorrektur, mit Ulcus /Zellulitis
    J03 OPs am Bein; mit Hauttransplantat /-lappenkorrektur, ohne Ulcus /Zellulitis

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 23.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    :)) Ein völlig unkonstruktiver Post, aber die Vision von einem großen, behaarten BENCHMARKONG, der drohend auf dem Dach eines Krankenhauses thront, ließ mich nicht mehr los...
    Falls jemand hierfür ein Icon wünscht, bitte ich um Rückmeldung.

    Ja bitte, mehr Icons. Damit läßt sich soviel unterschwelliges zum Ausdruck bringen...

    :kr: :bombe: :uhr:

    MfG

    Christoph Hirschberg :chirurg:

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 23.10.2001 editiert. ]

    :ops: :ops: :ops:

    Habe jetzt doch überraschenderweise vom DIMDI Informationen erhalten:

    > - soll mit den Kodes 8-810.2 bzw. 8-810.3 auch die Gabe von
    > Humanalbumin erfaßt werden ?


    Da Humanalbumin ein Plasmabestandteil ist und es keinen
    spezifischern Kode gibt: Ja.

    > - wird auch die Gabe von Gerinnungspräparaten als Transfusion
    > bezeichnet und mit 8-810.5 kodiert ?

    Ja, sofern sie intravenös erfolgt.

    > - wird auch die Immunglobulingabe im Rahmen einer passiven
    > Immunisierung als Transfusion bezeichnet und als
    > 8-810.4 kodiert ?

    Sofern sie intravenös erfolgt, ja.

    Interessant, nicht wahr? Hoffentlich werden dann diese Kodes nicht in 5-6 Monaten wieder gestrichen... (Nicht, dass ich diese Kodes für besonders sinnvoll halte) bzw. ...hoffentlich werden diese Kodes noch vor dem 1.1.2002 wieder gestrichen.

    MfG

    Christoph Hirschberg

    :ops: :ops: :ops:

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 23.10.2001 editiert. ]

    Zitat

    Original von merguet:
    angesichts der schieren zahl der zvk in unserer abteilung neigen wir dazu, diese zunächst nicht zu codieren.
    zumal sie ja aller voaraussicht nach nicht erlösrelevant sind.


    ... und durch Nichtkodierung auch nicht werden können 8), aber sie haben recht, was solls? Das Blöde ist doch immer nur, dass an dem ganzen Kodiergedöns eine irre Menge an Infrastruktur und Schulung etc. `dranhängt, wenn zeitnah erfasst werden soll (und nicht rückwirkend, wie in .au anhand einer Krankenakte). Da will man doch von anfang an die richtigen Erfassungsstrategien aufbauen und nicht ständig neue Zettel herausgeben, Mitarbeiter "umschulen" oder Erfassungsstrukturen umwerfen...

    Zitat

    ähnlich verhält es sich mit dem pdk. diesen werden wir wahrscheinlich nur codieren, wenn er als singuläre prozedur (etwa bei der schmerztherapie oder bei geburtserleichterung) gelegt wird.

    :ops: :shock1: Ja... , da war ich ja jetzt auch erstaunt, als ich im Gyn-Kapitel der DKR einen versteckten Hinweis darauf fand, im Zusammenhang mit der Entbindung den PDK angeben zu dürfen... (DKR 1506a).
    Ich hatte mich eigentlich damit abgefunden, den PDK unter der Geburt als Prozedurenkomponente zu sehen und daher nicht zu kodieren... Immerhin ist ja die Überwachung der Geburt auch ein Prozedurenkode und die Analogie zur perioperativen Schmerztherapie hätte ich akzeptiert.

    Gibt es hier im Forum andere Meinungen zur Kodierung des PDK unter der Geburt?

    Zitat

    für beide verfahren nehmen wir an, daß sie als prozedur jeweils kassiert werden, sobald eine höherwertige (sprich: op) vorgenommen wird.


    ... wie schon erwähnt, der PDK zur Schmerztherapie bei Entbindung ist eigentlich nie eine "singuläre Prozedur", da die Entbindung selbst auch als Prozedur (Überwachung und Leitung) angegeben wird...

    Zitat

    inzwischen hat herr YX vom dimdi mir ansprechpartner bei der dkg gemailt, die unsere fragen vielleicht genauer beantworten können.

    :shock1: bin erstaunt, würde gerne näheres erfahren

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von merguet:
    ich glaube, das korrekte zitat heisst: keep it simple and stupid ;).

    ;) Dagegen Google:
    "keep it simple stupid" 25.000 Resultate
    "keep it simple and stupid" 1470 Resultate
    Aber die Mehrheit muss ja nicht Recht haben... oder ist faul. ;)

    Was machen wir :look: denn nun mit den intraoperativ gelegten Venenkathetern ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 22.10.2001 editiert. ]

    Hallo Forum,

    die DIMDI-NG schwieg sich bisher zu den Plasmabestandteilen aus. Wie gestaltet sich in diesem Forum die Meinungslandschaft zu dem Thema ?

    8-81 Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und
    Infusion von Volumenersatzmitteln

    8-810 Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen
    [...]
    8-810.2 Plasmabestandteile,1-5 TE
    8-810.3 Plasmabestandteile, mehr als 5 TE
    8-810.4 Immunglobuline
    8-810.5 Gerinnungsfaktoren
    8-810.x Sonstige
    8-810.y N.n.bez.


    - die Transfusion welcher Plasmabestandteile soll mit den Kodes
    8-810.2 bzw. 8-810.3 erfaßt werden ?

    - soll mit den Kodes 8-810.2 bzw. 8-810.3 auch die Gabe von
    Humanalbumin erfaßt werden ?

    - lassen sich unter 8-810.2 und 8-810.3 nicht alle möglichen
    Plasmabestandteile subsummieren, ist also der Kode 8-810.x
    nicht hinfällig ?

    - wird auch die Gabe von Gerinnungspräparaten als Transfusion
    bezeichnet und mit 8-810.5 kodiert ?

    - wird auch die Immunglobulingabe im Rahmen einer passiven
    Immunisierung als Transfusion bezeichnet und als
    8-810.4 kodiert ?

    :ops: :sleep:

    mit freundlichem Gruß

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von Selter:
    Hier spielen wohl auch (fragwürdige) Datenschutzgründe eine große Rolle: Ich hatte schon am 2.8.01 mir die austral. Regel zufaxen lassen, da die deutsche überhaupt keinen Sinn macht und ich schon damals nur den Kopf schütteln konnte!

    Datenschutzgründe ? Von wem wurden die vorgebracht ? Geht es darum, dass auch Informationen, die über den Patienten hinaus andere Personen betreffen (die Misshandler) übermittelt würden ?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Anonymisierter als über T74.- gehts doch garnicht...

    Zitat


    Man kann aber ganz schnell diese Regel aushebeln, wenn man den Kode Y09.9! benutzt (Zusatz). Dieser beschreibt (Inclusiva) auch den Mißbrauch! Wo bleibt die forensische Einschränkung bei diesem Kode? Hat man wohl übersehen...


    ...keine Zeit, keine Zeit (wie der Rennhase so schön sagt).
    Anmerkung: Die Y09.9! besitzt IMHO keine CC-Werte, muss sie ja auch nicht unbedingt, wenigstens enthält der Datensatz damit Hinweise auf pot. Missbrauch.

    Zitat


    Ich kann Ihnen ein Fax schicken, mailen Sie mir bitte Ihre Nummer.

    Vielen Dank, 06432-3694 z.Hd. Christoph Hirschberg

    MfG

    Christoph Hirschberg

    p.s.: Sie meinten :icd: statt :ops:

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 22.10.2001 editiert. ]