Beiträge von C-Hirschberg

    Hallo Forum,

    diese Frage ist wahrscheinlich sehr dumm (in der DIMDI-NG wollte mir schon keiner antworten), aber

    sind die DKR für die ICD-10 Version 2.0 auch auf die ambulanten
    Krankenhausfälle anzuwenden ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von PatKlein:
    ich weiß, dass ich mich mal wieder um Kopf und Kragen chatte, aber haben Sie das Gefühl

    <schnipp> unaussprechliches schnell gelöscht <schnapp>

    Frau Dr. Klein,

    ich bin entsetzt :shock1:

    :drink:

    ... dieser Gedanke ist mir ehrlich gesagt noch nicht gekommen ... ich überlege gerade, ob es irgendwelche weiteren Hinweise gibt, für das, was Sie hier andeuten ... ;)

    mfG

    Christoph Hirschberg :ops: :dance1: :kr:

    Zitat


    Original von Engelmann:
    Das in dem Bericht dargestellte Bsp. zu den &quot;Gruppierungsalternativen&quot; bringt einen auf die Idee für jede DRG ,die ihr zugeortneten Hauptdiagnosen herauszubilden, um die so ermittelten DRG bezogenen Hauptdiagnosen aufzulisten und den dokumenteierenden Ärzten als Hilfswerkzeug bei ihren Codierungen zu geben.

    Ist schon jemand auf die Idee gekommen, die DRG bezogenen Hauptdiagnosen herauszufiltern? :bounce: :kangoo:


    :icd: Das was Sie suchen wird ganz offiziell vom australischen Department of Health and Aged Care herausgegeben, es ist das 3 bändige &quot;Definitions Manual&quot;.

    Darin finden Sie den Gruppierungsalgorithmus für das AR-DRG-System Version 4.1. Neben Flußdiagrammen, die den Gruppierungsablauf beschreiben (z.B. ...wenn Hauptdiagnose in der Tabelle X enthalten ist, dann wird die MDC y festgelegt und an jener Stelle im Algorithmus fortgefahren, sonst... etc.) enthält dieses Manual vor allem auch alle benötigten Tabellen mit ICD und Prozeduren-Codes.
    Leider liegen diese Tabellen nicht in einem &quot;EDV&quot;-Format vor X( und sind sehr umfangreich.

    Im Band 3 des Definitions Manual finden Sie als Appendix A allerdings auch eine Aufstellung ( :) über 100seitige Tabelle) aller Diagnosen, die die MDC und DRG-Findung beeinflußen, zusammen mit den potentiell möglichen DRGs. Diese Tabelle liegt dem Manual auch auf CD im .txt-Format bei (542 kB !).
    Ähnliches existiert auch entsprechend für die Prozeduren (Appendix B).

    Anzumerken ist allerdings noch, daß eine ICD-Hauptdiagnose durchaus (in der Regel ?) zu unterschiedlichen DRGs führen kann (z.B. in Abhängigkeit von einem chirurg. Eingriff oder Nebendiagnosen), oder anders ausgedrückt: es gibt nur sehr wenige auf nur eine DRG bezogene Hauptdiagnosen und auch wenn eine bestimmte Diagnose eine potentielle Hauptdiagnose für die DRG XY ist, so führt sie nicht regelmäßig zur Eingruppierung in die DRG XY.

    Puuuh, es wird eigentlich Zeit, daß der Algorithmus nach dem die deutschen 2002-Daten gruppiert werden sollen endlich in Deutschland veröffentlicht wird !
    Und... am besten in einem EDV-geeigneten Format gemeinfrei verfügbar gemacht wird.

    Der &quot;Grouper&quot; ist keine magische &quot;blackbox&quot;, sondern ein simples Progrämmchen mit vielen, vielen Tabellen.
    (Leider ist das &quot;XML-Grouper-Projekt&quot; noch nicht so weit fortgeschritten - eines der Ziele ist insbesondere die Visualisierung des Gruppierungsprozesses.)

    mfG

    Christoph Hirschberg

    :kr: Uuups, in der Einleitung findet sich noch ein Hinweis:

    Die Verantwortung für die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren, insbesondere der Hauptdiagnose, liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon, ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt.

    ... aber auch dies klärt nicht, wer die Verantwortung für die Kodierung (Verschlüsselung) übernimmt.

    :kr: :dance1: :kr:

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von Riklu:

    Und dann gibt es da noch die Passage in den Kodierrichtlinien &quot;(Kodierung)...liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes&quot;.


    :bombe: :kr:

    Diese Passage konnte ich den DKR nicht entnehmen. Vielmehr finde ich unter D001a:

    &quot;Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes.&quot;

    darauf folgt:

    &quot;Vor der Kodierung jeglicher aufgezeichneter Diagnose bzw. Prozedur müssen die Informationen anhand der Krankenakte nachgeprüft werden.&quot;

    :bombe: Diese beiden Sätze gehören nicht zusammen und können auch m.E. nicht zusammengehören!

    Mit Auflistung der Diagnosen und Prozeduren ist die medizinische Dokumentation gemeint, nicht die Kodierung. Dies bedeutet insbesondere für den Einsatz medizinischer Dokumentare/Kodierer, dass diese für Falschkodierungen richtig dokumtierter Diagnosen/Prozeduren verantwortlich sind und nicht der &quot;auflistende&quot; Arzt :bombe: !

    Bei zweideutiger ärztlicher Dokumentation muß der Kodierer Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nehmen.

    :kangoo: Wer folgt hier meiner Argumentation ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 10.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von Riklu:
    Ich kenne die Flüssigkeits-Beatmung nur aus der Theorie, aber soweit ich mich erinnere, wird eine innerte Flüssigkeit (Perfluorcarbon) als Transport-Medium für die auszutauschenden Gase (02, CO2) benutzt und die Gase liegen in einer flüssigkeitsgelösten Form vor und eben nicht als Gas. Insofern entspricht die Flüssigkeits-Beatmung nicht der Definition in den Speziellen Kodierrichtlinien, zumindest verstehe ich den Wortlaut so. Natürlich ist nicht expliziet die Rede &quot;gasförmigen&quot; Gasen, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man bei der gebrauchten Formulierung auch an &quot;gelöste&quot; Gase gedacht hat.

    :D Ich gehe ehrlich gesagt davon aus (die Erfahrung zeigt dies), daß man sich bei der Definition überhaupt nicht so detaillierte Gedanken gemacht hat :rolleyes: !
    Wenn irgendjemand bei Erstellung der DKR 1001a (Beatmung) auch die Flüssigkeits-Beatmung eingefallen wäre, so hätte er/sie der Definition einen klärenden Satz zufügen können.
    Noch schlimmer wäre die Vorstellung, daß ein klärender Satz nicht zugefügt wurde, weil man noch nicht wußte, ob man die Flüssigkeits-&quot;Beatmung&quot; mit zur Beatmung zählt.

    In Deutschland fehlen eben noch die &quot;clinical classification and coding groups&quot;, die sich damit auseinandersetzen. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß die Foren von mydrg und der Uni-Münster, sowie die DIMDI-Newsgroup diese Funktion übernommen haben, allein - entsprechende Beiträge finden wenig (keine ?) Berücksichtigung.

    Aber, wie immer: Egal, man weiß ja auch noch nicht genau, was man überhaupt erfassen will ;)

    mfG

    Christoph Hirschberg
    Limburg, blauer Himmel, vereinzelt Wolken 8)

    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 10.10.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von PatKlein:
    Gott sei Dank ist eben auch die Uni Münster groß, und ich finde es immer wieder sehr beruhigend, dass wir ganz offensichtlich alle ähnliche (um nicht zu sagen die gleichen) Probleme haben.

    Wir tun dies nur anscheinend nicht laut genug kund ! Das Beatmungsproblem besteht doch eigentlich seit November letzten Jahres :uhr: :shock1:

    Nur, wer löst es :sleep: ? Und dann am besten noch rechtzeitig vor dem 1.1.2002 :dance1: ? Was sagen Sie auf Ihren Schulungen zur Transfusion von Plasmabestandteilen ?

    Ich lese im Vorwort zum OPS-301 V2 sinngemäß &quot;Die Änderungen wurden vom KKG inhaltlich konsentiert&quot;, bin mir aber sicher, dass derzeit für einen Teil der existierenden Kodes noch nicht einmal Konsenz in Bezug auf die zu erfassenden Zielprozeduren/leistungen besteht...

    Grüsse

    :dance1: Christoph Hirschberg :dance1:

    Zitat


    Original von merguet:
    liebe ng&acute;ler, bisher hat sich nur herr roeder bei mir gemeldet, er will das thema intern diskutieren und dann im laufe der woche stellung nehmen.

    Hmm, wie wurde das denn bisher mit der Kodierung der Beatmung an der Uni Münster gehalten ? Da muß doch eventuell schon einmal eine Entscheidung gefallen sein...

    Gruß

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von merguet:
    Wobei natürlich die Flüssigkeits-Beatmung auch nicht unter die Definition der Beatmung fällt.

    Warum nicht?

    Gruß

    Christoph Hirschberg
    Limburg, ebenfalls heiter 8)

    :uhr: Beatmungsdauer :uhr:

    Meine Seite zur Beatmungsdauer im AR-DRG-system unter

    http://www.kodiertip.de/hmv.htm

    wurde völlig überarbeitet. Die von mir ungeschickt gewählten Formulierungen bezüglich &quot;Relevanz&quot; führten teilweise zu Mißverständnissen. Insbesondere findet Ihr hier jetzt eine praxisrelevante Tabelle, die die Auswirkungen der Beatmungsdauer auf die DRG-Findung zusammenfaßt.

    Die Datei ist übrigens auch problemlos ohne Modifikationen fürs Intranet geeignet (keine Grafiken, keine externen Files).

    Vielen Dank an Frau Dr. Klein, die mir klar gemacht hat, daß meine Formulierungen derart unglücklich gewählt waren.

    Fehler bitte direkt an mich mailen. Auch für Anregungen bin ich sehr dankbar.

    mfG

    Christoph Hirschberg