Zitat
natürlich ist ein aufwandsunterschied nicht gegeben. dennoch ist meiner ansicht nach die dkr hier "zweifelsfrei". beatmung unter 24 h bei verletzungen und polytraumata ja
ausdrücklich zum Beispiel
Zitat
... bei operationen sonstiger art (damit sind ja elektive operationen gemeint) nicht kodieren.
Tatsache ist, daß die DKR hier nicht eindeutig regeln und Interpretationsspielraum schaffen, der von vielen Häusern entsprechend genutzt werden kann ! Hier stehen sich widersprechende Aussagen gleichberechtigt nebeneinander !
Muß man sich bei einem Regelwerk solchen Unsinn gefallen lassen ? Sollte nicht gerade in diesem Bereich größter Wert auf eine exakte Formulierung gelegt werden ?
"... wenn die Beatmung jedoch während der Operation beginnt ..."
Kommt das in Ihrem Haus häufig vor, daß die Beatmung erst während der Operation beginnt ? Das sind doch seltene Ausnahmen (Übergang von Regionalanästhesie auf Allgemeinanästhesie z.B.).
Sollen wir wirklich versuchen herauszufinden, was die Kodierrichtlinien meinen ? Sollten wir uns nicht lieber an den Text der DKR halten? (So Sie denn irgendwann rechtsverbindlich anzuwenden sind ) An welcher Stelle fordern die Selbstverwaltungspartner so viel Rücksichtnahme ? Werden dadurch zukünftige KR eindeutiger ? Ich meine NEIN !
mfG
Christoph Hirschberg