Beiträge von C-Hirschberg

    Zitat


    natürlich ist ein aufwandsunterschied nicht gegeben. dennoch ist meiner ansicht nach die dkr hier "zweifelsfrei". beatmung unter 24 h bei verletzungen und polytraumata ja

    ausdrücklich zum Beispiel

    Zitat


    ... bei operationen sonstiger art (damit sind ja elektive operationen gemeint) nicht kodieren.

    ;) Tatsache ist, daß die DKR hier nicht eindeutig regeln und Interpretationsspielraum schaffen, der von vielen Häusern entsprechend genutzt werden kann ! Hier stehen sich widersprechende Aussagen gleichberechtigt nebeneinander !

    Muß man sich bei einem Regelwerk solchen Unsinn gefallen lassen ? Sollte nicht gerade in diesem Bereich größter Wert auf eine exakte Formulierung gelegt werden ?

    "... wenn die Beatmung jedoch während der Operation beginnt ..."

    Kommt das in Ihrem Haus häufig vor, daß die Beatmung erst während der Operation beginnt ? Das sind doch seltene Ausnahmen (Übergang von Regionalanästhesie auf Allgemeinanästhesie z.B.).
    Sollen wir wirklich versuchen herauszufinden, was die Kodierrichtlinien meinen ? Sollten wir uns nicht lieber an den Text der DKR halten? (So Sie denn irgendwann rechtsverbindlich anzuwenden sind ;) ) An welcher Stelle fordern die Selbstverwaltungspartner so viel Rücksichtnahme ? Werden dadurch zukünftige KR eindeutiger ? Ich meine NEIN !

    mfG

    Christoph Hirschberg

    http://www.september11.de

    Zitat


    Original von merguet:

    meiner meinung nach nicht
    ...
    dennoch weisen die kdr an mehreren stellen darauf hin, das eine beatmung erst ab mehr als 24 h zu codieren ist
    ...

    dagegen DKR 1001a:
    "... Eine Beatmung in der Intensivbehandlung, z.B. nach einer
    Kopfverletzung oder Verbrennung wird kodiert, auch wenn sie weniger als 24 Stunden dauert..."

    z.B. auch postoperativ, wo läge denn ein Aufwandsunterschied ? Was ist mit den sonstig (z.B. Arm) operiert Kopfverletzten ?

    Warum kann man in den DKR nicht zweifelsfrei regeln ? Warum muß man für diesen Schwachsinn eine so hohe "Geheimhaltungsstufe";) vor Veröffentlichung wählen? (Habe 3 mal bei der DKG angerufen, um die DKR im Vorfeld zu erhalten -> ohne Erfolg).

    mfG

    Christoph Hirschberg

    http://www.september11.de

    zünden Sie eine Kerze für die Opfer an
    (keine Angst: reines HTML, keine Cookies, kein Java/Javascript etc.)

    Zitat


    Ich finde es o.k. (und habe es bei uns so geregelt), dass die NIB mittels 8-718 kodiert wird und halte es für sinnvoll, die invasive Beatmung durch die "Intubations-Kodes" abzugerenzen.

    Welche Formen der NIB werden denn bei Ihnen so kodiert. Intermittierendes Masken CPAP scheidet m.E. als isolierte Maßnahme (wenn nicht zur Entwöhnung eingesetzt) aufgrund der Definition der Maschinellen Beatmung aus:
    "..Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet..."

    Wie sehen Sie das mit der Kodierung postoperativ < 24 Stunden nachbeatmeter Intensivpatienten ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

    :ops: ?

    Wie denn nun ?

    DKR 1001a: &quot;... Eine Beatmung in der Intensivbehandlung, z.B. nach einer Kopfverletzung oder Verbrennung wird kodiert, auch wenn sie weniger als 24 Stunden dauert.&quot;

    Also bekommt jeder frisch operierte Patient, der auf Intensiv nachbeatmet wird :sleep: zumindest die 8-718.0 Dauer der maschinellen Beatmung bis 24 Stunden.

    Gegenargumente lassen sich allesamt mittels DKR entkräften. Z.B. Gegenargument &quot;Ein Kode für maschinelle Beatmung von bis zu 24 Stunden ist nur dann anzugeben, wenn die Beatmung nicht während einer Operation durchgeführt wird.&quot;
    -> Wird sie ja auch nicht, sie wird auf der Intensivstation durchgeführt.

    Gegenargument &quot;Wenn die Beatmung jedoch während der Operation beginnt und länger als 24 Stunden fortläuft, dann wird sie kodiert.&quot;
    ->In der Regel beginnt die Beatmung vor der Operation (wie lautet die Definition von &quot;Operation&quot;?)
    ->Hier steht nicht &quot;nur dann wird sie kodiert&quot;, d.h. Kodierung unter 24 Stunden wird hiermit nicht explizit untersagt.

    Außerdem: der vom Notarzt beatmet ins Haus gebrachte, dort dann operierte und innerhalb von 24 Stunden extubierte Patient erhält ja schließlich auch per DKR die 8-718.0:
    &quot;Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:
    ...
    Das aufnehmende Krankenhaus kodiert die Dauer der Beatmung...&quot;

    Wie muß man die DKR nun interpretieren ? Welche offizielle Stelle würde hier verbindliche Auskunft erteilen (vor dem 1.1.2002) ?

    mfG

    Christoph Hirschberg
    --
    http://www.september11.de

    Zitat


    Original von Simone:
    Herr Hirschberg, mir scheint, Sie sind ein grosser Australien - Fan?! Oder ist das die Herde, die in diesem Fall nach rechts geschickt wird?? ;)

    Letzters, ich habe die Herde aber gerade verkleinert.

    Zitat


    Sorry, dass das hier nix zum eigentlichen Thema beiträgt, aber die Diskussion &quot;ernste und nicht so ernste posts&quot; hatten wir ja schon...

    Sorry, die Känguruhs trugen wirklich nichts zum Thema bei
    :rolleyes: .

    Welche Möglichkeiten hätten die Gynäkologen und Geburtshelfer, um sich dagegen zu wehren ? Warum wehrt sich keiner ? Ich denke immer öfter an eine große Herde, die mal nach rechts, mal nach links geschickt wird und brav folgt... (Dies soll jetzt nicht beleidigend gemeint sein !)

    mfG

    Christoph Hirschberg

    :kangoo:
    :kangoo: :kangoo:
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    :kangoo: :kangoo:
    :kangoo:


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 27.09.2001 editiert. ]

    Zitat


    Original von merguet:
    frau klein, da die o.g. ziffern meiner kenntnis nach keine einfluss auf die gruppierung haben, sind sie demnach auch nicht erlösrelevant.

    Man darf aber mutmaßen, daß die Ziffern eventuell auch keine Trigger zur Fallschweregradunterscheidung in Australien waren, und in der Fallkostenkalkulation in .de auch potentielle Intensivkosten in den Pauschalen enthalten sind (immer im großen Schnitt).
    Natürlich fährt man dann bei uns besser, wenn diese Intensivkosten nicht entstehen ;)

    Zitat


    es bleibt mithin doch problem des einelnen krankenhauses, die patietnen durcxh intensivüberwachung &quot;überzuversorgen&quot;

    Was sein muß, muß sein. Da wird erst die nachhinkende Qualitätskontrolle Einfluß nehmen.

    Zitat


    herr hirschberg, leider haben es unser lieben `player` nicht geschafft, ein system zu etablieren, was die tatäschliche leistung auch abbildet. das wäre natürlich der traum jeden arztes und auch jeden betriebswirtes, weil es endlich einen entscheidenden schritt zur eigenen qualitätskontrolle und zur echten kostenträgerrechnung bedeuten würde.

    Aber die echte Kostenträgerrechnung ist doch auch nicht das erklärte Ziel.

    mfG

    Christoph Hirschberg

    Zitat


    Original von merguet:
    einige monitoring -codes bleiben ihnen doch erhalten. auch ich sehe es wie sie, nämlich dass die codes nicht nur gruppierungsrelevant sein sollten, sondern auch für die controller als marker für etwaig nicht erfaste sonstige prozeduren oder diagnosen dienen können. wenn sie sie tatsächlich so nutzen wollen, giessen sie also wasser auf meine argumentations-mühle.

    Dass Codes nicht nur (derzeit!) gruppierungsrelevant sein dürfen ist klar -> um, wie Herr Selter ja andeutete, eine Weiterentwicklung / Verfeinerung überhaupt zu ermöglichen.

    Allerdings reichen diese Codes m.E. als Marker für das Controlling bei weitem nicht aus. Vom Prinzip her müßte man für die Leistungen ein gänzlich anderes Verfahren wählen:

    Ein hausinterner Leistungskatalog, mit dem ALLE Leistungen wertungslos erfaßt werden können. Bei der EDV-Erfassung werden zu diesem Leistungskatalog passende OPS-Codes vorgeblendet, die bei Bedarf bestätigt werden können.
    Der Vorteil bei diesem Verfahren: Sie wüßten wirklich, welche Leistungen an dem Patienten durchgeführt wurden und wären nicht von fragwürdigen OPS-Änderungen abhängig, andererseits könnten Sie zum Beispiel für das Jahr 2001 rückwirkend den neuen OPS anwenden (automatisiert) und wüßten, bei welchen DRGs Sie eventuell landen.

    - Leider vermisse ich ein KIS, das dieses Verfahren ausgiebig unterstützen würde und einem die Arbeit dann tatsächlich erleichtern würde. Aber ich bin mir sehr sicher, daß das kommen wird (muß). Alles andere scheint mir keinen Sinn zu machen.

    mfG

    Christoph Hirschberg
    http://www.september11.de

    Zitat


    Original von Simone:
    Was mehr Arbeit als durchschnittlich üblich macht, sollte auch irgendwie dargestellt werden, die Relevanz für die Abrechnung ist zweitrangig.

    Hausintern sollte das natürlich auf jeden Fall festgehalten werden, weil ja davon abhängt, ob man mit den DRGs noch Geld verdient oder `draufzahlt.
    Der an die aufwandserhöhenden Nebendiagnosen gekoppelte Mehraufwand sollte sich auch in der Eingruppierung widerspiegeln (falls nicht im Schnitt bereits über die Pauschale abgegolten).

    Aber können Sie mir relevante Pflegeleistungen nennen, deren Mehraufwand sich nicht aus der Kodierung mit den derzeitigen Klassifikationssystemen ableiten liesse ?

    Vielen Dank (auch an Herrn Selter) für die Listenhinweise.

    Gruß

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 26.09.2001 editiert. ]