Beiträge von KlinikumStralsund

    Hallo und einen schönen guten Tag!

    Habe hier den Widerspruch des MDK auf dem Tisch, der die instab. AP nicht als HD möchte und dafür die I20.8 als HD will. Der Pat. kam akut mit Beschwerden und EKG- Veränderungen wurde am Monitor überwacht, eine Hypokaliämie wurde i.v. ausgeglichen und er lehnte die Coro ab. Nebenbei war der DM entgleist,es erfolgte eine Schulung, eine PNP wurde diagnostiziert und auf Grund der Schwindelsymptomatik erfolgte eine Dopplersono der Carotiden mit dem Ergebnis einer Carotisstenose, die der Pat. nicht therapieren lassen möchte. Die RR- Werte waren anfangs hyperton, dann im Verlauf und veränderter Medikation normoton. Abgerechnet wurde die DRG - F72A, RG: 0,871. Der MDK schlägt die AP I20.8 vor, das führt uns in die F66B mit einem RG von 0,584. Wenn ich die DKR zur instab. AP richtig interpretiere, dann kann ich diesen Kode nur bei bekannter KHK kodieren. Die KHK ist noch nicht diagnostiziert worden und in diesem Aufenthalt lehnte der Pat. die Untersuchung ab. Wer weiß Rat und kann uns helfen?

    Martina

    Hallo und einen schönen Guten Tag!

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Z51.5 - Palliativbehandlung, kodieren zu dürfen. Diese Pat. werden stationär aufgenommen, es erfolgen evtl. Transfusionen und Infusionen und die Tumorschmerzen werden behandelt. Darf ich hier die Metastasen kodieren, darf ich überhaupt Prozeduren kodieren? Wer kennt sich mit diesem Problem aus und kann gezielt helfen?

    Martina

    Es grüßt der Norden bei Sonnenschein und zunehmender Wärme.Können uns nicht einigen auf die HD bei Hörgerätimplantation mit Knochenverankerung. Mit der Z 445.3 und der Prozedur 5-209.3 und der Mikrochirurgie komme ich in die DRG Z01B. Wenn ich die H90.8 als HD nehme komme ich in die D09B und habe so einen Mindererlös von ca 200€. Der Pat. hat jetzt natürlich kein Hörgerät erhalten, sondern nur die Implantation von Knochenankern, er kommt in ca.6 Wochen zur Anpassung des Gerätes.Wer kennt sich hier aus und kann helfen.?

    Martina

    Die interkurrenten Dialysen werden bei den dialysepflichtigen Pat. nicht kodiert nur wenn sie eine Akutdialyse bekommen mußten, daher tauchen in den Prozeduren keine Dialysen auf. Das Dialysezentrum behandelt die z.Zt. stationären Pat. mit Ü.- Schein vom niedergelassenen Nephrologen und holt sich so das Geld von d. KK. Aber die Medikamente, die vor der Dialyse verabreicht werden, erhalten die Pat. von der Station, auf der sie sich gerade befinden. Kodiere ich dann trotzdem die Z99.2 zusätzlich zur N18.0? Bin leider immer noch nicht richtig überzeugt.

    Martina

    Hallo alle zusammen,
    wir haben uns bei unserem Pat. auf die HD Z49.0 geeinigt, denn an der alten av- Fistel wurden keine Prozeduen durchgeführt, es erfolgte am anderen Arm eine Neuanlage. Vielen Dank für die Schützenhilfe. Aber nun noch zu einem anderen Problem. Als ND bei diesen Pat. haben wir außer der N18.0 auch die Z99.2 kodiert, die ja auch CCL- relevant ist. Diese Pat. waren während des Aufenthaltes im KH wegen welcher Krankheit auch immer regelmäßig zur interkurrenten Dialyse. Die Medikamente, die sie i.v. vor der Dialyse bekommen, wurden auf Station verabreicht, also nicht auf Kosten des Dialysezentrums. Ist es richtig die Z99.2 zu kodieren oder gebe ich nur die N18.0 an? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um die Z99.2 kodieren zu dürfen. Wie gehen andere Häuser mit diesem Problem um?


    Martina

    Mir sitzt die Zeit im Nacken und inzwischen auch die Ärzte, der Widerspruch muß bearbeitet werden und ich weiß wirklich nicht, ob ich hier die Neuanlage mit der Z49.0 oder die T82.- als HD nehmen soll. Bitte meldet Euch.

    Habe eine Frage unserer Traumatologen: Die Pat. wurde nach einem Unfall mit einer geschlossenen Femurfraktur und einer Radiusfraktur aufgenommen, beide wurden in einer OP offen operiert und mit einem Nagel bzw. Platte am UA versorgt. Postoperativ wurde bei Blutungsanämie transfundiert. Mit der Femurfraktur komme ich in die I08D mit einem RG von 1,982, mit der Radiusfraktur komme ich in die I08B mit einem RG von 2,685.

    Diagn. S72.11, S72.2, S71.84, S52.51, S51.84 und die D62

    Prozd.: 5-792.7g
    5-794.26
    8-800.2

    Ist es gerechtfertigt als HD die günstigere Radiusfraktur zu nehmen ?
    Die schwerwiegende Diagnose war aber die Femurfraktur. Bitte um Antworten, auch um richtig zu argumentieren und einen Widerspruch durch der KK vorzubeugen.

    Danke, Martina

    Habe gerade die gleiche Problematik vor mir liegen und das am ersten Tag nach dem Regenurlaub. Meine Patientin ist seit 2 jahren im Dialyseprogramm und hatte eine av- Fistel am li. OA, die bis jetzt funktionierte. Nun kam sie mit einem Fistelverschluß, der keine Revision mehr zuließ und deshalb eine Neuanlage am re. OA erforderlich war. Mit der T82.8 und der Neuanlage komme ich in eine Fehler- DRG, die KK will die Z49.0 als HD mit der Prozedur der Neuanlage. Eine Revision passend zum Shuntverschluß fand nicht statt. Wie gehe ich richtig vor?


    Martina