Zitat
Original von cLindner:
Also erfolgt die Kostenübernahme doch fast immer, Fälle in denen eine medizinische Notwendigkeit zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus fehlt, sind wohl verschwindend gering.
Also aus Sicht größerer Kliniken war bisher die Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur äußerst selten "medizinisch notwendig" sondern vielmehr "organisatorisch gewünscht". Die "medizinische Notwendigkeit" besteht mehr darin Platz (bes. auf Intensivstation) zu schaffen für die nächsten Patienten - ob dies von den Kassen als Bezahlungsgrund akzeptiert wird bleibt abzuwarten. Ich bin skeptisch.
Christian Frey