Beiträge von SvHenze

    Hallo Forum,
    nach Auskunft einer PKV gibt es eine Entscheidung des PKV-Verbandes, die Unterbringung im 1-Bett-Zimmer als Wahlleistung grundsätzlich mit 31,50 EUR pro Tag zu vergüten. Die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer hingegen entspreche dem aktuellen Standard und werde damit nicht als Wahlleistung vergütet. Nach meinen Informationen ist die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer jedoch nicht überall Standard und wird bei Abschluß einer privaten KV als aufpreispflichtige Option gehandelt.
    Wie ist nun damit umzugehen? Die PKV wünscht von uns einen Nachweis über die Komfortvorteile bei Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer.
    Grüße von der Saale hellem Strande ...

    Hallo Forum, welche Abbildung erfährt denn der geriatrische Patient, der aufgrund starker körperlicher und geistiger Einschränkung mit Exsiccose und Hypotonie aus der Pflegeeinrichtung ins Krankenhaus transportiert wird und dort nach kurzzeitiger Infusionstherapie bei \"Wohlbefinden\" drei Tage später entlassen wird? HD = Demenz (bei entsprechendem Testergebnis)oder HD = Exsiccose oder HD = Hypotonie?
    Die Krankenhausbehandlung wird leider oft durch eine insuffiziente Betreuung in den Pflegeeinrichtungen veranlasst, dafür ist allerdings keine ICD vorgesehen.
    Kann uns jemand einen Tipp geben?

    Liebe Landsleute,
    nach meinem Verständnis existiert keine Rechtsgrundlage für die "Genehmigung" einer Krankenhausbehandlung durch die Kasse. Die Kostenübernahmeerklärung als deklaratorisches Anerkenntnis der Zuständigkeit für den Versicherten begründet keinerlei Zahlungsanspruch für das Krankenhaus. Insofern kann die Erklärung der Kostenübernahme auch nicht vor Rechnungskürzungen und retrospektiven MDK-Prüfverfahren schützen. Ersparen Sie sich und den Patienten die Mühen. Gegen einen gepflegten Dialog mit den Kostenträgern zu Grundsatzfragen ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Wie wir hier im Forum öfter erleben dürfen, kann das ja auch recht kurzweilig sein.
    Beste Grüße von der Saale.

    Hallo liebe Mitbürger,
    der Ausschluß einer Venenthrombose bei klinischem Verdacht sollte in der Regel ja ambulant möglich sein. Wenn sich aber der Internist zu einer stationären angiologischen Diagnostik entschließt, in deren Ergebnis keine Thrombose gefunden wird, wie ist der Fall dann abzubilden? Hauptdiagnose = unklare Schwellung?
    Beste Grüße von der Saale.

    Herzlichen Glückwunsch, Herr Administrator!

    Dann sind Sie jetzt also im VIP-Krankenhaus tätig?

    VIP = Valeo Integrated Patnership

    Bleiben Sie gesund und vermögend!

    Grüsse von der Saale

    S. Henze

    Hallo Forum, Hallo ToDo,

    ... und wieder haben Sie sich ein Kompliment verdient! Wenn man mit spitzer Klinge in ein Wespennest sticht, ist man entweder besonders mutig oder man hat etwas ausgefallene Neigungen (F63.0, F63.8, F65.5).
    Im Gegensatz zu manchem meiner überaus empörten Kollegen haben Sie - wie gewohnt - sachlich und mit Stil argumentiert. Ich kenne hier in der Region keinen Kassenvertreter, mit dem ich so gern streiten würde.

    Bei der sicher nachvollziehbaren Forderung nach mehr Geld und Freizeit als bisher sollte man nicht zu kurzsichtig denken. Welches Krankenhaus wäre wohl in der Lage, die Konsequenzen des Gesetzes umzusetzen und zu überleben? Zu wessen Lasten soll das Budget auf den ärztlichen Dienst umgeschichtet werden? Ab einem gewissen Alter ist jeder für sich selbst verantwortlich, das gilt auch für uns Ärzte. Und wem seine Arbeitsbedingungen nicht gefallen, der kann und sollte nach Veränderung suchen, statt auf die Justiz zu hoffen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, der Markt momentan günstig.

    Mit freundlichen Grüßen von der Saale

    S. Henze

    Liebe Kodiergemeinde,

    ein Alkoholiker wird mit akuter Intoxikation stationär aufgenommen. Es kommt eine alkoholinduzierte Pankreatitis mit akutem Schub dazu. Unter Nahrungskarenz entwickelt sich eine Entzugssymptomatik. Dieser nicht seltene Fall läßt formal die Kodierung der gesamten F10.-Untergruppen zu. Ist das sinnvoll?
    Die DRG-Systematik führt nur über die Hauptdiagnose F10.2 (Abhängigkeitssyndrom) in die V62, alle anderen in die V60Z.
    Für welche klinische Konstellation ist denn die F10.2 als Hauptdiagnose zulässig? Für den (abhängigen) Alkoholiker, der genug Johnny Walker im Blut hat, um keinen Entzug zu haben, aber zu wenig, um als "akut intoxikiert" zu gelten? Dabei dürfte es sich um einen Zustand äußerster Zufriedenheit handeln, der den Betroffenen kaum ins Krankenhaus führt!

    :buck:

    Freundliche Grüße von der Saale

    S. Henze

    Liebes Forum,

    ein Mitarbeiter, der kürzlich zu einer Kodierschulung des DKI in D'dorf weilte, berichtete uns über eine aus seiner Sicht spektakuläre Neuigkeit. Es sei dort ernsthaft die Frage diskutiert worden, ob sich ein Krankenhaus durch die Zahlung eines bestimmten Pauschalbetrages bei seinen TOP-Kostenträgern für einen Vereinbarungszeitraum von MDK-Rechnungsprüfungen freikaufen (!) könne. Einige würden das mit Erfolg (!) praktizieren.
    Aus meiner Sicht ist das weder wünschenswert, noch ernsthaft nachvollziehbar, insbesondere, was die rechtliche Beständigkeit einer solchen Vereinbarung beträfe.
    Gibt es so etwas tatsächlich? Sicher ist hier nicht der außergerichtliche Vergleich mit pauschaler Einigung im Einzelfall gemeint, oder doch...?

    Mit freundlichen Grüßen von der Saale

    S. Henze

    Liebes Forum,

    gibt es für die stationsersetzende Erbringung diagnostischer und interventioneller gastroenterologischer Leistungen schon einen abgestimmten Fallgruppenkatalog, vielleicht sogar mit kalkulatorischen Ansätzen? 8o

    Für einen kurzen Quellenhinweis oder ein e-mail wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße von der Saale

    S. Henze