Beiträge von SvHenze

    Lieber Herr Rembs,

    Sie sind ja noch länger nachtaktiv als ich, alle Achtung!

    Ihren qualifizierten Widerspruch nehme ich ohne jeden Groll entgegen, zumal er sehr hübsch formuliert ist. Allerdings bin ich in diesem Zusammenhang der Meinung, daß ein Handlungsaufruf hier im Forum, bestimmte Firmennamen nicht mehr zu verwenden, eher mit Mobilmachung als mit Business Ethik oder Public Perfomance zu tun hat.

    Und nun zum Sachstand ... (?)

    Gruß von der Saale

    S. Henze

    Hallo Jungs,

    wie ist denn der aktuelle Sach(!)stand zum Thema? Hat die BOSS-AG auf das emotionale Protestschreiben von Herrn Sommerhäuser reagiert? Dieser Geistesblitz aus der Marketingabteilung a la Dilbert war sicher ein Schuß in den Ofen, nur wird deshalb doch niemand ein paar Millionen locker machen, um sein Krankenhausinformationssystem zu wechseln, oder? BOSS-Kunden werden also BOSS-Kunden bleiben und sich heimlich ein bißchen für Ihren Softwareanbieter schämen.
    Herrn Administrator Sommerhäusers Aufruf zur Mobilmachung werde ich jedenfalls nicht folgen, dem hochintellektuellen Gedankenaustausch hingegen immer gern.

    Freundliche Grüße von der Saale...

    S. Henze

    Liebes Forum,

    der Beitrag von QM-Tiger läßt unstrittig die Botschaft erkennen, daß der Autor sein Tätigkeitsfeld wichtig findet. Das ist positiv. Die Einordnung seiner Wortmeldungen in den Kontext des Forums fällt auch mir schwer und bin bin von dem belehrenden und gleichzeitig oberflächlichen Stil unangenehm berührt.
    Allerdings befinden wir uns hier in einem offenen Forum und ich halte es für kritisch, subjektive Meinungen über die Namensgebung eines Mitglieds zu artikulieren.
    Ich bin auch nicht sicher, ob es ein guter Stil ist, wenn Herr Rembs mit einem extra dafür angelegten Thread in einem umfangreichen Artikel dem QM-Tiger argumentativ das Hirn rausprügelt.
    Man schießt nicht mit Kanonen auf kleine Tiger.

    Das Forum hat, wie viele Wortmeldungen zeigen, ein hohes Maß an Anerkennung und nimmt keinen öffentlichen Schaden, wenn ein Teilnehmer immer mal ein bißchen danebenliegt.

    Freundliche Grüße von der Saale

    S. Henze

    Hallo zusammen,

    passend zum Thema flatterte mir heute morgen ein Bericht auf den Tisch.
    Eine auf die Gesundheit Nichtselbständiger spezialisierte Krankenkasse hat gleich mehrere Rechnungen nicht bezahlt, diese gesammelt und unter Verweis auf das - so wörtlich - "Wirtschaftlichkeitsverbot" nach §12 SGB V erklärt, daß bei all diesen Patienten die Kostenzusage (!) nicht bearbeitet wird.

    Gibt es eigentlich einen Paragraphen, nach dem man Kostenträger wegen groben Unfugs zur Verantwortung ziehen kann?

    Freundliche Grüße von der Saale ...

    S. Henze

    Hallo Forum, liebe Väter,

    nach einer ereignisreichen Nacht (meine Tochter ist 20 Tage alt!) habe ich noch Kraft gefunden, den zähen Disput zu verfolgen.
    Wenn ich mich nicht irre, trifft die Kasse eine leistungsrechtliche Entscheidung auf der Grundlage eines medizinischen (MDK-)Gutachtens.
    Im Streitfall richtet sich mein geballter Zorn also nicht gegen den freundlichen MDK-Gutachter, sondern gegen Leute wie ToDo, die aufgrund einer gutachterlichen Empfehlung den Rotstift ansetzen. Ich halte es jedoch in Übereinstimmung mit Herrn Schaffert für eine Minimalforderung, daß die zur leistungsrechtlichen Entscheidung führenden Argumente schlüssig dargelegt werden, ob vom Kostenträger zitiert oder als Anlage im Originaltext oder auch direkt vom MDK is' völlig wurscht.

    Ich erhalte mit Ausnahme einer auf die Gesundheit von Bergleuten spezialisierten Kasse die MDK-Gutachten im Volltext, zumindest die negativen. Von den positiven Entscheidungen erfahre ich meist erst durch die Finanzbuchhaltung oder bei telefonischer Nachfrage.

    Ein echtes Datenschutzproblem kann ich hier nicht erkennen, da sollte man die Kirche im Dorf lassen.

    Habe heute Dienst und kann mich mal richtig im Krankenhaus ausschlafen...

    Grüße von der Saale

    S. Henze

    Hallo Forum, wird nach fristgemäßer Rechnungsbegleichung (ob mit Vorbehalt oder nicht) unmittelbar oder zeitnah ein MDK-Prüfverfahren veranlaßt, senden wir die Patientenunterlagen per Einschreiben mit Rückschein an die MDK-Behörde. Das ist ein regelhaftes Procedere.

    ToDo:
    Sie haben hier im Forum zurecht schon Lob geerntet und ich will mich dem anschließen, da Sie oft die Dinge (vor allem juristisch) auf den Punkt bringen.
    Leider stellt sich der Dialog mit den "Kassenfürsten" bei uns oft weniger angenehm dar. Die Fallmanager einiger Kassen scheinen in Grundsatzfragen (befristete Kostenübernahmeerklärung, Rechnungskürzung ohne MDK, ...) an zentrale Vorgaben gebunden, so daß jedwede Argumentation denen gegenüber, auch die Verweise auf Gesetzestexte und BSG-Entscheide ohne Konsequenzen bleiben. Wir haben bis auf einen hohen Papierverbrauch kaum Effekte.
    Wir pflegen den Dialog mit den Kostenträgern und haben insgesamt wenig Probleme. Es verbleiben jedoch mit einigen Kassen scheinbar unlösbare Probleme, die wir momentan mit Hilfe unserer Anwaltskanzlei lösen müssen. Es bleibt zu hoffen, daß daraus vielleicht mittelfristig eine Strategieänderung bei den "Problemkassen" folgen wird, vielleicht denken die sich aber, bedingt durch eigene finanzielle Nöte, schon den nächsten Trick aus.

    Freundliche Grüße von der Saale

    S. Henze

    Hallo,

    ich empfehle hier Zurückhaltung. Die Kasse bekommt von mir keine Patientenunterlagen, auch nicht im versiegelten Umschlag.
    Zu Beginn meiner Tätigkeit 2001 habe auch ich viel Zeit darauf verwendet, schöne Standardbriefe zu entwerfen. Hat mir auch Spaß gemacht, hier Kompetenz zu vermitteln und meine gepfefferten Kommentare mit allerlei BSG-Entscheidungen zu spicken. Erfolg war mäßig. Zweiter Schritt: Kassen eingeladen, Grundsatzfragen gemeinsam erörtert. Ergebnis: beeindruckende, aber nur kurz anhaltende Erfolge. Neuer Krankenhausfallmanager bei der Kasse und die ganze Sch... ging von vorne los.
    Heute bekommt die Kasse einen Standard-Dreizeiler mit Fristsetzung und ggf. Vergleichsangebot, nach spätestens 4 Wochen geht's zur Anwaltskanzlei. Klappt ganz gut. Meist ohne Gerichtsverfahren. Wir haben kaum Aussenstände.

    Gruß von der Saale....

    S. Henze

    Hallo,

    leider keine hessische Erfahrung, wohl aber hierzulande geübte Praxis:
    Fälle sammeln, soweit das Ihre Liquidität zuläßt, und zur SG-Klage bringen. Wir beauftragen damit unsere Kanzlei. Es handelt sich hier de facto trotz der Einlassung der Kasse ("sollten Sie ... daran festhalten, ...")um eine pauschale Rechnungskürzung unter Umgehung des Prüfverfahrens. Diese führt zum Forderungsabschnitt, d.h. die Kasse wird bereits aufgrund dieses Verfahrensfehlers ohne weitere Anhörung zur Zahlung verpflichtet. Sollten Sie diesen harten Kurs nicht mögen, machen Sie der Kasse das Angebot, unter Verzicht auf den Rechtsweg und weitere Bürokratie 60% des Differenzbetrages nachträglich zu entrichten. Meist ist das ohnehin das Ergebnis der SG-Verfahren.
    Unabhängig davon sollten Sie natürlich Ihr perioperatives Management und die Dokumentationsqualität kritisch prüfen.

    Grüße von der Saale hellem Strande

    S. Henze

    Guten Morgen Herr Rembs, guten Morgen Forum,

    mein Schlußsatz war bewußt provokativ-pragmatisch als Kontrast zu den sehr theoretisch-hypothetischen Gedankenspielen meiner Vorredner. Ich halte es für sinnvoll, sich an klaren Rahmenbedingungen zu orientieren und die haben wir (hoffentlich) alle in unseren Dienstverträgen vereinbart. Das Selbstverständnis, Mitverantwortung im Unternehmen zu tragen und verantwortlich zu handeln sind das eine und die vertragsrechtliche und praktische Umsetzung dieser Verantwortung das andere. Das war die Frage und dazu hatte ich Stellung genommen.
    Den Beratungs- und Optimierungsbedarf, den Sie jetzt vordergründig ansprechen, gibt es zweifellos in jedem Krankenhaus. Konzeptionelle Entwicklungsarbeit (z.B. zur Leistungserfassung) bleibt jedoch stecken, wenn Sie keine klaren Vorstellungen und Instrumente für die Umsetzung haben. Hier kann ich nur die Aussage unterstützen, daß viel psychologisches Geschick für die Motivation der Mitarbeiter erforderlich ist. Es geht hier nicht vordergründig darum, Chefärzte zu maßregeln, Dienstanweisungen zu verfassen usw. und schon gar nicht darum "nicht zweckdienliche Hinweise" zu geben. (Wer denkt sich so was aus?) Sie werden mit "Beweislastumkehr" auch niemanden nachhaltig beeindrucken. Der Kern des Problems ist eine gelebte Unternehmensphilosophie, mit der sich die Mitarbeiter persönlich identifizieren können. Auf dem Weg dahin realisieren wir für uns ein Projekt der Organisationsentwicklung, wie das aus großen Unternehmen (z.B. Lufthansa) bekannt ist. Hier bekommt auch der MC seine klar definierte Position mit inhaltlich festgelegten Verantwortlichkeiten.
    Bei Interesse mailen Sie mich an.

    Mit freundlichen Grüßen aus meinem Büro über den Dächern der Stadt (ca. 37°)
    Sven Henze
    Oberarzt Chirurgie und MC

    Hallo zusammen, egal ob die Frage gut oder schlecht ist, schwer zu beantworten ist sie allemal. Man kann sie - wie immer - von verschiedenen Standpunkte angehen:
    1) Haftungsrechtlich oder arbeitsrechtlich hat der MC als Stabsstelleninhaber in aller Regel keine Mitverantwortung. (Schauen Sie in Ihren Vertrag.) Die Endverantwortung liegt hier bei der Geschäftsführung und die wird dafür adäquat entlohnt.
    2) Eine Delegierung der Erlös- und Kostenverantwortung auf darunterliegende Ebenen setzt geeignete Instrumente voraus (entspr. Chefarztverträge, Bonus-/Malus-Systeme, Zielprämien usw.). Haben Sie so etwas ohne in Konflikt mit Tarifsystemen oder ihrer Gewerkschaft zu geraten?
    3) Mit welchen Konsequenzen wollen Sie den Negativ-Fall untersetzen?
    Wenn Sie einem hochqualifizierten Medizincontroller das Gehalt kürzen oder anderweitig die Freude an der Arbeit nehmen, freut sich ein anderes Krankenhaus. Das gilt analog für die Chefarztpositionen.

    Was bleibt ist: Wenn Sie als MC Ihren Job gut machen, haben Sie Freude an der Arbeit, eine zufriedene Geschäftsführung und ausreichend Kohle.

    Gruß von der Saale hellem Strande
    Sven Henze
    Oberarzt Chirurgie und MC