Beiträge von SvHenze

    Hallo zusammen, MDK-Prüfverfahren sind bei der Abrechnung der SE 12.15 und 12.16 hierzulande fast Standard. Zur Diagnose K35.0 (perforierte Appendizitis) führt unstrittig die Maximalvariante mit diffuser Peritonitis. Streitfrage ist oft der Grenzfall einer (gedeckt) perforierten Appendizitis. Bis auf einige Minuten OP-Zeit ergibt sich hier bei der standardmäßig durchgeführten laparoskopischen Operation kein wesentlicher operativer Mehraufwand im Vergleich zur App. non perforata. Allerdings ist mit einer Erregerdissemination und höherer Rate an Komplikationen mit längeren KH-Verweildauern zu rechnen. Ich denke, daß das SE im kalkulatorischen Ansatz eben diesem Umstand Rechnung trägt. Der MDK sieht das in Einzelfällen anders. Welche Erfahrungen gibts denn woanders? Grüße aus Halle!

    Hallo, Herr Cramer!
    Gestatten Sie mir bitte zwei Zwischenfragen: Wie werden denn die anderen 85% der Fälle abgebildet? Ich gehe davon aus, daß Sie von Patienten aus Ihrem Schlaflabor berichten. Haben Sie den Eindruck, mit den zu erwartenden DRG-Erlösen Ihr Schlaflabor kostendeckend betreiben zu können?

    Hallo allerseits, nochmal kurz zur (kontinenzerhaltenden) anterioren Rektumresektion. Der Hinweis von Herrn Rudolph ist hier sicher korrekt, paßt aber nicht zur Frage. Formal ist der abzubildende Code natürlich aus der Liste von 5-484 f auszuwählen. Das dürfte allen Eingeweihten bekannt sein. In der Abrechnungspraxis einer chirugisch-onkologischen Klinik hat es sich - zumindest in unserer Region - als vollkommen unproblematisch erwiesen, hier das SE 12.06 über den OPS 5.455.01 darzustellen, eben weil dies bei der Kalkulation des SE offenbar zufällig (?) unberücksichtigt blieb. Natürlich ist die Strategie letztlich davon abhängig, welche Leistungen Ihr Haus in der Pflegesatzverhandlung vereinbart hat und ob Sie - wie fast alle chirurgischen Kliniken, die ich kenne, Reserven im Budgetbereich haben. Hier käme es Ihrer Geschäftsführung sicher entgegen, vom SE Gebrauch zu machen. Wir verteidigen uns sehr erfolgreich gegen Fehlbelegungsverfahren, hatten aber noch nie (!) eine diesbezügliche Reklamation. Die Dokumentationsassistenten unter Ihnen werden jetzt sicher laut protestieren ...
    Gruß aus Halle!

    Nochmal zu dem geschilderten Sachverhalt: Sollte man bei der Abbildung eines Behandlungsfalls nicht alle Fakten einbeziehen? Was war denn hier die Hauptdiagnose? Sollte es lediglich um die Dokumentation einer Nebendiagnose gehen, sehe ich in den genannten Fällen nicht unbedingt eine Erlösrelevanz. Es steht Ihnen ja jederzeit frei, nicht abrechnungsrelevante Dokumentationsdiagnosen zu erfassen (die meisten EDV-Systeme erlauben das), um einen höheren Pflegeaufwand oder eine Verweildauerüberschreitung intern oder extern zu begründen.

    Hallo,
    es ist vom kalkulatorischen Ansatz nicht nachvollziehbar, warum explizit die anteriore Rektumresektion von der Zuordnung zum SE 12.06 ausgeschlossen ist. Von der Kostenseite aus betrachtet, gibt es keine wesentlichen Unterschiede zur (onkologischen) Sigmaresektion bei Verwendung von Klammernahtgeräten. Wir halten in diesem Fall die Auswahl des OPS 5-455.01 für legitim, hier ergibt sich das SE 12.06.
    Ein zusätzlicher OPS wird vermutlich Nachfragen provozieren, zumal das (konventionelle) Kriterium des zweiten operativen Zugangs nicht erfüllt ist. Gruß aus Halle!:look:

    :uhr: Welche Erfahrungen gibt es bei der Abbildung von Leistungen, die in einem Schlaflabor erbracht werden? Kann die Abrechnung der DRG E63Z als annähernd kostendeckend betrachtet werden oder wäre es den Versuch wert, mit den Kostenträgern in Verhandlung zu treten? Hat jemand Daten zum Erlös-Kosten-Verhältnis? Herzliche Grüße!

    Die operative Versorgung von Narbenhernien unter Verwendung von Vypro-Meshs (OPS 5-536.1 oder .40) ist zeitlich aufwendig, nicht billig und nach derzeit verfügbaren Abbildungs-Möglichkeiten schlecht vergütet. Wie wird´s derzeit (FP12.08 vs. SE12.19) und künftig unter DRG-Bedingungen gehandhabt? Freundliche Grüße aus dem frühwinterlichen Halle an der Saale!

    Kann jemand Auskunft geben, wo in kurzer Form die Aufgaben eines Qualitätsbeauftragten im Krankenhaus zu erfahren sind? Gibt es hier praktische Erfahrungen, die ich in einer 200-Betten-Klinik mit onkologischem Profil nutzen könnte? Wie ist die Abgrenzung zum Medizincontrolling zu sehen? Freue mich auf Ihre Antwort und entschuldige mich für die nur mittelbar DRG-relevante Frage.?( :look: