Beiträge von Jannis

    Moin Findus,

    bei dem Eingriff sind ja vor allem die großen Kliniken aktiv, d.h. man findet diese Aussage in den Entgelttarifen der Uniklinika:

    z.B.:

    Charité:
    ZE2010-53.02 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit Fenestrierung oder Seitenarm 8.016,17 €

    München:
    ZE2008-53.01 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit
    Fenestrierung oder Seitenarm 5-38A.13 12.000,00 €
    ZE2008-53.02 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit
    Fenestrierung oder Seitenarm 5-38A.15 11.000,00 €
    ZE2008-53.03 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit
    Fenestrierung oder Seitenarm 5-38A.71 600,00 €

    Aachen:
    ZE2010-53 4)
    ZE2010-53.01 5-38a.13 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Aortomonoiliakale Prothese mit Seitenarm 8.500,00 €
    ZE2010-53.02 5-38a.16 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 1
    Fenestrierung
    8.500,00 €
    ZE2010-53.03 5-38a.17 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 2
    Fenestrierungen
    8.500,00 €
    ZE2010-53.04 5-38a.18 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 3
    Fenestrierungen
    8.500,00 €
    ZE2010-53.05 5-38a.19 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 4
    Fenestrierungen und mehr
    8.500,00 €
    ZE2010-53.06 5-38a.1a Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 1
    Seitenarm
    8.500,00 €
    ZE2010-53.07 5-38a.1b Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 2
    Seitenarmen
    8.500,00 €
    ZE2010-53.08 5-38a.1c Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 3
    Seitenarmen
    8.500,00 €
    ZE2010-53.09 5-38a.1d Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Bifurkationsprothese, aortobiiliakal mit 4
    Seitenarmen und mehr
    8.500,00 €
    ZE2010-53.10 5-38a.1f Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 1 Fenestrierung 8.500,00 €
    ZE2010-53.11 5-38a.1g Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 2 Fenestrierungen 8.500,00 €
    ZE2010-53.12 5-38a.1h Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 3 Fenestrierungen 8.500,00 €
    ZE2010-53.13 5-38a.1j Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 4 Fenestrierungen
    und mehr
    8.500,00 €
    ZE2010-53.14 5-38a.1k Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 1 Seitenarm 8.500,00 €
    ZE2010-53.15 5-38a.1m Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 2 Seitenarmen 8.500,00 €
    ZE2010-53.16 5-38a.1n Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 3 Seitenarmen 8.500,00 €
    ZE2010-53.17 5-38a.1p Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    abdominalis: Rohrprothese, aortal mit 4 Seitenarmen und
    mehr
    8.500,00 €
    ZE2010-53.18 5-38a.72 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 1 Fenestrierung
    6.307,00 €
    ZE2010-53.19 5-38a.73 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 2 Fenestrierungen
    6.307,00 €
    ZE2010-53.20 5-38a.74 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 3 Fenestrierungen und mehr 6.307,00 €
    ZE2010-53.21 5-38a.75 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 1 Seitenarm
    6.307,00 €
    ZE2010-53.22 5-38a.76 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 2 Seitenarmen
    6.307,00 €
    ZE2010-53.23 5-38a.77 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracica: Rohrprothese, mit 3 Seitenarmen und mehr 6.307,00 €
    ZE2010-53.24 5-38a.81 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 1 Fenestrierung 600,00 €
    ZE2010-53.25 5-38a.82 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 2 Fenestrierungen 600,00 €
    ZE2010-53.26 5-38a.83 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 3 Fenestrierungen 600,00 €
    ZE2010-53.27 5-38a.84 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 4 Fenestrierungen
    und mehr
    600,00 €
    ZE2010-53.28 5-38a.85 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 1 Seitenarm 600,00 €
    ZE2010-53.29 5-38a.86 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 2 Seitenarmen 600,00 €
    ZE2010-53.30 5-38a.87 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 3 Seitenarmen 600,00 €
    ZE2010-53.31 5-38a.88 Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen: Aorta
    thoracoabdominalis: Rohrprothese, mit 4 Seitenarmen und
    mehr
    600,00

    Auch stellen oft die Landeskrankenhausgesellschaften diese Daten ihren Mitgliedshäusern zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Jannis

    Moin Münsterländer,

    meine Gedanken zum Fall:

    - wir reden über BIPAP als Variante eines \"positive airway pressure\" (PAP) und somit würde ich es erst einmal wie CPAP behandeln.
    - Versorgung auf Intensivstation lag kontinuierlich vor
    - DKR 1001h sagt zu Schlafapnoe-Patienten: \"Wenn bei Erwachsenen [...] eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind [...] die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.\"
    - DKR 1001h sagt zum Masken-CPAP: \"Im speziellen Fall einer Entwöhnung mit intermittierenden Phasen der maschinellen Unterstützung der Atmung durch Masken-CPAP im Wechsel mit Spontanatmung ist eine Anrechnung auf die Beatmungszeit nur möglich, wenn die Spontanatmung des Patienten insgesamt mindestens 6 Stunden pro Kalendertag durch Masken-CPAP unterstützt wurde.\"

    Meine persönliche Interpretation: Weaning mit BIPAP mit Maske zählen (ganzen Tag zählen), wenn min. 6 Std./Tag entwöhnt wurde, unter der Vorraussetzung, dass das Weaning als solches auch dokumentiert ist.

    Nach Umstieg auf eigenes System würde ich aber von keinem Weaning mehr ausgehen, sondern dem \"normalen\" Zustand des Patienten und die Zeit somit nicht mehr dazu zählen.

    Viele Grüße

    Jannis

    Moin Poltergeist,

    Ja, solche Anfragen habe ich ca. 1 / Monat. Bisher konnte ich immer sämtliche Fälle mit dieser Konstellation in einem persönlichen Gepräch mit dem KK-Mitarbeiter aus dem Weg räumen:

    \"Sind sie sich bewusst, dass sie gerade von uns verlangen, gegen die Regelungen der FPV/KhEntgG zu verstossen?\"

    oder

    \"Tut mir leid, unsere zertifizierte und lizensierte Software bietet uns leider nicht die Option an, gegen die Regelungen der FPV/KhEntgG zu verstossen.\"

    Viele Grüße

    Jannis

    Moin Sven,

    Dr. Hambüchen (Vorsitzender Richter 3. Senat, BSG) sieht hier keine \"Chance\" für die Krankenhäuser: wenn ein MDK-Gutachter bei der Überprüfung der ihm vorliegenden Dokumente sieht, dass ein Kodierfehler vorliegt, so ist er verpflichtet, dies der Krankenkasse mitzuteilen (egal ob mit Relativgewicht-Erhöhung oder Erniedrigung, und auch egal was der Prüfauftrag war).

    Es gibt keinen \"Tatbestand der Ausweitung des Prüfauftrages\". Der Gutachter hat immer die ihm vorliegenden Dokumente komplett zu prüfen.

    Selbstverständlich darf das Krankenhaus dem Gutachter aber nur die Dokumente überlassen, die zur Klärung des Prüfauftrages notwendig sind.

    Grüße

    Jannis

    Zitat


    [...]
    Wir reden hier nicht über medizinische Diagnosen (niemand verbietet Ihnen, weiterhin die Begriffe \"Sepsis\" und \"SIRS\" im Behandlungs- bzw. Entlassbericht zu verwenden), sondern über Kodiervorschriften. Und da ist es selbstverständlich möglich, die Verschlüsselung an bestimmte formale Voraussetzungen zu knüpfen, auch wenn diese Ihnen unsinnig erscheinen mögen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Hollerbach

    Moin Herr Hollerbach,

    ich gebe ihnen grundsätzlich Recht, aber wo bitte steht im Fall der Sepsis, dass die DKR \"D008b Verdachtsdiagnosen\" nicht anzuwenden ist. In der DKR \"0103f Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie\" finde ich auch keinen Hinweis, dass die Kriterien der DSG verpflichtend anzuwenden sind. Die FAQs des DIMDI sind dagegen unterhalb der DKRs anzuwenden: \"Für die Anwendung der Klassifikationen (einschließlich der Festlegung von Diagnosen als Haupt-/Nebendiagnosen) im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich.\"

    Grüße
    Jannis

    Zitat


    Original von Karla:
    [...] Und die Wespe zählt doch auch zu den Anthropoden?? Biologen sind wohl nicht im Forum?
    FG Karla

    Ja: Wespen, Bienen etc (=Insekten) gehören wie die Skorpione und Spinnen zur Gattung der Anthropoden = Gliederfüßler, unterteilen sich dann aber in unterschiedliche Klassen: Wespen = Insecta, \"echte\" Spinnen = Araneae und Skorpione = Scorpiones

    Und ebenfals ja: Wespengift hat eine lokale toxische (nicht allergische) Wirkung.

    http://www.allergie-asthma-online.de/9-insektengift…ink=8&slink=3#3

    Gruß
    Jannis

    Moin,

    finde ich auch sehr dürftig, auf Basis der §301-Daten dies auf MDK-/Kassenseite zu behaupten: es wird sehr wohl Privatzüchter (+ Tierhändler, Tiergärten), die Insekten mit toxischen Giften in Deutschland haben. Einen \"generellen\" Abrechnungsfehler würde ich also nicht daraus ableiten. Das könnte vor Gericht ungünstig für die Krankenkasse ausgehen.

    http://www.toxcenter.de/klin-tox/tiere/insekten.pdf Toxcenter München

    Gruß
    Jannis

    Moin,

    ja, ich würde auch Herrn Korsten zustimmen: Es gibt Konstellationen, bei denen eine Hauptstammstenose zusammen mit einer 3-GE-KHK auftritt und somit gleichzeitig kodiert werden kann.

    Grüße

    Jannis