Beiträge von Jannis

    Hallo allerseits,

    ich verzweifle gerade an der Definition der Verbringung:

    Laut Abrechnungsleitfaden der Krankenkasse (http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…itfaden2004.pdf) ist eine Verbringung eine Verlegung mit Dauer < 24h.

    Laut Landesvertrag in Baden-Württemberg (hat jemand einen Link zur Quelle?) ist hier aber die Datumsgrenze entscheidend.

    Was stimmt denn nun, denn es ergibt sich ein Unterschied wenn ein Pat. um 23:00 kommt und morgens um 6:00 wieder geht. Nach der einen Definition eine Verbringung, für die andere eine Verlegung.

    *seuftzt*

    Jannis ?(

    Danke für die prompten Antworten, aber ich verstehe immer noch die Situation von Krankenhaus B: Wie kommen Sie auf die VWD von 8 Tagen?

    Mein Problem ist: einerseit heisst es, dass die Verleger-Regel auch auf das aufnehmende Krankenhaus anzuwenden ist, was ich so erkläre, dass es Abzüge gibt für jeden Tag vor Entlassung/Verlegung aus Krankenhaus B vor der mittleren VWD. Wieso das aber nicht gilt, wenn Krankenhaus A den Patienten weniger als 24h behandelt hatte, wird mir nicht klar. Wenn Krankenhaus B so einen Patienten übernimmt und trotzdem vor der MVWD entlässt/verlegt (??), bekommen sie keinen Abzug, haben aber trotzdem nicht die berechneten Leistungen der DRG erfüllt, was ja gerade durch die Verleger-Regel bestraft werden sollte.

    *wie der Ochs vor'm Berg-fühlend* :)

    Jannis

    Hallo allerseits,

    ich stehe im Moment auf dem Kriegsfuss mit der KFPV 2004 im Bezug auf Verlegungen: Klar ist: verlegt ein Krankenhaus einen Patient unterhalb der mittleren VWD, gibt es pro Tag einen Abzug.
    Aber das soll auch für das aufnehmende Krankenhaus zählen, aber wie rechne ich das?

    Bsp: F10Z, MVWD 9 Tage

    Krankenhaus A verlegt Pat am 6. Tag, als viermal den Abschlag auf die 5.101 €. - 4x 351 € (viermal Abzug, da Verlegungstag ja nicht als Belegtag zählt).
    Aber was macht nun Krankenhaus B? Was muss es von was abziehen, um den KFPV zu erfüllen?

    *fragt sich*

    Jannis

    Hallo,

    mein erster Beitrag hier und schon stehe ich auf dem Schlauch:

    Sehe ich es richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, einen primär nicht insulin-pflichtigen Diabetes Typ 2, der nun Insulin-pflichtig geworden ist, vom primär nicht insulin-pflichtigen Diabetes Typ 2, der weiterhin nicht Insulin-pflichtig ist, zu unterscheiden?

    Vom Behandlungsaufwand unterscheiden sich die beiden doch schon, aber das kann ich nicht mit einer DRG ausdrücken?

    *wundert sich*

    Jannis