Hallo,
also ich könnte mir als ausreichenden Mehraufwand die Diagnostik vorstellen: Herz-Echo bzw. Herz-Katheter, die zur Abklärung einer Mitralklappeninsuffizienz durchgeführt wurden.
Schönen (verschneiten) Gruss
Jannis
Hallo,
also ich könnte mir als ausreichenden Mehraufwand die Diagnostik vorstellen: Herz-Echo bzw. Herz-Katheter, die zur Abklärung einer Mitralklappeninsuffizienz durchgeführt wurden.
Schönen (verschneiten) Gruss
Jannis
Hallo allerseits,
ich verzweifle gerade an der Definition der Verbringung:
Laut Abrechnungsleitfaden der Krankenkasse (http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…itfaden2004.pdf) ist eine Verbringung eine Verlegung mit Dauer < 24h.
Laut Landesvertrag in Baden-Württemberg (hat jemand einen Link zur Quelle?) ist hier aber die Datumsgrenze entscheidend.
Was stimmt denn nun, denn es ergibt sich ein Unterschied wenn ein Pat. um 23:00 kommt und morgens um 6:00 wieder geht. Nach der einen Definition eine Verbringung, für die andere eine Verlegung.
*seuftzt*
Jannis
Danke für die prompten Antworten, aber ich verstehe immer noch die Situation von Krankenhaus B: Wie kommen Sie auf die VWD von 8 Tagen?
Mein Problem ist: einerseit heisst es, dass die Verleger-Regel auch auf das aufnehmende Krankenhaus anzuwenden ist, was ich so erkläre, dass es Abzüge gibt für jeden Tag vor Entlassung/Verlegung aus Krankenhaus B vor der mittleren VWD. Wieso das aber nicht gilt, wenn Krankenhaus A den Patienten weniger als 24h behandelt hatte, wird mir nicht klar. Wenn Krankenhaus B so einen Patienten übernimmt und trotzdem vor der MVWD entlässt/verlegt (??), bekommen sie keinen Abzug, haben aber trotzdem nicht die berechneten Leistungen der DRG erfüllt, was ja gerade durch die Verleger-Regel bestraft werden sollte.
*wie der Ochs vor'm Berg-fühlend*
Jannis
Hallo allerseits,
ich stehe im Moment auf dem Kriegsfuss mit der KFPV 2004 im Bezug auf Verlegungen: Klar ist: verlegt ein Krankenhaus einen Patient unterhalb der mittleren VWD, gibt es pro Tag einen Abzug.
Aber das soll auch für das aufnehmende Krankenhaus zählen, aber wie rechne ich das?
Bsp: F10Z, MVWD 9 Tage
Krankenhaus A verlegt Pat am 6. Tag, als viermal den Abschlag auf die 5.101 €. - 4x 351 € (viermal Abzug, da Verlegungstag ja nicht als Belegtag zählt).
Aber was macht nun Krankenhaus B? Was muss es von was abziehen, um den KFPV zu erfüllen?
*fragt sich*
Jannis
Hallo,
mein erster Beitrag hier und schon stehe ich auf dem Schlauch:
Sehe ich es richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, einen primär nicht insulin-pflichtigen Diabetes Typ 2, der nun Insulin-pflichtig geworden ist, vom primär nicht insulin-pflichtigen Diabetes Typ 2, der weiterhin nicht Insulin-pflichtig ist, zu unterscheiden?
Vom Behandlungsaufwand unterscheiden sich die beiden doch schon, aber das kann ich nicht mit einer DRG ausdrücken?
*wundert sich*
Jannis