Beiträge von Jannis

    Moin Laura,

    Herzlich Willkommen im Forum :)

    verstehe ich sie so richtig:

    Das Kh will die 5-378.9d / der MDK will die 5-377.x

    und statt gefunden hat weder eine Implantation noch eine Umrüstung?

    Was heißt in ihrem Fall \"Versuch\"? Wie weit kam denn der Operateur und woran ist er gescheitert?

    Zur Kodierung würde ich - ableitend aus dieser Info - die DKR P004f \"Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur\" anwenden.

    Grüße

    Jannis

    Zitat


    Original von Kiliana:
    Hallo,

    ich bin ein \"Frischling\" unter den Kodierern wurde nun vor die Frage gestellt ob sich die Einstellung von Ergotherapeuten etc. lohnt um die Kriterien der Komplexbehandlung bei Parkinsonpartienten lohnt. Mein Chef möchte am liebsten eine Antgwort in Euro. Hat sich schon einmal jemand damit beschäftigt? Ich finde leider nirgendwo Infomaterial.
    Vielen Dank !
    Ein fröhlicher Gruß aus Essen
    Kiliana :

    Sehr grob aber ein möglicher Lösungsweg:

    1. Rechnung: (Erlöse DRG mit Komblexbehandlung - Erlöse DRG ohne Komplexbehandlung) * (Anzahl der geplanten Parkinson-KBs)= \"Mehrerlös durch KB\" für ein Jahr

    2. Rechnung: (Anzahl der geplanten Parkinson-KBs) * (Minutenanzahl Ergo / Parkinson-KB) / (Gesamtarbeitszeit Ergotherapeut inkl. Ausfallszeit / Jahr) = Vollkräfte Ergo

    3. Rechnung: Arbeitgeber Kosten für X VK Ergotherapeuten (aus 2) - Summe aus 1: positiv oder negativ?

    Die ist extrem vereinfacht, da folgende wichtigen Faktoren nicht berücksichtigt sind, z.B:
    - Verweildauerverlängerung durch KB (Auswirkungen auf Auslastung, Kosten steigen pro Fall)
    - Der Ergotherapeut ist ja nicht der einzige der in der Parkinson-KB arbeiten muss: ergo Abbildung der Mehrleistungen der anderen Berufsgruppen nötig...
    etc.

    Viele Grüße

    Jannis

    Moin Sven,

    wenn Ziel dieser Frage sein soll, eine Übersicht zu erstellen, welchen finanziellen Vorteil die MRE-KB bringt, so läßt sich das eben nicht so einfach erklären, weil ganz viele verschiedene DRGs in die \"-77Z\" laufen.

    Ich würde den retrospektiven Ansatz wählen: in Datensatz 2009 / 2010 schauen, wer wohl in eine MRE-KB gelaufen wäre (über die ICD-Kodes filtern). Dann sehen sie woher die Fälle kommen und was evt. mehr vergütet würde (nicht alle laufen automatisch in die -77Z), Stichwort: Beatmung, Verweildauer, Operationen ...

    Dann können sie eine Hypothese für 2011 aufstellen.

    Viele Grüße

    Jannis

    Zitat


    Original von Inseldoc:
    Hmm, ja ... Guter Gedanke! Da könnte das Eis dünn werden. EKGs, Trop kontrollen, Ergometrie. Könnte ja ein akuter Stentverschluß sein.

    Trop T -Kontrolle: das schliesst ja die DKR ausdrücklich als Mehraufwand aus:
    Ergo vor Entlassung: ist die wirklich nur bei diesen Patienten, sondern standardmäßig bei allen?
    EKG-Kontrolle: die gleiche Frage: speziell wegen des hohen TropT angesetzt oder Routine-Kontrolle nach einer PCI (wie es in vielen Häusern ist)?

    Meine Empfehlung: Ja, man kann en intrainterventionellen Gefäßverschluss mit Nekrose von Myokard im Sinne eines Trop-T positiven NSTEMIs kodieren, aber man sollte dann auch dokumentiert haben, was bei diesem speziellen Fall der Mehraufwand war zu Patienten, die nicht TropT positiiv nach der Intervention sind.

    Grüße
    Jannis

    Zitat


    Original von Nordseefan:
    Hallo fimuc,

    ich meine damit, dass der Patient nur intermittierend CPAP über Maske erhielt. Pat. war auf der Intensivstation, somit gilt das CPAP als maschinelle Beatmung, lt. Kodierleitfaden Intensivmedizin 2010.
    [...]
    Viele Grüße

    Einspruch :)

    Im KLF Intensivmedizin (Meyer, Radeleff, Thalheimer) steht ausdrücklich drinnen, dass CPAP keine maschinelle Beatmung ist, sondern eben nur in der Kombination CPAP/ASB. (Version 2010, Seite 66). Im Rahmen eines weanings ist die 6 Std.-Regelung für CPAP natürlich zu berücksichtigen.

    Grüße
    Jannis

    Zitat


    Original von VEN:
    Hallo, bei uns bleibt die Arbeit entweder liegen oder die Ärzte machen es (mehr oder weniger)


    Moin,

    ist es nicht grundsätzlich besser, die Arbeit liegen zu lassen und eine \"kurzfristige\" Liquiditätslücke in Kauf zu nehmen (die heilbar ist), als durch eine schlechtere Kodierung einen Abfall des CMIs (der nicht heilbar ist) zu verursachen?

    Grüße

    Jannis

    Moin Geranie,

    keine Sorge: es gibt gar keinen OPS-Kode für Vinflunin (Handelsname Javlor), einfach der Patientenabrechnung in ihrem Haus mit der Dosis melden, damit diese das NUB gegenüber der Krankenkasse abrechnen können.

    Viele Grüße

    Jannis

    Moin Dr. Linz,

    widerspricht dieses Urteil aber nicht der DKR D002, die ja eindeutig den Aufnahmengrund als Kriterium festhält und sogar selber die Problematik dabei erkannt hat:

    Zitat: Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.

    D.h. doch dass dem InEK/Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen dieses Problem bewusst ist, aber in Einzelfällen einfach nicht zum \"Vorteil\" des Krankenhauses interpretiert werden kann.

    Grüße
    Jannis