Moin Herr Voll,
ich habe die Schilderung des Thread-Erstellers so verstanden, dass ein PFO eben nicht (mehr?) vorlag, sondern sicher ausgeschlossen wurde (\"nicht mehr feststellbar\"):
DKR D008b Verdachtsdiagnosen
Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
DKR D002f Hauptdiagnose
Die Hauptdiagnose wird definiert als:
„Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”
Wie kann der PFO eine Diagnose sein, wenn dieser Krankheitszustand nach Analyse (=Katheterdiagnostik) im aktuellen Fall nachweislich gar nicht bestand?
Viele Grüße
Jannis
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