Beiträge von PeterBrenk

    Hallo Forum,

    mich beschäftigt die Anforderung, für den Q-Bericht die ICD-Ziffern dreistellig und die OPS-Ziffern vierstellig anzugeben.
    Dabei geht es mir um diese Fragen:

    1. Was ist ein vierstelliger OPS? 5-144 oder 5-14?
    2. Gibt es Tabellen mit den (Ober-)Bezeichnungen für dreistellige ICD- und vierstellige OPS-Ziffern?

    Viele Grüße
    PB

    Hallo Forum,

    das Kapitel 8-54 im OPS heißt \"Zytostatische Chemotherapie\". Bei uns ist eine Diskussion entstanden, ob eine Behandlung mit Mitoxantron (lt. Rote Liste sowohl Chemotherapeutikum als auch Immunmodulator) bei MS mit einer Ziffer aus 8-54 kodiert werden darf / muß.

    Mitoxantron taucht unter 8-542 auf (\"bei Prostatakarzinom\"). Ist das im Sinne einer Äquivalenzziffer zu verwenden?
    Oder kommt eine Kodierung mit 8-547.2 in Frage?
    Oder scheidet eine Kodierung bei nicht-malignen Erkankungen prinzipiell aus?

    Danke!

    Viele Grüße
    PB

    Hallo ToDo,

    evtl. ein Mißverständnis: ich hatte nichts von \"unerträglichen\" Untersuchungen geschrieben, sondern habe auf den Zeitaufwand und die Rennerei angespielt, die den Pat. im Vorfeld entstehen.

    Und evtl. noch ein Mißverständnis: unser Haus würde liebend gerne die präop. Leistungen ambulant erbringen, wenn man uns nur ließe (Ermächtigung? Institutsambulanz?). Wie Sie ja selbst einräumen, ist die kostenlose Erbringung (prästationär), evtl. noch mit uGVD-Malus, nicht der Weisheit letzter Schluß.

    Grüße
    PB

    Hallo Herr Scholz,

    vielen Dank für Ihre Hilfestellung. Den Kalkulationsbrowser 2003-2005 hatte ich tatsächlich übersehen.
    Sind halt aber nur die Daten der Kalkulationshäuser...
    Wäre es nicht wünschenswert, wenn das InEK die §21-Daten des Vorjahres entweder als Rohdaten verfügbar machen würde (bestimmt problematisch wegen der Riesenmenge von Fällen, auch problematisch wg. Datenschutz) oder aber nach dem diesjährigen System gegroupt?

    Viele Grüße
    PB

    Hallo,

    aus meiner Sicht kommen bestimmte Aspekte gerne ein bißchen zu kurz.

    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind (theoretisch), diese aber im amb. Bereich aus Effizienzgründen nur in mäßiger Qualität erbracht werden (z.B. MR-Untersuchungen mit übergroßer Schichtdicke)?

    Was ist, wenn verschiedene Leistungen zwar ambulant zu erbringen sind, es aber keinen Vertragsarzt in zumutbarer Entfernung gibt, der sie tatsächlich erbringt? Sollte hier nicht die Kasse beweispflichtig sein?

    Sind alle theoretisch ambulant zu erbringenden Leistungen auch in praxi ambulant machbar (müssen ältere Patienten nach Brachialabführung durch den Vertragsarzt am nächsten Morgen wirklich in peinlicher Lage im Krankenhaus erscheinen, weil es unterwegs \"nicht gereicht\" hat)?

    Was ist den Patienten zumutbar? Muß ein Mensch, dem eine OP bevorsteht, wirklich bei 3 verschiedenen Vertragsärzten Termine koordinieren, Untersuchungen über sich ergehen lassen, die Befunde zusammentragen und dafür statt einem präop. Tag im Krankenhaus eine ganze Woche aufwenden?
    Wo bleibt die Koordinationsstelle bei der Krankenkasse, die solche Patienten innerhalb eines Tages durch alle Voruntersuchungen schleust?

    Soweit mal meine drei Groschen....

    Grüße
    PB

    Hallo Forum,

    der vom InEK veröffentlichte \"GDRG-Browser\" stellt die §21-Daten aus 2003 nach dem G-DRG-System 2004 dar. Was sollte das den Häusern in 2005 eigentlich nützen (vor dem Hintergrund der massiven Veränderungen von 2004 - 2005)?
    Was kann man mit diesem Tool machen?
    Kriege ich da etwas nicht?

    Viele Grüße
    PB

    Hallo Herr Lückert,

    wir haben diesselbe Situation. Ich gehe schon davon aus, daß Fristaufschub gewährt werden wird, wenn entsprechend Unterlagen vorgelegt werden. Vermutlich wird das InEK es sowieso schon wissen, daß die SAP (wie immer, seufz...) hinterherhängt.
    Der SAP-Hinweis Nr. 759800 vom 14.2.2005 beinhaltet übrigens die wesentliche Information.

    viele Grüße
    PB