Beiträge von PeterBrenk

    Hallo zusammen,

    nachdem der endgültige OPS nun vorliegt, wollte ich diesen thread nochmal nach oben holen.
    An meiner Ausgangsfrage hat sich nichts geändert:
    Wie werden nächstes Jahr Chemotherapien korrekt kodiert?

    Falls ich auf dem Schlauch stehe und etwas Offensichtliches übersehe, bitte ich um schonende Aufklärung...

    Viele Grüße
    PB

    Hallo,

    die ZE werden gar nicht in Relativgewichten ausgedrückt, also kein direkter Einfluß auf den CMI.
    Das Volumen der ZE wird ausgegliedert, senkt also das verbleibende DRG-Budget, wenn ein Haus viele davon erbringt.
    Auf den CaseMix wirkt sich das nicht aus.
    Fazit: der CMI bleibt unverändert.

    Vermutlich dürfte aber der BFW etwas sinken.

    Viele Grüße
    PB

    Hallo zusammen,

    nachdem wir zunächst mit großer Begeisterung die ZE 13 bis 29 für 2005 studiert haben kommen nun Zweifel:
    in der Vorab-OPS-Version (jaja, Vorabversion...) ist unter
    8-01 \"Applikation von Medikamenten und Nahrung\" die \"Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika\" exkludiert.
    Nach dem Anhang 5 des 2005er Kataloges sollen aber die ZEs genau mit diesen OPS-Ziffern getriggert werden.
    DKR 0211d gibt vor: Die Anwendung von Chemotherapeutika ist mit den Kodes aus 8-54 zu verschlüsseln.
    Obwohl kein Onkologe würde ich doch z.B. Methotrexat(ZE22)oder Oxaliplatin (ZE23) als zytostatische Chemotherapeutika einordnen.
    Wo liegt der Fehler?

    Viele Grüße
    PB

    Hallo Forum,

    beim ersten Überfliegen ist mir aufgefallen, daß im Handbuch (Band1) bei der B43Z (Frühreha bei Krankh. d. Nervensystems) eine Prozedur aus Kapitel 8-551 als Kriterium aufgeführt ist.
    Im mir vorliegenden (vorläufigen) OPS gibt es dieses Kapitel nicht mehr, nur die Kapitel 8-550 (Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung), 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) und 8-559 (Andere Frührehabilitation).

    Grüße
    PB

    Hallo Forum,

    im aktuellen Papier:
    \"Ausfüllhinweise zur Anlage zur Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V zum Qualitätsbericht für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser\" (ohne Datum)
    wird unter \"II.Erläuterungen zum Basisteil\" erläutert, was \"umgangssprachliche Klarschrift\" bedeutet.

    Ist das so zu verstehen, daß auch die direkt anschließend aufgeführten Top-30 DRGs (bzw. ADRGs) in \"umgangssprachlicher Klarschrift\" darszustellen sind?

    Sollte also z.B. bei X06 \"Irgendeine Operation bei irgendeiner Verletzung oder sowas\" stehen?

    Oder kann man annehemn, daß die DRG-Bezeichnungen sowas wie feststehende Begriffe sind und nicht \"übersetzt\" werden müssen?

    Viele Grüße
    PB

    Hallo,

    als Nicht-Onkologe fällt es mir schwer, die Grenze zwischen Staging und Nachsorge exakt zu ziehen. Gibt es hier eine verbindliche Definition?

    Aus meiner Sicht ist eine Krebserkrankung nach 3 Monaten nicht als (sicher) ausgeheilt zu betrachten. Eine Diagnostik nach so kurzer Zeit würde ich als Staging kodieren (wenn´s gut gelaufen ist: ToNoMo)

    Grüße
    PB

    Hallo Herr Marx,

    einen Präzedenzfall habe ich nicht zu bieten, aber:

    Wenn ein (nicht im rechtlichen Sinn hilfloser oder nicht einsichtsfähiger) Versicherter durch uneinsichtiges und ggf. selbstschädigendes Verhalten der Kasse zusätzliche Kosten verursacht, kann das nicht dem Krankenhaus angelastet werden.

    Leider ist die KFPV nicht eindeutig: nach §1(1) liegt eine Verlegung vor, wenn zwischen Entlassung und Aufnahme...usw.
    Die Art der Entlassung ist nicht spezifiziert.
    Es macht aber aus meiner Sicht einen großen Unterschied, welche genauen Umstände der Entlassung vorliegen (\"Sturzentlassung\", Verletzung der med. Sorgfaltspflicht, fahrlässiges Verhalten des Versicherten....)

    Viele Grüße
    PB