Beiträge von Weihs_Kathrin

    Hallo,

    laut Auskunft MDK darf man die ND nicht kodieren wenn kein weiterer Aufwand mit den vorliegend Polytraumadiagnosen gemacht wurde.
    Ich hab auch die DKR 1911a als Argument gebracht, aber das wollte er nicht wirklich hören.

    Mfg
    K. Weihs

    Sehr geehrtes Forum!

    Wenn ein Polytrauma vorliegt, müssen dann alle vorliegenden Verletzungen bei Aufnahme kodiert werden, auch wenn sie bei Aufnahme nur diagnostiziert werden und nicht im speziellen weiter behandelt werden sondern das ganze Trauma?

    Z. B. Pat. hat eine Rippenserienfraktur, eine Lungenkontusion und eine Nierenkontusion. Er wird auf die Intensivstation verlegt und dort beatmet und beobachtet.
    Es wurde allerdings für die Niere keine extra Behandlung / Diagnostik vorgenommen, darf ich diese nun kodieren werden oder nicht? Es lag ja ein Polytrauma vor und ohne die Niere, wird eine \"normale\" DRG: Verletzungen der Atmungsorgane mit Beatmung ermittelt.

    Mfg
    K. Weihs

    Hallo Forum!

    Ich habe zwei Fälle von einer größeren KK, die die Bezahlung der Aufwandspauschale ablehnt. Ich habe auch bereits mehrfach der KK geschrieben das wir gesetzteskonform die Aufwandspauschale abgerechnet haben.

    1. Fall: Die KK hat die Prüfung des MDK eingeleitet um die HD zu prüfen. Es wurde eine Änderung der HD vorgenommen, dieses hatte aber eine Höhergruppierung zur Folge. (Die KK behauptet hier wäre eine Nachkodierung erfolgt, aber wir haben ja nur die angefragte HD mit dem MDK im Konsens geändert!)

    2. Fall: Die KK wollte die Prüfung der stat. Notwendigkeit geprüft haben und während der Begutachtung ist aufgefallen, dass der Patient notfallmäßig ins KKH kam. Wir haben aber eine normale Einweisung übermittelt.

    Wie seht Ihr die Chancen die 300 Euro durch zu kämpfen?
    Im Gesetzt steht ja nur \"...wenn die Prüfung nicht zu einer Rechnungsminderung führt.\" Und dies ist in beiden Fällen nicht der Fall.

    Mfg
    K. Weihs

    Hallo Forum!

    Heute habe ich ein Schreiben einer großen orangenen Kasse auf meinem Tisch gelegt bekommen. Der Inhalt bezieht sich auf einen Fall, den wir in der letzten MDK-Begehung hatten.

    Der Prüfauftrag beinhaltete alles, so wie diese Kasse immer prüft (VWD, stat. Notwendigkeit und DRG). Die Kodierung wurde geändert, allerdings für uns positiv. D. h. die HD wurde geändert, da diese falsch kodiert war und diese Änderung hat in eine andere DRG geführt, die ein höheres RW hat.

    Nun will die KK nicht zahlen, mit der Begründung, dass die Rechnung bereits im Dezember gestellt wurde und die 6 Wochen-Frist für eine Rechnungsänderung abgelaufen ist (BSG Urteil vom 17.12.09).

    Ist das nicht totaler Quatsch!
    Die Rechnungsprüfung hat die KK doch eingeleitet und es hat sich durch die Prüfung durch den MDK doch eine Änderung ergeben, also muss die Krankenkasse doch zahlen oder seh ich das falsch?!? :sterne:

    Mfg
    K. Weihs

    Hallo Forum

    Ich habe gerade schon das Thema E86 als HD gesucht aber so richtig bilden die bereits geposteten Themen mein Problem nicht ab.

    Wir haben folgenden Fall:

    Pat. wird wegen Volumenmangel aufgenommen und auch deshalb behandelt. Daher die HD E86.
    Kurz vor Entlassung infiziert sich der Patient mit dem Novovirus und muss isoliert werden. Daher wird auch die A08.1 als ND kodiert.

    Es gibt ja die schöne Kodierrichtlinie 1107a Dehydration bei Gastroenteritis, nach der die Krankenkasse nun in diesem Fall die A08.1 als HD fordert.

    Gilt diese DKR auch in unserem Fall? Ich habe die DKR so verstanden, dass der Patient bei Aufnahme durch die Gastroenteritis dehydriert sein muss oder?

    Vielen Dank für Ihre Antworten
    Mfg
    K. Weihs

    Hallo Forum!

    Bei der letzten MDK-Begehung hatten wir einige Fälle der DAK, die ihre Anfragen recht allgemein stellt. D. h. die DAK will alles wissen, Kodierung und Verweildauer und ob überhaupt stationär. Und das bei jedem Fall.

    Der MDK hat dann gemeint solche Anfragen sollten wir einfach ablehnen und eine genauere Anfrage fordern.

    Nun würde mich interessieren ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat oder wie das rechtlich geregelt ist.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage
    Mfg
    K. Weihs

    Guten Morgen Forum!

    Ich bin mir ziemlich sicher was hier die HD ist, aber ich würde gern noch andere Meinung über folgenden Fall hören:

    1. Fall: HD N63 Knoten der Mamma, OP Lokale Exzision Mammagewebe

    2. Fall: HD Q21.1 Vorhofseptumdefekt, OP Verscholuss Septumdefekt

    Zwischen den zwei Aufenthalten war der Patient in einer anderen Klinik und muss somit zusammengeführt werden wegen Rückverlegung.

    Beides waren elektive Operationen, die aufgrund einem erhöhtem Risiko stationär durchgeführt wurden.

    Sehe ich es richtig, dass der Knoten der Mamma hier auch nach dem Zusammenführen HD ist (leider)?

    Gruß
    K. Weihs