Beiträge von chr_goetz

    Es hat wohl im letzten Jahr etliche Eingaben an das Inek gegeben, um die Refinanzierung der höheren Ausgaben für Bandscheibenprothesen gegenüber Cages z.B. zu erreichen. Die DRGs für Gelenkersatz, die so bewertet sind, daß sie die Kosten ausgleichen, werden jedoch nur durch die Kodierung einer Verletzung angesteuert. Bei der Kodierung eines cervicalen BSV mit Radiculopathie beispielsweise (M50.1) landet man jedoch in der alten DRG für Operationen an der Wirbelsäule B03B. Beim BSV mit Myelopathie (M50.0) wird der Einsatz einer Prothese niedriger bewertet als der Einsatz eines billigeren Materials.
    Wo ist der Fehler?
    Gruß Goetz

    So schön es ist, daß die Operation der spinalen Stenose nun einen eigenen Code im OPS 2004 erhalten hat (5-839.6), so unklar ist die Spondylodese: Es gibt zukünftig die Spondylodese dorsal (5-836.3) und die Spondylodese "dorsal und ventral kombiniert, interkorporal" (5-836.4). Der im Regelfall isoliert angewandte ventrale Zugang zur HWS ist aber weder das eine noch das andere. Und die dorsale Spondylodese dorsal ist nicht mehr interkorporal, weil ja der kombinierte Zugang als interkorporal gekennzeichnet ist, der dorsale jedoch nicht? Und ist nicht bei kombinierten Zugängen der dorsale Zugang nicht Teil einer Spondylodese, sondern Teil einer Osteosynthese (5-834), so daß es eine Spondylodese mit kombiniertem Zugang kaum geben kann?
    Wie also kodiert man zukünftig die Operation eines cervicalen Bandscheibenvorfalles mit Knöchendübel/Cage/Zement von ventral?:(