Hallo Susanne, hallo Herr Hirschberg,
danke für den Tipp.
Möchte aber meinen, dass es sich hier wieder um einen solchen Guuummi-Paragraphen handelt:
Bei Einweisungen zur Behandlung von Gastroenteritis mit Exsikkose heißt es in der DKR 1107a.
Was aber, wenn die Einweisung wegen der Exsikkose erfolgt nach einer GE, oder was, wenn man die GE eigentlich nicht behandelt, sondern die Exsikkose.
Eine Virus-GE wird doch eigentlich nicht behandelt, sondern nur deren Folgen.
Anders ist es natürlich mit schweren fieberhaften bakteriellen GEs wie sie bei uns nur nun selten sind (Typhus, Cholera etc.) In diesen Fällen würde ich den DKR zustimmen und hier liegt der Erlös ja auch deutlich höher.
Erfolgte denn im obigen Fall die Einweisung wegen einer GE?
Hatte der Pat. noch eine GE während der stat. Behandlung?
herzliche Grüße
Hartmut Eicher
aus Nürnberg :hasi: