Beiträge von Eicher

    Hallo Susanne, hallo Herr Hirschberg,

    danke für den Tipp.
    Möchte aber meinen, dass es sich hier wieder um einen solchen Guuummi-Paragraphen handelt:
    Bei Einweisungen zur Behandlung von Gastroenteritis mit Exsikkose heißt es in der DKR 1107a.
    Was aber, wenn die Einweisung wegen der Exsikkose erfolgt nach einer GE, oder was, wenn man die GE eigentlich nicht behandelt, sondern die Exsikkose.
    Eine Virus-GE wird doch eigentlich nicht behandelt, sondern nur deren Folgen.
    Anders ist es natürlich mit schweren fieberhaften bakteriellen GEs wie sie bei uns nur nun selten sind (Typhus, Cholera etc.) In diesen Fällen würde ich den DKR zustimmen und hier liegt der Erlös ja auch deutlich höher.

    Erfolgte denn im obigen Fall die Einweisung wegen einer GE?
    Hatte der Pat. noch eine GE während der stat. Behandlung?


    herzliche Grüße
    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Hallo meine Herren,

    ich denke, so einfach sollten wir es uns und dem MDK und den Kassen nicht machen.
    Meines Erachtens wird dies von Fall zu Fall zu prüfen sein:
    1. Wie alt war der Patient, wie selbstständig, vielleicht sturzgefährdet?
    2. Wenn der HA den V. auf eine Überdosierung hatte - und das kann er bei einem Quick von 10% - warum nehmen sie nicht die T45.4 als HD (beinhaltet die acc. Überdosierung).
    3. Eine acc. Überdosierung kann u.U. über Tage bestehen bleiben, wenn der Pat. z.B. eine Leberinsuffizienz (Zirrh., Stauung etc.) hat. Man hat schon Flöhe husten hören.

    Also 2-3 Tage dürfen sie u.U. so einen Pat. schon stat. behandeln.
    Und immer den Aufwand gut dokumentieren.

    Grüße aus der Mitte Frankens.

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Hallo kd,

    ich solchen Fällen nehme ich die Exsikkose E86 als HD:

    1. Nicht der gastrointestinale Infekt führt zur Aufnahme, sondern die Folgen der Exsikkose und
    2. sie haben sicherlich nicht den GI-Infekt, sondern überwiegend die Exsikkose behandelt (z.B. Infusionen)

    Kommt bei uns häufig vor - Geriatrische Patienten exsikkieren schnell.
    Eine stat. Behandlung bei Diarrhoe ist aber erst notwendig, wenn die Exsikkose nicht anders zu beherrschen ist - ergo ist die Exsikkose der Aufnahmegrund.

    Im Rahmen der Exsikkose kann es auch zu einer TIA kommen. Da kommt es darauf an, wie gut dies dokumentiert ist und was Sie an Aufwand hatten z.B. CCT.
    Könnte man dann doch als ND codieren, ebenso wie die virale Gastroenteritis, die, wenn es ein Norwalk-Virus war, einen deutlichen Mehraufwand bedeutet hat durch Isolierungsmassnahmen etc.

    herzliche Grüße aus der Mitte Frankens

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Hallo Forum,

    dieses Thema wurde zwar vor 1-2 Jahren schon diskutiert, aber die DKR leben und verändern sich.
    Für die Therapie mit Maden gibt es ja jetzt eine eigene OPS.

    Hier das Problem:
    Stauungsdermatitis mit Ulcus cruris. Wurde mit großem Pflegeaufwand behandelt incl. mehrmaligem Wunddebridement. Darf man hier zu Recht die OPS für ein kleinflächiges Wunddebridement abrechnen?
    Erhöht den Erlös um 3000 Euro, was mir sehr übertrieben erscheint.

    Hoffe auf wertvolle und erprobte Tipps, denn der OPS-Katalog gibt nicht viel her, oder wo kann man da nachschauen?

    Grüße aus der Mitte Frankens

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi:

    Hallo Forum,

    ich weis nicht, ob dieses Thema hierher passt, aber ich kenne mich im Forum noch nicht so gut aus.
    Hier meine Frage:
    Der MDK Bayern moniert die ND Kachexie als nicht medizinrelevant.
    Was meint er wohl damit? Wenn er eine Aufwandsrelevanz möchte, wie soll ich die außer dem BMI und dass wir eine Zusatzaufbaukost gegeben haben, nachweisen. Und was soll das Ganze überhaupt. Was hat der Gesetzgeber wohl gemeint, als er die ND Kachexie einführte?

    Das Alles gilt übrigens auch für die Senilität, die bei uns in der Geriatrie doch öfters vorkommen darf, oder?

    Für Tipps bin ich sehr verbunden.
    Grüße aus der Mitte Frankens.

    Hartmut Eicher
    aus Nürnberg :hasi: <- der DÜRER-Hase