Beiträge von Runge-Durst

    Hallo trixi60,

    wenn bereits im Rahmen der Aufnahmeuntersuchungen Sachverhalte festgestellt werden, die für sich genommen retrospektiv im Sinne der DKR D002 die HD-Kriterien erfüllen und die weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bestimmt haben, dann sehe ich keinen Grund, warum die HD nicht entsprechend benannt werden sollte.

    Klar davon abzugrenzen sind natürlich die Fälle, bei denen sich erst im Verlauf Sachverhalte ergeben, die in keinem Zusammenhang mit der Aufnahme stehen und die zusätzlich behandelt werden - aber das muss eigentlich gar nicht erwähnt werden.

    s. nachfolgendes Urteil:

    Zur Auswahl der Hauptdiagnose bei Vorliegen einer kardialen Dekompensation bei Aufnahme und nachfolgender Tumordiagnostik und Operation

    S 4 KR 172/16 | Sozialgericht Fulda , Urteil vom 25.09.2018

    Gruß, KRD 8)

    Werte Mitstreiter,

    im Allgemeinen wird bei Gewebetransfers die Entnahme nur bei separater Sitzung zur Entnahme kodiert, s. Bereich 5-90-.--

    Wie verhält es sich aber beim OPS-Bereich 5-858.-- Entnahme und Transplantation von Muskel, Sehne und Faszie mit mikrovaskulärer Anastomosierung ?

    Beispiel:

    Entnahme eines myokutanen Latissimus-dorsi-Lappens und Transplantation in einen Defekt am Unterschenkel.

    5-858.79 ist klar und z.B. 5-902.4a auch.

    Aber könnte / müsste / sollte nicht auch 5-858.25 kodiert werden?

    Einen Hinweis wie bei 5-90.-- gibt es nicht bei 5-858.--

    Ich bin gespannt auf Ihre Antworten, danke im Voraus!

    MfG, krd

    Hallo medman2,

    danke für Ihre Mühe, sich so ausführlich mit der Fragestellung zu befassen.

    Ich hielt es für Wert, das zu diskutieren, da wir uns ja in umgekehrter Weise auch so manches Mal mit verbalen Spitzfindigkeiten herumplagen dürfen.

    Nun denn, Sie haben mich überzeugt, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht lohnt, demgemäß Widersprüche zu formulieren. Auslöser war ein MDK-Gutachten (eher Schlechtachten), in dem ohne irgendeine Begründung das ZE2016-25 in Abrede gestellt wurde.
    Das hat mich einfach gereizt, den Spieß mal ordentlich umzudrehen und dem MDK etwas völlig neues zu präsentieren, obwohl im betreffenden Fall der knöcherne Defekt vorlag und sogar auf der richtigen Seite des Gelenks und insofern gar nicht im Fokus stand.

    Ich wünsche allen im Forum erfolgreiches Argumentieren, wenn es wieder einmal um die modularen Prothesen geht!

    Sehr geehrter Herr Breitmeier,

    der von Ihnen zitierte Hinweis klärt lediglich, was im Sinne des OPS an dieser Stelle unter einem knöchernen Defekt zu verstehen ist und wo dieser in Bezug auf die Prothesenteile lokalisiert sein muss.
    Meine eingangs gestellte Frage wird dadurch nicht beantwortet.

    Ich sage ja nicht, dass die Antwort von Herrn Selter (ohne "s" - ;) ) nicht richtig ist, habe es ja selbst bislang so gehandhabt, aber bloß "weil man es immer so gemacht hat" oder "weil es alle anderen auch so machen" bedeutet das ja nicht, dass es deshalb auch richtig sein muss.

    Wir sollen die Klassifikationen und die DKR ohne Interpretationen im Wortlaut anwenden, sagen die Juristen.
    Es wäre nicht das erste Mal, dass aufgrund einer unscharfen Formulierung ein Sachverhalt juristisch anders bewertet wird, als er gemeinhin verstanden wurde.
    Und deshalb frage ich allen ernstes noch einmal, ob wir bei unserer bisherigen Auslegung des Textes vielleicht eine Formulierungslücke übersehen haben könnten?

    Kennen Sie vielleicht jemanden, für den Jura nicht nur ein Hobby ist?

    Hallo Pseudo,

    ich gehe davon aus, dass Sie
    5-384.54 Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta abdominalis, n.n.bez., mit Bifurkationsprothese biiliakal bei Aneurysma
    angegeben haben.
    Zu diesem Kode ist weder auf der 4-, der 5- oder der 6-Steller-Ebene ein Inklusivum für den zusätzlichen Anschluss viszeraler Gefäße formuliert.
    Auch entspricht dies nicht dem Standardvorgehen bei der Anlage einer aortobiiliacalen Prothese bei Aneurysma.
    Daher ist der Hinweis auf die monokausale Kodierung an dieser Stelle Unsinn und die zusätzliche Angabe von 5-382.66 ist korrekt erfolgt.

    Als Beispiel zum Thema der sog. monokausalen OPS-Kodierung gebe ich immer den Kode
    5-524.1 Partielle Duodenopankreatektomie mit Teilresektion des Magens (OP nach Whipple)
    an.
    Bei diesem Eingriff würde es gegen den o.g. Grundsatz verstoßen, würde man die kodierbaren Teilelemente des Gesamteingriffs einzeln kodieren.
    Allerdings gilt auch da, wenn es sich um weitere, nicht dem Standard entsprechende, zusätzliche OP-Schritte handelt, dann sind auch diese zusätzlich kodierbar, z.B. eine gleichzeitige Colonteilresekton.

    Die DKR P001f beschreibt es eigentlich ausreichend verständlich.

    Sehr geehrter Herr Selter,

    ist bei "Sekt oder Selter mit Zucker?" der Zucker auch im Sekt?

    "Komm, wir essen jetzt Opa!" oder "Komm, wir essen jetzt, Opa!" ist ein lustiges Wortspiel, zeigt aber den Bedeutungswandel durch Satzzeichen.

    Wieviel ist hier individuelles Sprachempfinden und was sind echte Entscheidungsgrundlagen?
    Beim DIMDI habe ich nichts spezifisches gefunden, worauf basiert Ihre Antwort?

    Ich weiß, meine Frage ist vielleicht etwas provokant (bis nervig), aber vielleicht gibt es ja jemanden mit sprachwissenschaftlichem Hintergrund im Forum, der für mehr Klarheit sorgen kann.
    Es sind doch leider oft ungenaue Formulierungen, die dann einen Rattenschwanz an Streitigkeiten nach sich ziehen, die grundsätzlich vermieden werden sollten.

    Hallo Forum,

    ich möchte mal eine Frage zur Semantik stellen, wie sehen Sie das?

    5-829.k Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz

    Bezieht sich die Apposition "bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz" auf die Implantation und den (Teil-)Wechsel oder lediglich auf den (Teil-)Wechsel?

    Stünde vor "bei" ein Komma, dann würde es sich nach meinem Verständnis auf beide beschriebenen Situationen beziehen, so lediglich auf den (Teil-)Wechsel.
    Wir implantieren inverse Schultergelenkendoprothesen, bei denen die scapulare Seite modular aufgebaut ist und dann stellt sich eben die Frage, ob jeweils ein glenoidaler knöcherner Defekt vorliegen muss.

    Bin gespannt auf Ihre Antworten ...

    Hallo Emilia,

    Sie schrieben
    UGVD (= 1. Tag mit Abschlag) = 6. Bei unserem Patienten Zuverlegung am 10.01. und Tod am 16.01.

    In den Tabellen als Anlage zur FPV steht nicht die uGVD, sondern der erste Tag mit Abschlag, also die uGVD minus 1.
    Dieser Umstand ist zwar trivial, wird aber leider oft verkannt und es wird mit falschen Zahlen für die uGVD gearbeitet.
    Gleiches gilt für die oGVD. Hier ist die Ángabe im Katalog der erste Tag mit Zuschlag, also oGVD plus 1.

    Für die DRG A13D ist der erste Tag mit uGVD-Abschlag der Tag 6, also uGVD gleich Tag 7. Diesen Tag erreichen Sie aber nur mit einer Entlassung an Tag 8.
    Da der Pat. bei Ihnen bereits am 7. Tag verstorben ist, resultieren 6 Tage Verweildauer und somit für einen Tag ein Abschlag.

    Hallo nochmal,

    das Diabetes-Beispiel sollte als Analogie dienen, auf deren Basis sich eine Begründung - neben anderen möglichen - für die Angabe des Merkmals der Vitalgefährdung unterstützend ableiten ließe.

    Es gibt ja auch in den DKR die Festlegung bzgl. der Berücksichtigung einer Diagnose als Verdachtsdiagnose - auch nur eine Analogie.
    Bei vermuteter / wahrscheinlicher Vitalgefährdung und spezifischer Behandlung => Ressourcenverbrauch, ist diese dann verwertbar im Sinne des Merkmals - wie im Beispiel von stefalex.

    Es geht hierbei nicht nur um die konkrete Manifestation vital bedrohlicher somatischer Komplikationen, sondern eben um die Einschätzung des behandelnden Psychiaters, dass solche Komplikationen sich entwickeln könnten und der daraus resultierenden Ressourcen verbrauchenden Anordnung der engmaschigen Überwachung der Vitalparameter.
    Auch wenn sich keine reale Manifestation ergibt (soll sie ja auch nicht), ungeachtet ob mit oder ohne Benzos etc., besteht die Gefährdung ja dennoch.

    Ich hoffe, ich habe es jetzt besser formuliert.

    Gruß, KRD :thumbup: