Hallo trixi60,
wenn bereits im Rahmen der Aufnahmeuntersuchungen Sachverhalte festgestellt werden, die für sich genommen retrospektiv im Sinne der DKR D002 die HD-Kriterien erfüllen und die weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bestimmt haben, dann sehe ich keinen Grund, warum die HD nicht entsprechend benannt werden sollte.
Klar davon abzugrenzen sind natürlich die Fälle, bei denen sich erst im Verlauf Sachverhalte ergeben, die in keinem Zusammenhang mit der Aufnahme stehen und die zusätzlich behandelt werden - aber das muss eigentlich gar nicht erwähnt werden.
s. nachfolgendes Urteil:
Zur Auswahl der Hauptdiagnose bei Vorliegen einer kardialen Dekompensation bei Aufnahme und nachfolgender Tumordiagnostik und Operation
S 4 KR 172/16 | Sozialgericht Fulda , Urteil vom 25.09.2018
Gruß, KRD