Beiträge von kroemer

    Guten Tag, Herr Selter,

    vielleicht können Sie die folgende Frage ohne schlechtes Gewissen beantworten:
    Gemunkelt wird auch, dass nur derjenige im kommenden Jahr ein ZE erhalten könnte, der auch schon 2011 PKMS dokumentiert hat. Ist das korrekt, und wo steht es nachzulesen?

    Danke!

    Moin, moin,

    Generell gilt (das Folgende ist ein Zitat aus dem Kriterienkatalog 2007):

    Die beiden folgenden Konstellationen werden unterschieden:
    1. Negative Blutkultur, jedoch Erfüllung aller vier der folgenden Kriterien:
    • Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale, intravasale oder intravesikale Messung
    • Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min
    • Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation (bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
    • Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild
    2. Positive Blutkultur, und Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien:
    • Fieber (≥38,0°C) oder Hypothermie (≤36,0°C) bestätigt durch eine rektale, intravasale oder intravesikale Messung
    • Tachykardie mit Herzfrequenz ≥90/min
    • Tachypnoe (Frequenz größer oder gleich 20/min) oder Hyperventilation (bestätigt durch Abnahme einer arteriellen Blutgasanalyse mit PaCO2 ≤4,3kPa bzw. 33mmHg)
    • Leukozytose (≥12.000/mm³) oder Leukopenie (≤4.000/mm³) oder 10% oder mehr unreife Neutrophile im Differentialblutbild

    der Text in den SIRS-Kritierien 2007 lautet zum Stichwort \"arteriell\" unter der Überschrift Organkomplikationen

    • Arterielle Hypoxämie: PaO2 ≤10kPa (≤75mmHg) unter Raumluft oder ein PaO2/FiO2-Verhältnis von ≤33kPa (≤250mmHg) unter Sauerstoffapplikation. Eine
    manifeste Herz- oder Lungenerkrankung muss als Ursache der Hypoxämie ausgeschlossen sein.

    Ansonsten ist eine BGA nicht gefordert.

    Fazit: vorausgesetzt, Ihr Patient ist >16 Jahre, dürfen Sie die Sepsis und das SIRS kodieren...

    Moin, Herr Merguet,

    MIR geht es um qualitativ hochwertige Versorgung. Ganz persönlich und trotz der Schwierigkeiten im DRG-System. Ich bin auch kein Kostenträger, sondern langjährige Klinikerin und nun ebenfalls langjährig für die Klinik engagierte Medizincontrollerin.
    Da kann ich doch rein sachlich anerkennen, dass manche Forderung des DRG-Systems (ich sprach ja vom Kode 8-552) durchaus auch für einen Kliniker sinnvolle Aspekte haben kann. Wenn ich diese entsprechend nutze, tue ich sowohl der ärztlichen Sache, als auch dem Patienten, als auch den eigenen Nerven einen Gefallen.
    Wie gesagt: Überleben müssen wir IN diesem System, und das so gut wie möglich.

    Nichts für ungut...

    Moin, moin,

    gibt es diese Empfehlung der Dt. Schlaganfallgesellschaft denn auch schriftlich? So dass man sich selbst ein Bild machen könnte, was genau gemeint ist? In der dort verlinkten Leitlinie der Dt. Ges. f. Neurologie steht das nämlich nicht (was ich erstaunlich finde - wir haben es damals nämlich von Anfang an so praktiziert). Meine Erfahrungen mit der Anforderung von Original-Zitierstellen sind insgesamt recht gut. Oft handelt es sich nämlich um Missverständnisse oder Fehlauslegungen durch Kassen-SachbearbeiterInnen.

    Aber ganz abgesehen davon: Die NIHSS ist natürlich ein sinnvolles Instrument, um standardisiert (!) einen neurologischen Befund zu erheben und seine Veränderung im Verlauf zu überblicken. Für stroke-Patienten ist das im Sinne qualitativ hochwertiger Versorgung extrem wichtig wegen möglicher therapeutischer Optionen.

    In der neurologischen Frühreha-Komplexbehandlung (8-552) wird ein \"standardisiertes Assessment\" gefordert. Seit wir hier für die Erhebung der Bewusstseinslage ausdrücklich die NIHSS berücksichtigen (macht auch nicht wirklich mehr Arbeit), gibt es keinen Ärger mehr mit Kassen und MDK. Die langschriftlich-freie Text-Beschreibung der Bewusstseinlage hingegen wurde vom MDK regelmäßig mit Streichung des OPS bedroht (einige Fälle haben wir derzeit vor dem SG, aber noch kein Urteil).

    Der Formalismus greift um sich - eine eigentlich logische Folge des formalen Systems. Das Formblatt ist wichtiger als der Sachinhalt...
    Aber überleben müssen wir IN diesem System.

    Hallo Lunge,

    ja, dass \"Verschluss\" bei Z43 inkludiert ist, habe ich gesehen und beachtet.

    Aber die Frage ist ja eine Andere:
    Wenn ein Faktum eigentlich gar keinen Diagnosestatus hat, nicht als solche kodiert werden darf, sondern \"nur\" als \"Zusatzfaktor\" überhaupt kodierfähig ist, dann kann das doch nicht plötzlich zur HD werden?
    Dann müsste doch vielmehr analog DKR D005 die ursprüngliche Krankheit weiter als HD gelten?

    Etwas ist nicht wichtig genug, um Diagnose zu sein und wird (wie im Fall von pay s.o.) vom MDK mit dieser Argumentation gestrichen. Aber wenn es gerade passt, wird es dann doch zur Diagnose und darüber hinaus auch noch zur HAUPTdiagnose... Irgendwie merkwürdig.

    Aber gut: Mischkalkulation, kommt selten vor, bringt uns nicht um....

    Hallo Forum, hallo Lunge,

    wie verträgt sich denn Ihrer Auffassung nach die Regel \"Dokumentation nur als Zusatzfaktor\" mit der Forderung des MDK, eine Z-Diagnose zur Hauptdiagnose zu machen?

    Konkret: Z43 Tracheostoma-Verschluss bei Patienten mit langanhaltender und schließlich kompensierter Schluckstörung nach Hirninfarkt.


    Danke für weiteren Denkanstoß.

    Moin, moin,

    solch einen Fall hatten wir auch - aber nur einmal:

    Der Kode F01 bezeichnet das Vorliegen einer vaskulären Demenz, wobei die vaskuläre Genese vom MDK gern angezweifelt wird und (am einfachsten mittels typischem CCT-Befund) zu belegen ist.
    Der Kode F05 bezeichnet hingegen delirante Zustände, die keineswegs mit Demenz vergesellschaftet sein müssen, aber natürlich sein können.
    Da nach DKR stets „so spezifische wie möglich“ zu kodieren ist, sind beide Kodes nebeneinander notwendig, wenn ein Demenzkranker einen deliranten Zustand erleidet.
    Etwaige Inkludierungen der Demenz in das Delir oder umgekehrt sind im ICD-Katalog nicht vermerkt und also nicht hinein zu interpretieren.

    Gruß, Krömer

    Moin, moin,

    als Erstes: Ihre Budgetvereinbarung kann Ihnen helfen. Wenn da in der E1plus die F95B aufgeführt und also per Unterschrift auch verhandelt ist, haben Sie gewonnen. Nur, wenn das nicht der Fall ist, wird es schwierig.

    Gruß,