Beiträge von kroemer

    Hallo Forum,
    hier ein seltener und sicher untypischer Fall mit der Bitte um Meinungsäußerung:

    Pat. mit Subarachnoidalblutung, ursächlich kleines Aneurysma, Versuch des Coiling mit 2 Spiralen. Leider war das Aneurysma damit nicht ausgeschaltet, so daß die Coils wieder entfernt und der Patient letztlich operativ behandelt wurde.
    Es ergibt sich jetzt die Frage:

    Sind die Coils kodierbar (immerhin waren sie ja im Patienten und sollten auch eigentlich dort verbleiben), oder nicht kodierbar (weil sie innerhalb desselben Eingriffs wieder entfernt wurden)?

    Ich neige zum Kodieren, denn der Eingriff war vollständig erbracht.
    Danke für Ihre Einschätzung!
    Grüße aus dem kalt-sonnigen Minden!

    Hallo Forum,
    neben der periprothetischen Fraktur suchen wir jetzt nach der richtigen Kodierung für eine Fissur, die schon beim Einsetzen der Raspel, also intraoperativ und vor Einsetzen des Implantats entstand. Zwar haben wir vom DIMDI eine eindeutige Stellungnahme bekommen, daß auch hier, wie bei der periprothetischen Fraktur, die M96.6 zu verwenden sei, aber der MDK möchte dies nicht akzeptieren. Er möchte stattdessen eine Y-Diagnose kodiert wissen - Y82.8 bzw. Y69!. Gibt es Erfahrungen mit dem Problem?
    Dank und Gruß, H.Krömer

    ein bißchen Licht

    winkt sogar am Ende dieses Tunnels: mit dem Release 4.7 kommt auch bei SAP die Möglichkeit der Nutzung der opt. OPS.
    ABER (ohne das geht es wohl wirklich nicht bei SAP - Abkürzung für \"schnelle Ausrede parat\"): es kommt das pre-release zwar im Juni 04, aber bis zur Überarbeitung, Fehlerbeseitigung und wirklichen Einsatzbereitschaft wird es mindestens 4. Quartal 2004....

    wie ich gehört habe, hat EIN Uniklinikum in Deutschland es gewagt, dieses System wieder zu verlassen (Gerüchte ohne Gewähr)

    Grüße an die Leidensgemeinde!

    Guten Morgen,
    bezüglich AEP-Kriterien (letztlich ja Gleiches/Ähnliches wie die \"Allg. Tatbestände\" aus dem Katalog für das ambulante Operieren) versuchen wir, diese vor einer stationären Aufnahme ins Bewußtsein des aufnehmenden Arztes zu rufen, um eine primäre Fehlbelegung möglichst auszuschließen. Auch, wenn sie nicht \"Gesetz\" sind, so sind sie ja in vielen Fällen durchaus hilfreich. Wirklich sinnvoll finde ich persönlich die \"Regelung\", daß innerhalb von 24 Stunden ein Facharzt den Patienten sehen/beurteilen sollte. Wenn dann wirklich Fehlbelegung vorliegt, kann man sie ohne Riesenproblem korrigieren.
    Aber ich meine auch, daß AEP-Kriterien \"vom grünen Tisch\" nicht die allein seligmachende Wahrheit sein können. Medizin beschäftigt sich mit Leben, und Leben läßt sich nur sehr bedingt umfassend vorhersagen.
    Wenn die Diskussion der KH mit den Kassen und umgekehrt von mehr Berücksichtigung der Patientensituation und von mehr gegenseitiger Achtung gekennzeichnet wäre, hätten wir es alle leichter.
    Grüße, H.Krömer

    Guten Morgen,
    aha, da habe ich also doch in ein \"Wespennest\" gestochen. Zunächst zur Rückfrage ToDo: wir übermitteln natürlich Aufnahmediagnosen. Diese sind nach §301 als Einzeldiagnosen zu übermitteln, lassen also zugegebenermaßen im Einzelfall nicht erkennen, ob AEP-Kriterien erfüllt sind. Eine Verweigerung der KÜ zu diesem Zeitpunkt ist aber eindeutig nicht korrekt. Ich sehe auch nicht, daß Kassen ein \"Dispositionsrecht\" über die KÜ haben. Dieses gibt es m.E. überhaupt nicht, sondern die Wahl der Behandlungsform darf sich ausschließlich an der individuellen Situation des Patienten orientieren. Und die kann nun mal höchstens der Arzt einschätzen, der ihn vor sich hat. Geradezu grotesk wird die Situation, wenn die Kasse längst sämtliche gravierenden Diagnosen des Patienten kennen müßte (aus diversen Voraufenthalten mit Übermittlung genau dieser Diagnosen) und dann immer noch meint, großartig nachfragen und verweigern zu müssen...
    Das gesetzlich vorgesehene Instrument zur Überprüfung der Fehlbelegungspraxis eines Hauses ist nun mal der MDK - nicht der Sachbearbeiter der Krankenkasse. Ich gebe auch durchaus zu, daß KH unterschiedlich lange und unterschiedlich heftig Fehlbelegung praktiziert haben. Ich habe deshalb überhaupt nichts dagegen, mich mit Kassen und MDK an einen Tisch zu setzen und zu vereinbaren, wie unser Haus bei dieser oder jener Konstellation vorgehen wird. Bisher hat der MDK ein solches Vorgehen mit Hinweis auf fehlende Ressourcen allerdings abgelehnt. Was ich absolut kontraproduktiv finde (und zwar wohlgemerkt für das Gesundheitssystem als Ganzes!) ist dieses Verschaffen von Mehrarbeit ohne Differenzierung, und da schließe ich gerechterweise durchaus fehlende Selbstkritik von KH ein. Das füllt Papier und Ablagen und ärgert jeden Mitarbeiter auf beiden Seiten. Und die Bearbeitungsfristen bei den Sozialgerichten sprechen für sich.
    Einen schönen, wenn auch grauen Tag noch! H.Krömer

    Hallo Herr Sander,
    versuchen Sie es doch mal mit den AEP-Kriterien der Punkte 4 und 5:
    4. Soziale Situation
    • lebt allein, fehlende soz. Einbindung
    • unklare oder ungeordnete Situation
    5. Patientenverhalten
    • desorientiert, dement
    • agitiert, aggressiv
    • psychotisch
    • apathisch
    • Stupor
    • depressiv, suizidal
    • Krisenintervention
    Nach meinem Eindruck stimmt so etwas durchaus oft. Aber spezifischere Formulierungen für die Psychiatrie gibt es m.W. nicht.
    Grüße, H.Krömer

    Hallo allerseits,
    nur zur ERgänzung aus dem Bereich der Anekdoten:
    40-jähr. Pat. aufgenommen, nach 2 Stunden verstorben. Anfrage der (großen) Kasse: bitte vorstationär abrechnen. M.E. kommt so etwas durch EDV-Filter zustande - da denkt eben niemand mehr, und der Computer sieht nur die Diagnose oder die Stunden (ohne Assoziationsbahnen, die uns Menschen netterweise ja auszeichnen...)
    Gruß, H.Krömer

    Hallo an die Alpen,
    wir rechnen diese alle vollstationär ab, und zwar unter Hinweis auf die Richtlinien zur Fehlbelegungsprüfung gem. § 282 SGB V (Fassung 2000), die für \"Biopsie eines inneren Organs\" einen Tag vollstationär zubilligen. Bisher kein Widerspruch vom MDK.
    Gruß von der Elbe, H.Krömer

    Hallo Forum,
    neuerdings sind wir mit einer Unzahl von KÜ-Verweigerungen aufgrund der Aufnahmediagnosenübermittlung konfrontiert - kann ja ganz hilfreich sein, um nochmal selbst das \"ambulante Potenzial\" einer Diagnose zu überprüfen, aber nervt aufgrund der meist eben doch unsinnigen Fragerei und kostet einfach Ressourcen. Da wir DFÜ betreiben, bekommen wir keinen der angemahnten Sätze problemlos abgearbeitet. Wer hat ERfahrungen damit, wie die Kassen zum Abstellen dieser Praxis zu bewegen sind?
    Dank und Gruß, H.Krömer