:d_gutefrage: Hallo an alle Mitstreiter,
ich grübele gerade über dem Abrechnungsproblem von 2 stationären Behandlungen und zusätzlichen teilstationären Tagessätzen.
Pat. 1. Aufnahme 28.6. bis 29.6. ,
2. Aufnahme 7.7. bis 8.7.
DRG Q61D, MVD 9(+3)
plus teilstationäre Behandlungen vom 1.7. bis heute mit Unterbrechnung durch 2. stationären Aufenthalt.
Ab wann kann ich den teilstationären Satz abrechnen, wann ist der Tag MVD +3 nach den Klarstellung zum FPV 2008, Pkt 3.?
Unser KIS ist auch leicht verwirrt und will für jeden Tag den teilstationären Satz abrechnen. Bitte um schnelle Hilfe.
Danke, danke. :sonne:
S. Bach