Beiträge von Lemke

    Ich habe leider weder im Forum noch im übrigen Netz bisher eine Antwort gefunden:

    Kann ich eine stationär begonnene Strahlentherapie nachstationär beenden- und dann mit den nachstationären OPS-Kodierungen die stationäre DRG aufwerten durch die erhöhte Zahl der Strahlenfraktionen ?

    Theoretisches Beispiel:
    10 stationäre Übernachtungen mit 8 Fraktionen UND
    7 weitere nachstationäre Fraktionen MACHT
    DRG \"weniger als 11\" zu DRG \"mehr als 10 Fraktionen\"
    (bei weiterhin 10 gezählten Übernachtungen)

    Vielen Dank !
    Mit freundlichem Gruß ...

    Ich möchte zunächst gerne mit auf den Zug springen:

    Wie ist die korrekte Kodierung für
    HIFU(S) bzw. MRgFUS bei einem Uterusmyom ?

    Meine eigene Idee in Anlehnung an die Praxis bei der Ablation von Leberläsionen mit fehlender eigener Kodierung:
    5-681.2x \"Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus- Enukleation eines Myoms, Sonstige\"

    Im o. g. Fall der Prostata scheint es aber sogar eine echte eigene Kodierung zu geben:
    5-602.1 \"Transrektale und perkutane Destruktion von Prostatagewebe- Durch Ultraschall\"

    Gibt es jeweils andere Auffassungen ?
    Hat jemand eine konkrete anwendbare Aussage in den Kodierrichtlinien gefunden ?

    Ebenfalls vielen Dank im voraus.

    Hallo Forum,

    wie würden Sie ein Sellink-CT einschließlich der vorherigen Sondeneinlage (Flexura duodenojejunalis) unter Durchleuchtungskontrolle (am konventionellen Arbeitsplatz) kodieren ?

    Bei uns im Hause wird derzeit folgende Kombination genommen:

    Nicht kodiert: Sondeneinlage
    8-121 Darmspülung
    3-225 Computertomographie des Abdomens mit i. v. Kontrastmittel

    Haben Sie Verbesserungsvorschläge oder Einwende ?

    Vielen Dank.
    Mit freundlichem Gruß
    M. Lemke

    Hallo Forum,

    also im Bereich "jede Buchhandlung" konnte ich es nur finden bei Lehmanns (http://www.lob.de). Allerdings ist die ISBN dort 3-9807571-4-5, und die Bände sehen auch anders aus (offensichtlich SBG im Vergleich zu BMG).

    Lehmanns habe das gesammelte Werk gemäß Auskunft ab nächster Woche verfügbar. Es sei der Fallpauschalenkatalog 2004 beigefügt, von einer CD-Rom wäre nichts bekannt.

    Schönes Wochenende
    M. Lemke

    Hallo Herr Claußen,

    heißt das, ein Shaldon bekommt seine Kodierung abhängig von der späteren Verwendung- also 8-831.5 bei Dialyse (auch wenn primär evtl. nicht oder nicht ausschließlich dafür gelegt) bzw. 8-831.0 bei Nicht-Dialyse ?

    Gruß
    M. Lemke

    Hallo Frau Bauernfeind,

    ich würde bei einem Shaldon lieber die 8-831.0 im Sinne einer gemeinen ZVK-Anlage nehmen, auch wenn der Katheter für eine (eher einmalige ?) Dialyse verwendet (vielleicht auch nur mitverwendet ?) wird.

    Einen freundlichen Gruß zurück
    M. Lemke

    Auch Hallo,

    also wir nehmen für interventionell-radiologische Thermoablationen
    unter CT-/ MRT-Kontrolle im Falle der Leber:

    5-501.33 für die Gewebeablation
    5-985 für den Laser (bei LITT, ??? bei Radiofrequenz)
    3-207 für das CT
    3-804 für das MRT

    Ich selbst habe in diesem Zusammenhang folgende Frage:
    Ist es möglich, zusätzlich noch zu kodieren (?):

    8-154.1 für die therapeutische perkutane Punktion

    Oder steckt dies bereits in der 5-501.33 für die PERKUTANE Ablation mit drin ?

    Und eine weitere Frage:
    Bei uns gibt es gelegentlich auch Thermoablationen im Lungenbereich.
    Hat jemand dafür eine bessere Idee als 5-322.41 ?

    Mit freundlichem Gruß
    M. Lemke

    Ich finde die Grenze aber nicht so leicht zu ziehen.

    Man gibt in der Regel ja nicht nur schlicht Schmerzmedikamente, sondern bei Tumorkopfschmerzen (und prinzipiell nur dann) meistens auch Kortison. Behandelt man dann strenggenommen immer noch ausschließlich das Symptom Kopfschmerz bzw. die Hirndruckzeichen- oder nicht irgendwie den raumfordernden/ hirnschwellenden Effekt der Metastase(n) selbst ?

    Ggf. wären dann die Hirnmetastasen Hauptdiagnose- und nicht der Primärtumor ?

    Berlin, blauer Himmel, sicher Frost
    M. Lemke

    Ja, habe mit jeweils gleichen Diagnosekodierungen in den unterschiedlichen Basis-DRG-Eingruppierungen meines Beispiels jeweils gleiche PKKS-Werte bei jeweils gleichen CCL-Werten für die Nebendiagnosen erhalten.

    Trotzdem gab es unterschiedlich schnell eine Auswirkung im Sinne einer Herabstufung auf den nächstniedrigeren DRG-Schweregrad bzw. Kostengewicht-Wert (wie oben dargestellt).

    Gruß, M. Lemke