Beiträge von AnsgarH

    Hallo liebes Forum,

    ich möchte mich intensiv mit dem Thema: \"Implementierung von Behandlungspfaden im Rahmen einer sektorenübergreifenden Patientensteuerung\" beschäftigen. Insbesondere interessieren mich die unterschiedlichen Theorieansätze, die Einführung, die Auswirkungen und der Nutzen. Nun bin ich auf der Suche nach aktuellen Studien und wissenschaftlichen Arbeiten. Untersuchungen die mit dem Thema verwandt sind, können mir ggf. auch weiterhelfen. Sollte jemand Unterlagen, Informationen oder Tipps für mich haben? :d_gutefrage:

    Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung.
    Ich wünsche allen einen schönen Sommer.

    Viele Grüße
    Jan

    Sehr geehrtes Forum,

    in unserem Haus kodieren wir die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern mit dem OPS 8-987.--. Der durchschnittliche Mehraufwand während der Behandlungstage mit Isolierung wird in Minuten durch Selbstaufschreibung erhoben. In unserer Kinderklinik wird nun über die Sinnhaftigkeit (sofern Erlös gleich Sinn bedeutet) der Selbstaufschreibung als Leistungsnachweis bei der Versorgung von Neugeborenen diskutiert. Die DRGs der MDC 15 sind über die DRG Funktionen Gewicht, Beatmung und CC – Diagnosen zu groupen. Bislang war die Suche nach einer Fallkonstellation eines Neugeborenen mit MRE, bei dem der OPS 8-987,-- „groupierungsrelevant“ ist, erfolglos.

    Kennen Sie Fallkonstellationen Neugeborene mit MRE, bei der der OPS 8-987,-- Auswirkungen auf die DRG hat?

    Erfassen andere Kinderkliniken den durchschnittlichen Mehraufwand bei Neugeborenen?

    Wie verfahren andere Kinderkliniken bei der Erfassung des Mehraufwands während der Behandlungstage mit Isolierung bei Neugeborenen?

    Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

    MfG
    Henning

    Hallo,

    dieses Vorgehen ist mehr als befremdlich. Da aus dem ersten Gutachten i. d. R. keine schlüssige und substanzierte Begründung hervorgeht und der MDK sehr zum wohle der Kostenträger gutachtet, gehen bei uns die überwiegend Fälle mind. 2 - 3 mal zum MDK. Wir haben häufiger nach dem 3. oder auch 4. Gutachten den Fall dann für uns klären können. Ich empfehle auf eine weitere Begutachtung zu bestehen oder eine persönliche Fallerörterung in Form einer Stationsbegehung - s.h. Landesvertrag.

    Viele Grüße

    Guten Tag,
    die Strategie könnte lauten, einen neuen Leistungsbereich aufzubauen oder eine personelle Neubesetzung.

    Nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V Anlage 2 \"allgemeine Ausnahmetatbestände\".

    z.B.
    Punkt 4: werden beim Aufbau neuer Leistungsbereiche Übergangszeiten von 36 Monten eingeräumt

    Punkt 5: bei personeller Neuausrichtung bestehender Leistungsbereiche werden Übergangszeiträume von max. 24 Monaten eingeräumt

    Die Anlagen sind unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Landesbehörden sind ebenfalls unverzüglich zu informieren.

    Nur, was heißt in geeigneter Weise? :d_gutefrage:

    Gruß

    Hallo Allerseits,

    mit folgenden Fragen möchte ich eine sachliche Diskussion anregen: :d_gutefrage:

    Wie geht man nun mit erwartenden zusätzlichen Erlösen aus den Zusatzentgelten 2005, - Kosten der Ausbildungsstätten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen um?

    In welcher Weise kann der Katalogeffekt in der Pflegesatzverhandlung noch berücksichtigt werden?

    Wie habe ich den vorläufigen LBFW 2005 ohne Kappung und inkl. Kappung zu interpretieren?


    :sterne:
    Gruß

    Henning

    Hallo Forum,
    ich beschäftigte mich gerade mit Mehrerlösausgleichen in 2004. Wir werden unsere Fallzahl nicht erreichen, die verhandelten Casemixpunkte werden wir deutlich überschreiten und somit wird der Casemixindex deutlich höher sein.
    Wir kommen somit in die Diskussion der Mehrerlösausgleiche. Erlöse aus Upcoding sind nun mal zu 100% zurückzuerstatten. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine tatsächliche Änderung der medizinischen Fallschwere vorliegt und diese nachgewiesen werden kann. Ich möchte tatsächliche Veränderungen im Patientenmix im Ist gegenüber der Planung, die nicht vom Krankenhaus zu vertreten sind, transparent machen. Eine gute Anregung gibt mir m.E. der Artikel in der KU 9/2004 „Upcoding-Risiko?“

    Nun meine Fragen: :sterne:
    Wie gehen Sie mit Mehrerlösausgleichen um?
    Gibt es andere Überlegungen, Berechnungsansätze das Upcoding zu widerlegen?
    Werden Zuschläge aus mehr Überliegertagen, bzw. weniger Abschläge aus Unterliegertagen aus dem Mehrerlösausgleichsberechnung herausgerechnet?
    Hat jemand eine Gegenüberstellung von CC-abhängigen, bzw. demografischen, nebendiagnoseunabhängigen DRGs („Warum das Rad mehrmals erfinden“)?

    Viele Grüße
    Henning

    Hallo zusammen,

    wir halten uns bei der Frage vollstationäre oder ambulante Abrechnung an die Vorgaben der Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V \"Allgemeine Tatbestände\".

    :augenroll:
    Gruß und ein erholsames WE

    Hallo Forum,
    :augenroll: :ops: :icd: :dkr:

    wie kodiere ich folgenden Fall?

    Selektive Chemoembolisation einzelner Segmentarterien im re. Leberlappen bei Metastasenrezidiv. Ein operativ implantierter Port liegt über die A. gastroduodenalis bis knapp in die A. hepatica. Darüber zunächst Chemoembolisation mit einem Gemisch aus Lipiodol und Mitomycin C. Zwischendurch bei recht schnellem Abfluss des Chemotherapeuticums auch Gabe von Cerex-Partikeln. Von insgesamt 10 mg Mitomycin C wird etwa die Hälfte mit Lipiodol gemischt, die andere Hälfte mit den Cerexstärkepartikeln und weiter in die betroffenen Segmentarterien der re. Leberarterie injiziert.
    Wird hier der Z51.- und 8-54- zum 8-836.9a kodiert?

    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Guten Tag Forum,
    ich habe ein praktische Kodierfrage.
    Bei dem Patienten ist bereits im Oktober ´03 eine Circumcision bei Vorhautphimose durchgeführt worden. Jetzt hat er sich erneut operieren lassen, weil er mit dem kosmetischen Ergebnis nicht zufrieden war. Es stellt sich jetzt die Frage mit welcher Diagnose wir ihn nun codieren sollen. Wird nun erneut Vorhautphimose mit Circumcision als Prozedur verschlüsselt?

    Herzlichen Dank

    Hallo Herr Winter,
    wenn man so gut unterstützt wird, kann das Kodieren richtig Spaß machen.

    Für den Code G06.1 habe ich mich entschieden, obwohl die Überschrift „intraspinal“ lautet, was einen Gegensatz zu extradural darstellt. Ob man den Code M60.08 verwenden darf, bin ich sehr im Zweifel, da es sich eigentlich hierbei um, üblicherweise hämatogen erworbene bakterielle Myositiden handeln sollte. Vermutlich wäre T81.4 noch der beste Code, auch wenn der Muskel als Ort des Abszesses unter diesem Code nicht aufgeführt wird.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Hallo Henning,

    vielen Dank für Ihre weiteren Angaben. Aber selbst hier wären noch mindestens 2 Alternativen denkbar.

    Abgesehen von der Grunderkrankung - falls deren Erwähnung noch den DKR entspricht - kommt für den Muskelabszess der Code T81.4 für die Infektion nach Injektion und M60.08 für den Muskelabszeß oder T81.4 + G06.1, wenn der Infekt von den spinalen Regionen ausging, in Frage.

    Hoffentlich kommen Sie damit weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin