Beiträge von AnsgarH

    Hallo, Herr Winter,

    vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Im konkreten Fall war der paravertebrale lumbale Abszess mit hoher Wahrscheinlichkeit Folge mehrerer paravertebraler CT-gesteuerter Injektionen, somit lokal neurologisch entstanden.

    Gruß

    Hallo Forum,

    wie ist folgender Fall zu kodieren:
    Die stationäre Aufnahme erfolgte wegen symptomatischer Stenose der rektalen Anastomose nach Sigmaresektion (benignes Adenom) 6/03. Endoskopisch gelang eine Exision und in einer weiteren Sitzung eine Bougierung der Stenose.

    Wie würden Sie diesen Fall kodieren?
    Ist hier der T88.8 Sonst. Komplik. bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung zu kodieren oder gibt es eine Alternative?


    Vielen Dank

    MfG

    Hallo Patricia,
    vielen Dank für die rasche Antwort. Wieder bin ich einen kleinen Schritt weiter gekommen. Dem OA werde ich die Grüße ausrichten!

    Doch zu Fall 1 noch eine Frage: „Muss in solchen Fällen der Z53 kodiert werden? Schließlich wurde Aufwand verursacht.

    Viele Grüße:)

    Hallo,
    ich bin ein Anfänger im kodieren und möchte zwie Fälle zur Diskussion stellen.

    Fall 1:
    Herr X wurde zur TUR Prostata (Benigne Prostatahyperplasie N40) geplant. Im Rahmen des Prämedikationsgesprächs gab der Patient an, in letzter Zeit vermehrt pectanginöse Beschwerden (I20.0) bei körperlicher Belastung zu haben. Dabei wurde der Eingriff von Seiten der Anästhesie abgesetzt. Tatsächlicher stationärer Aufenthalt 10 Stunden.

    Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass keine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt und bittet daher, die Behandlung als Abklärungsuntersuchung abzurechnen.

    Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?

    Fall 2:
    Seit einem Myokardinfarkt mit Zustand nach ACVB- Operation im Juli ist Herr x marcumarisiert. Unter Marcumartherapie hat es jetzt angefangen aus den Harnwegen zu bluten. Er stellt sich zur weiteren Diagnostik und Therapie vor. In der weiteren Vorgeschichte bekannter Hypertonus, Zustand nach Apoplex 1996. Bei der Blutungsquelle handelt es sich um die karzinomatös veränderte Prostata. Eine Prostata-PE bestätigte das Ergebnis.

    Der Oberarzt kodierte HD: D40.0; ND: C61, I69.4, I25.2, R31, Z92.1; HP: 1.464-0 - DRG M60A.
    Seine Begründung war mir nicht schlüssig?

    Frage: Warum die D40.0? Die Krankenkasse ist der Auffassung, dass die Diagnose R31 nicht zulässig ist und rechnet mit der DRG M60B ab?
    Wie sehen Sie diesen Fall? Wie würden Sie agieren?

    Vielen Dank!