Hallo Admin - Hallo Forum,
dass Sie jetzt auch noch das Kapitel \"ambulante Abrechnung\" aufschlagen ist ja wunderbar. Schlage ich mich doch seit Jahr und Tag mit reichlich widersprüchlichen Aussagen zu diesem Thema rum. Ein Beispiel:
Krankenhaus - Frauenklinik - keine KV-Ermächtigung - ambulante \"Notfälle\" kommen täglich, auch Mittwoch-Nachmittag oder wenn der Frauenarzt die Praxis wegen Urlaub geschlossen hat - seit 01.01.04 ziehen wir auch die Praxisgebühr ein, sofern die Patientinnen keine Quittung dabei haben - unabhängig von Diagnose, Diagnostik und Therapie wird mit der KVNO nur eine Pauschale über den Notfallschein abgerechnet
Dazu meine Fragen:
1) Ist der Erlös (bei der KV eingereichter Notfallschein) unabhängig von ICD und EBM-Ziffern oder wird eine Notfallpauschale zusätzlich zu den erbrachten EBM-Leistungen berechnet?
2)Können wir Patientinnen jederzeit behandeln und abrechnen oder müssen wir unsererseits klären ob und welche Frauenarztpraxis als Vertretung zuständig ist - oder gibt es definierte Zeiten, zu denen eine ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus erfolgen darf?
3) Wird eine medikamentöse Therapie empfohlen, so bekommen die Patientinnen ein Privatrezept ausgestellt - wir haben keine Kassenrezepte und keine Kartenlesegeräte mit Drucker - und empfehlen die spätere Umwandlung in ein Kassenrezept durch den Haus- oder Frauenarzt. Die Patienten laufen also in die Apotheke, gehen am nächsten Tag zum Arzt und dann wieder in die Apotheke - hört sich lustig an, ist aber wahr! Ist dieses Vorgehen denn auch korrekt und notwendig?
Vielen Dank und viele Grüße!