Hallo Herr / Frau Domutath
meines Erachtens ist das Verhalten der "gekündigten" Kasse nicht rechtens. Es gibt zwischen den KK ein Abkommen, dass genau diese Fälle regelt. Demnach nimmt der Versicherte sein Hilfsmittel mit in die neue Kasse und die alte Kasse erhält hierfür keinen Ausgleich.
Grüße aus Köln
A. Müller