Hallo Forum,
beim Durchstöbern des OPS-Katalogs für 2007 unter besonderer Berücksichtigung der Palliativmedizin sind mir die Merkmale für die Komplexbehandlung ins Auge gestochen, wo es heißt:\'...Behandlung zur Symptomkontrolle...ohne kurative Intention und im Allgemeinen ohne Beeinflussung der Grunderkrankung von Patienten mit einer progredienten, fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung...\'.
Folgender konstruierter Fall, der Einfachheit halber: Ein Pat. mit metastasiertem Bronchialkarzinom kommt mit Dyspnoe und wird palliativmedizinisch versorgt. Eine Chemotherapie o.ä. zur direkten Beeinflussung des Grundleidens wird nicht durchgeführt. Was wird die Hauptdiagnose? Ich stelle diese Frage in Kenntnis der DKR, die besagt, daß das Symptom zur Hauptdiagnose wird, falls nur dies behandelt wird und das Grundleiden nicht. Der MDK hat mir nämlich mal einen Fall, bei dem der Patient mit weit fortgeschrittenem Urothelkarzinom exsikkiert war und nur volumensubstituiert war, die Exsikkose als Hautpdiagnose nicht anerkannt, denn das Urothelkarzinom war ja der Grund allen Übels.
Wie seht Ihr das? Symptom als Hauptdiagnose (wie ich auch tendiere, wenngleich nur zähneknirschend.... )?
Bin gespannt
mfg Gerhard Füchsl