Hallo zusammen!!!
Ich habe mich also nochmal umgehört.
Das BGB gilt für Öffentliches- sowie Privates-Recht.
Aber in diesem Fall, wird im § 2 KFPV ganz klar definiert,
- innerhalb von 30 Kalendertagen ab Aufnahmedatum
Demzufolge muss kein BGB angeführt werden :i_baeh:
Wäre es allerdings nicht klar definiert worden z.B.
- innerhalb von 30 Kalendertagen vom 1. stationären Aufenthalt an
....dann könnte das BGB angeführt werden.
Also war meine Rechnung doch richtig.
Aus meiner Sicht, kann der 1 Aufnahmetag in Ihren Augen wohl auch nicht
der 1. Belegungstag sein, wenn dieser ein Ereignistag sein soll (laut BGB).
Oder wie begründen Sie den 1. Belegungstag:d_gutefrage:
Da frag ich mich doch auch, wie Sie die UGVD und die OGVD berechnen :d_gutefrage:
Fragen über Fragen...
Noch einen schönen Tag.
MfG
Vida
:sonne: