Beiträge von KM

    Hallo Forum,

    werden die ZE lt. Anlage 2 bei Budgetüberschreitung berücksickt?

    D. h. rechne ich ZE ab und überschreite dann das Budget, werden dann die abgerechneten ZE in die Budgetermittlung miteinbezogen und ein größerer Rückzahlungsbetrag muss geleistet werden?

    MfG

    KM

    Hallo ToDo,

    sicherlich ganz man als KK-Vertreter so argumentieren. Jedoch ist mir die Argumentation nicht ganz schlüssig.

    Bezüglich Ihrer Aussage: \"Sie dürfen \"verschiedene Entgeltbereiche\" und \"verschiedene Krankenhäuser\" nicht verwechseln.\" möchte ich ergänzen, dass die KFPV in § 3 Abs. 4 hierzu folgendes besagt:

    \"Ist in einem KH neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschen einerseits noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung ...... vorhanden, sind diese unterschiedlichen Entgeltbereiche im Falle von internen Verlegungen wie selbständige KH zu behandeln\".

    Dies bedeutet:
    Kommt ein Patient mit einer Einweisung für unsere Neurolgie und stellt der Neurologe fest, dass die Erfoderlichkeit einer neurologischen stationären Behandlung nicht erforderlich ist so ist eine VST-Pauschale hierfür abzurechnen.

    Überweist der Neurologe den Patienten intern an die Kollegen der Psychiatrie und stellen diese fest, dass eine stationäre Behandlung geboten ist, so sind ab diesem Tage auch Pflegesätze abrechenbar.

    MfG

    KM

    Hallo Herr Killmer,

    meines Erachtens deckt der Pflegesatz nicht die ganze Behandlung ab, da in der Neurolgie die BPflV keine Anwendung mehr findet.

    Es handlet sich hier um zwei eigenständige Geltungsbereiche (KHEntgG/BPflV) die separat abzurechnen sind.

    Was wäre gewesen, wenn der angesprochene Patient nach einem 2 Stunden Aufenthalt in einer anderen Klinik zu uns in den Psychiatrie-Bereich verlegt worden wäre? Das verlegende KH würde bestimmt nicht auf eine Vergütung verzichten?

    In diesem Zusammenhang würde mich die Argumentation der Kasse interessieren, welche Ihnen die Vergütung VST-Pauschale verweigerte.

    Mit freundlichen Grüßen

    KM

    Hallo Mitstreiter,

    sind bereits zu nachfolgender Konstellation Erfahrungswerte bekannt bzw. wie ist die herrschende Meinung bezüglich der Durchsetzbarkeit gegenüber der Krankenkasse:

    1)vorstationäre Abklärung am 15.05. im DRG-Bereich zum Ausschluss bzw. Abklärung einer neurologischen Erkrankung
    2)noch am selben Tag Aufnahme im BPflV-Bereich (Psychiatrie)

    des gleichen Krankenhauses.

    Wir tendieren zu der Ansicht, dass eine Abrechnung sowohl der vorstationären Pauschale als auch der Pflegesätze ab 15.05.05 möglich ist. Die Neurologie stellt unserer Meinung nach ein eigenes \"Krankenhaus im Krankenhaus\" in dem hier vorliegenden Beispiel dar. Somit ist eine Abrechnung möglich.

    Für Ihre Einschätzung im voraus vielen Dank

    KM

    Hallo zusammen,

    hier in Rheinland-Pfalz besteht ein solche Regelung in unserem Landesvertrag gem. § 112 SGB V

    § 6 Abs. 7a lautet:

    \"Für die Dauer der Beurlaubung werden den Krankenkassen die Tage, an denen der Pat. den Urlaub antritt und aus dem Urlaub zurückkehrt, mit den vollen tagesgleichen Pflegesätzen gem. § 13 BPflV in Rechnung gestellt. Für dazwischen liegende Urlaubstage werden die tagesgleichen Pflegesätze gem. § 13 BPflV mit 75 % v. H. berechnet; bei mehr als zwei Tagen werden die tagesgleichen Pflegesätze nicht mehr berechnet. Fallen Urlaubsantritt und Urlaubsende auf einen Tag, dürfen die tagesgleichen Pflegesätze gem. § 13 BPflV für einen Tag berechnet werden.\"


    Evtl. haben Sie Glück und Sie finden eine ähnliche Regelung in Ihrem Landesvetrag.

    MfG
    KM

    Hallo Forum,

    in wie weit sind im DRG -System Nebendiagnosen zu verschlüsseln?

    Die AOK wirft uns derzeit vor CCL relevante Nebendiagnosen zu verschlüsseln, welche außer, dass sie den Erlös erhöhen keinen zusätzlichen Aufwand für das Krankenhaus darstellen.

    Trifft die Ansicht der AOK zu, dass lediglich nur solche Nebendiagnosen verschlüsselt werden dürfen, für die auch ein entsprechender Aufwand bzw. Prozedur /Leistungen im Krankenhaus stattfindet.

    Beispiel:

    HD: G 12.2
    ND: J 44.9

    Mit ND B67B ohne B67C

    Hallo Forum,

    hier eine Frage der absoluten Beginner (Start DRG-Abrechnung 01.10.04):

    was ist zu erfassen, wenn ein Pat. aus einem KH (BPflV-Bereich z. B. Psychiatrie) zu uns in den DRG-Bereich verlegt wird? Ist hier die Angabe der IK-Nr.des verlegenden KH erforderlich oder ist eine reguläre Aufnahme zu erfassen? Hintergrund der Frage ist, ob die Angabe dieser IK.Nr. Abschläge bei Entlassung vor Erreichung der mittleren Verweildauer nach sich zieht.


    Weiterhin interressiert uns Ihre Meinung zu folgendem:

    Wie ist bei internen Verlegungen zwischen BPflV- und DRG-Bereich zu verfahren? Zur Zeit werden diese Pat. von uns entlassen mit der Angabe des Entlassungsgrundes 179 und unserer IK-Nr. im Feld \"Verlegung in KH\". Bei der Aufnahme ist unser KH die einweisende Institution.


    Gibt es zu diesem Verfahren Alternativen bzw. Verbesserungsvorschläge???

    Viele Grüße aus der sonnigen Pfalz

    Hallo Forum,

    als Optionshaus welches seit 01.01.2004 noch keine DRGs (auf Wunsch der Kassen!) abrechnet, stellt sich für mich folgende Frage(n):

    1. Führt eine unterjährige Anwendung der KFPV 2004 zu Problmen im Hinblick auf die Abrechnung. Ich denke hier insbesondere an die Fallzusammenführungen etc. Pat. wird unmittelbar nach dem Startdatum der DRG-Abrechnung erneut stationär aufgenommen und wäre eigentlich gem. KFPV als Wiederaufnahme zu werten. Dies wird den Kassen sicherlich nicht schmecken, weil sie in solchen Fällen mehr bezahlen müssen.

    2. Eine Anwendung der KFPV ist erst ab Abrechnungsstart möglich, wie kann eine vollständige aussagekräftige Jahresauswertung erfolgen, wenn die ersten Monate tagesgleiche Pflegesätze abgerechnet werden?Sollte man im "Hintergrund" eine DRG-Abrechnung gem. KFPV durchführen?

    3. Sollte eine Umwandlung der Fälle 2003 analog KFPV 2003 erfolgen? Werden dies die Kassen ggf. sogar verlangen? Sind wir dazu verpflichtet dies in den Verhandlungen vorzulegen? Eine Grundlage ist mit nicht bekannt? oder

    Gruss
    KM