Hallo Claudi,
muß mich in meiner Meinung zur Verschlüsselung revidieren. Hauptdiagnose sind doch die Metastasen, das Mammakarzinom ist Nebendiagnose. Es steckt mal wieder der Teufel im Detail: In der Überschrift zum Beispiel Nr. 5 (siehe hierzu meine erste Einlassung)heißt es. Erfolgt die Aufnahme des Pat. primärusw. Daruaus folgt: Primäre Aufnahme erfolgte zum Zeitpunkt der Operation, jetzt, nennen wir es sekundäre Aufnahme, erfolgte zur Chemotherapie der Lebermetastasen, deshalb greift hier das in Beispiel 4 genannte Vorgehen zur kodierung:
Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor (siehe Beispiel 4). Das primäre Malignom ist selbst einige
Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegendieses Malignoms behandelt wird. Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.
[mark=silver]Beispiel 4
Ein Patient wird zur Resektion von Lebermetastasen stationär aufgenommen. Drei Monate zuvor war ein Karzinom am Colon transversum operativ entfernt worden.
Hauptdiagnose: C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber
Nebendiagnose(n): C18.4 Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum[/mark]
Ich habe den Sachverhalt auch mit noch mal mit Controllern unseres hauses besprochen, die sich meiner Meinung voll angeschlossen haben.
MfG
Michael_S