Beiträge von Kasandra

    Hallo liebe Mitglieder,

    zur Abrechnung auf DRG-Basis halte ich folgende Alternativen für denkbar:

    1. Beide Eingriffe und der stationäre Aufenthalt werden durch nur eine DRG (I18Z) abgedeckt; das ergäbe bei einem Relativgewicht 0,854 und einer Baserate EURO 3.700,- ein Entgelt von EURO 3.159,80.

    2. für die beiden Eingriffe, die ja zwei KH-Aufenthalten entsprechen, wird jeweils einmal I18Z abgerechnet; das ergäbe dann das doppelte Entgelt der ersten Alternative: EURO 6.319,60,-

    3. für den ersten Eingriff wird I18Z abgerechnet, beim zweiten Eingriff wird neben der ACT noch eine Knochentransplantation durchgeführt und mit I08C abgerechnet (Rel.-Gewicht 1,843xBaserate EURO 3.700,- = Entgelt EURO 6819,00), was insgesamt ein Entgelt von EURO 3.159,80 + EURO 6819,00 = EURO 9.978,90 erbringen würde.

    Welche Abrechnung ist richtig bzw. was würdet Ihr empfehlen?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Kasandra

    Hallo liebe Mitglieder,

    zur Abrechnung auf DRG-Basis halte ich folgende Alternativen für denkbar:

    1. Beide Eingriffe und der stationäre Aufenthalt werden durch nur eine DRG (I18Z) abgedeckt; das ergäbe bei einem Relativgewicht 0,854 und einer Baserate EURO 3.700,- ein Entgelt von EURO 3.159,80.

    2. für die beiden Eingriffe, die ja zwei KH-Aufenthalten entsprechen, wird jeweils einmal I18Z abgerechnet; das ergäbe dann das doppelte Entgelt der ersten Alternative: EURO 6.319,60,-

    3. für den ersten Eingriff wird I18Z abgerechnet, beim zweiten Eingriff wird neben der ACT noch eine Knochentransplantation durchgeführt und mit I08C abgerechnet (Rel.-Gewicht 1,843xBaserate EURO 3.700,- = Entgelt EURO 6819,00), was insgesamt ein Entgelt von EURO 3.159,80 + EURO 6819,00 = EURO 9.978,90 erbringen würde.

    Welche Abrechnung ist richtig bzw. was würdet Ihr empfehlen?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Kasandra