Hallo alle DRG `ler
Erstmals durch dieses Board auf diese Problematik aufmerkgesam gemacht, ging ich zu unserem dafür Beauftragten und deutete auf diese Problematik hin. Daraufhin wurde mir gesagt wenn Prozeduren in 2001 anfallen wird nach dem alten OPS verschlüsselt oder wenn analog Prozeduren im Jahr 2002 erbracht werden werden nach dem neuen OPS verschlüsselt. Das heißt also eine Verwendung von beiden OPS-Katalogen in einem Krankenhaus Aufenthalt möglich ???. Mir scheint das sehr ungewöhnlich. Nun suche ich nach schlagkräftigen Argumenten um dies zu wiederlegen.
Tschüß Oliver v. H.