Beiträge von vonhaxthausen

    Hallo alle DRG `ler

    Erstmals durch dieses Board auf diese Problematik aufmerkgesam gemacht, ging ich zu unserem dafür Beauftragten und deutete auf diese Problematik hin. Daraufhin wurde mir gesagt wenn Prozeduren in 2001 anfallen wird nach dem alten OPS verschlüsselt oder wenn analog Prozeduren im Jahr 2002 erbracht werden werden nach dem neuen OPS verschlüsselt. Das heißt also eine Verwendung von beiden OPS-Katalogen in einem Krankenhaus Aufenthalt möglich ???. Mir scheint das sehr ungewöhnlich. Nun suche ich nach schlagkräftigen Argumenten um dies zu wiederlegen.

    Tschüß Oliver v. H.

    Hallo Miteinander

    Ich würde wenn möglich auf jedenfall verschlüsseln. Beispiel M06.0 ist ohne Verschlüsselung der 5. Stelle bei mir als Minimalstandard angegeben und deswegen für die Kodierung im Krankenhaus nicht zugelassen. Allerdings ist die M06.1 bis M06.9 nur mit 4. Stellen möglich. Grundsätzlich aber so detailiert wie möglich verschlüsseln.

    Tschüß Oliver v.H.

    Guten Abend

    Das Beispiel der Verschlüsselung von ergänzenden Funktionsstörungen bei Apoplex ist sicherlich als sinvoll zu sehen. Da es eine Spezifizierung der Krankheit ermöglicht. Genauso wie die Verschlüsselung einer bekannte Krankheit mit der Behandlung nur des Symptom oder wenn keine Diagnose am Ende der Diagnostik gefunden wird und nur das Symptom übrig bleibt.

    Davon abzugrenzen ist aber eine Symptomverschlüsselung welche in der Hauptdiagnose schon enthalten ist. Welche in keiner Weise einen Resourcenverbrauch darstellt sondern nur Mehraufwand bedeutet. Wie in dem Fall Gastritis und Oberbauchschmerzen deutlich zu sehen. Man wird damit auch keine Verschlüsselung zur Stationären Begründung errreichen können.

    Wir haben bei uns im Krankenhaus versucht einen symptombezogene Verschlüsselung von Pflegediagnosen zu etablieren. Werden aber wohl davon wieder Abstand nehmen weil es einen erheblichen Mehraufwand ohne zählbare Resultate verspricht. Der einzige Vorteil liegt in der Kontrolle von Diagnosen die dem Arzt vielleicht nicht aufgefallen sind.

    Tschüß Oliver v.H.!:) !:) !:)

    In letzter Zeit nehmen Verlängerungsanträge einen großen Zeitraum in der ärztlichen Tätigkeit ein. Zu dem verlangt jetzt auch eine große Krankenkasse mehr das ausfüllen von 2 Din A 4 Seite eines Papier in dem zukünftige geplante Therapiemaßnahmen angezeigt werden sollen. Sie brufen sich dabei §112 Abs.2 Nr.2 SGBV zwischen der Krankenhausgesellschaft und den krankenkassen.
    Das scheint mir ein vorgezogenes AEP zu sein. Wer hat ebenfalls Erfahrungen mit solchen Themen und wie werden die intern gelösst. Unser Krankenhaus scheint dem Druck nach zu geben wobei die Arbeit natürlich an den Ärzten hängen bleibt. In welcher Form ist das mit dem 18. Tätigkeitsbericht des BfD zu vereinbahren ?.

    Ich hoffe auf rege Austausch. Danke

    Oliver v. H.

    1. Kann mir jemand die Gewichtung der Entlassungsart auf die DRG erläutern. Geht Sie direkt auf den cw ein oder ist es eher zu vernachlässigen ?.

    2. In der Durchsicht des Diacos habe ich die verschiedenen Möglichkeiten den Tod zu verschlüsseln entdeckt. Macht das Sinn so etwas zu verschlüsseln ?.

    3. Wie ist das in Zukunft mit Fremd eingekauften Leistungen , wie CT oder MRT oder auch HNO-Konsil etc. Macht diese Verschlüsselung noch Sinn ?

    Vielen Dank für jede Antwort. Oliver von Haxthausen

    Sorry vielleicht war das Beispiel doch etwas zu platt.

    Aber in unserem Hause gibt es eine rheumatologische Abteilung sowie eine große physiotherapeutische Abteilung. Um den Behandlungsaufwand der konservativen Patienten darzustellen erachte ich die Kodierung für sinnvoll.

    Ansonsten haben solche Abteilungen eigentlich keine stationäre Berechtigung mehr. Oder ???

    Gruß Oliver von Haxthausen

    Hallo im DRG-Forum

    1. Hier ist ein neues Gesicht. Wer kann mir einen schlauen Ratschlag geben zur Kodierung von Physiotherapie im Rahmen des stationären Aufenthaltes; z.B. im Rahmen einer akuten Lumbago.

    2. In welcher Form können Schmerztherapeutische Außerseiterverfahren wie Akkupunktur etc. verschlüsselt werden.

    Erstmal vielen Dank Oliver von Haxthausen:O :O :))