Beiträge von ONK

    Hallo Forum,
    ich muss das Thema nochmal aufgreifen, wie ich sehe konnte man die Applikation von Thymoglobulin damals (2006) wohl als ZE abbilden. Wurde das ZE mittlerweile gestrichen? Habe es unter ZE 46 nicht mehr finden können. Hat jemand damit Erfahrung? Und wie sieht es aus, gibt es noch andere Möglichkeiten dieses Medikament in der Kodierung abzubilden? Wäre für jede Hilfe dankbar!

    Beste Grüße bei Minus 13 Grad aus dem Saarland
    Miriam

    Hallo Pay,

    habe auch schon des öfteren dieses Probelm gehabt, beziehe mich in diesem Fall immer auf folgende Kodierempfehlungen des MDK.

    Kodierempfehlung Nr. 183
    Schlagworte: Gallengang, Stent, Revision, palliativ
    Stand: 21.08.2007
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    78-jähriger Patient mit Ikterus und Gallengangskarzinom mit Z.n. Stenteinlage.
    Die Aufnahme erfolgt zur ERCP und palliativen Stentrevision bei Stenose des
    D. choledochus. Progression des Tumorleidens wird nachgewiesen und der
    Stent gewechselt. Histologisch bekanntes Adenokarzinom (Gallengangskarzinom).
    Während des stationären Aufenthaltes erfolgt keine Chemotherapie. Was
    ist Hauptdiagnose?

    Kodierempfehlung
    C24.0 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der
    Gallenwege, extrahepatischer Gallengang ist plausibel. Die durchgeführte
    Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor
    vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer
    Absicht.


    Kodierempfehlung Nr. 143
    Schlagworte: Ösophaguskarzinom, Tumorstenose, Malignom, Hauptdiagnose
    Stand: 25.04.2007
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    Im Krankenhaus bekannter Patient in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablen
    Ösophaguskarzinom. Tumorbedingte Ösophagusstenose. Stationäre Aufnahme,
    Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne
    weitere Maßnahmen.
    Was ist Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.-) oder die Ösophagusstenose
    (K22.2)?

    Kodierempfehlung
    Da hier eine direkte Assoziation mit dem Tumor (Ösophagusstenosierung) vorliegt,
    und die Behandlung auch am Tumor erfolgt (Bougierung), ist ein Kode aus
    C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus als Hauptdiagnose zu verschlüsseln
    (siehe auch Kodierempfehlung Nr. 84).


    Hoffe es hilft Ihnen weiter.
    Freundliche Grüße aus Saarbrücken
    Miriam

    Hallo zusammen,

    habe gerade einen ähnlichen Fall. Gibt es einen Kombinationskode aus beiden? Oder kodiere ich Cholezystolithiasis gesondert? Meiner Meinung nach gibt es keinen Kombi-Schlüssel!

    Kann ich auch die K80.21 mit Gallenwegsobstruktion nehmen bei Stenteinlage in den DHC und Papillotomie? Bildet dieser Kode dann beides ab?

    Gruß
    Miriam

    :i_respekt:
    So gesehen muss ich Ihnen Recht geben TT.
    Wenn ich mir jetzt aber die DKR D005d ansehe und die Narbenhernie als Folgezustand von dem Malignom betrachte komme ich aber trotzdem nur auf die Z85.0 als ND..... :d_gutefrage:

    Hallo Herr Holzwarth,

    so gesehen sehe ich die Narbenhernie auch nicht als Symptom des Karzinoms. Wie wäre dass ganze denn nach einer Sectio zu sehen? Würde man dann auch das Kind als Ursache für die Narbenhernie sehen??? Bei dem Gedanken muss ich jetzt schon ein wenig schmunzeln....

    Beste Grüße
    Miriam

    Dann würde ich es ebenso kodieren.
    HD Hernie
    ND Z85.0 allerdings würde ich die Z08.0 Nachtuntersuchung nach chirurgischen Eingriff hinzuziehen, wenn Sie ein Rezidiv im aktuellen Fall ausgeschlossen haben.

    Gruß

    Guten Morgen Herr Holzwarth,

    laut Kodierleitfaden Gastroenterologie
    6.1.12 Neoplasmen
    6.1.12.1 Hauptdiagnose bei Neoplasmen (DKR 0201f)
    ....Der Malignon-Kode sollte so lange als HD für jede einzelne Behandlungsphase verwendet werden, bis der Behandlungsabschnitt beendet ist. Dieses beinhaltet auch die mehrtägigen Behandlungsphasen, die einer chirurgischen Entfernung eines Malignoms nachfolgen - denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt....

    Ich nehme mal an, dass in Ihrem geschilderten Fall die Narbenhernie durch die Tumorresektion entstanden ist und wenn ich mir nun diese Kodierrichtlinie so betrachte gehört es meiner Meinung nach noch zu dem Behandlungsabschnitt. Obwohl ich spontan wohl auch eher zur Hernie als HD tendiere. Wäre mal interessant wie die Meinungen anderer hier im Forum sind.

    Gruß
    Miriam

    Zitat


    Original von Eastfries:
    Hallo,

    ... finde ich super. Ich hoffe, Ihre Entscheidung zur Diagnosewahl zwischen Infekt und Neubildung hängt nicht ausschliesslich vom Vorliegen von Husten ab???

    Ich denke auch, die R91 ist bei o.a. Konstellation der DKR- konforme Kode.
    Evt. könnte man auch die J98.4 nehmen, da im alph. Verzeichnis mit unklar angegeben.

    mfG


    natürlich hängt meine Entscheidung nicht vom Husten ab, ich schaue mir meistens das Gesamtbild an und entscheide dann, natürlich nie ohne RS mit dem behandelnden Arzt....
    mfg

    Hallo TT,

    ey weisch Du habisch geguckt und nix da steht von \"Spülung PEG bei verstopfter Sonde\". Unn nu? Ich nix versteh???
    Jetzt mal im ernst, also das muss wirklich sehr aufwendig gewesen sein um diese wieder freizubekommen, dass eine normale routinemäßige Spülung nicht geht ist mir klar da kann ich nur mit der Versorgung PEG entgegenwirken. Aber dieser Fall war alles andere als normal.

    Gruß Miriam

    Hallo Keks,

    also ich bin jetzt seit ca. 5 1/2 Jahren in diesem Beruf. Ich gehe so vor zuerst alles abheften, beim abheften Kontrolliere ich gleich die Akte auf Vollständigkeit und hefte nachkommende Befunde ab. Habe ich allerdings mal nicht die Akte zur Hand kommen die nachfolgenden Befunde in einen Ordner (alphabetisch, schön säuberlich sortiert). Und dann fang ich an zu lesen, ich sage immer das ist zu Vergleichen wie den ganzen Tag Käsblättchen im Wartezimmer zu lesen, irgendwann ist es nicht mehr so spannend und von Tag zu Tag lernt man sich die wirklich wichtigen Dinge mit dem ersten Blick rauszufiltern. Arbeiten Sie mit Textmarkern und Notizzetteln und dokumentieren Sie auf Ihrem Ausdruck warum und weshalb welche Diagnose kodiert wurde, dass macht es für das Medizinkontrolling einfacher um Ihre Kodierung vor dem MDK zu rechtfertigen, auch ihrem Verantwortlichen in Ihrem Fall \"Chefkodierer\" macht es die Sache einfacher. Zudem spart es eine Menge Zeit für alle Beteiligten. Ich kann Ihnen nur sagen bei uns hat sich das Ganze voll und ganz bewährt. Bringen Sie System rein, damit behalten Sie und auch Dritte den Überblick.

    Viel Erfolg und wenn Sie noch Fragen haben - einfach melden!

    Gruß Miriam