Hallo Pay,
habe auch schon des öfteren dieses Probelm gehabt, beziehe mich in diesem Fall immer auf folgende Kodierempfehlungen des MDK.
Kodierempfehlung Nr. 183
Schlagworte: Gallengang, Stent, Revision, palliativ
Stand: 21.08.2007
Aktualisiert: 08.01.2008
Problem/Erläuterung
78-jähriger Patient mit Ikterus und Gallengangskarzinom mit Z.n. Stenteinlage.
Die Aufnahme erfolgt zur ERCP und palliativen Stentrevision bei Stenose des
D. choledochus. Progression des Tumorleidens wird nachgewiesen und der
Stent gewechselt. Histologisch bekanntes Adenokarzinom (Gallengangskarzinom).
Während des stationären Aufenthaltes erfolgt keine Chemotherapie. Was
ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung
C24.0 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der
Gallenwege, extrahepatischer Gallengang ist plausibel. Die durchgeführte
Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor
vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer
Absicht.
Kodierempfehlung Nr. 143
Schlagworte: Ösophaguskarzinom, Tumorstenose, Malignom, Hauptdiagnose
Stand: 25.04.2007
Aktualisiert: 08.01.2008
Problem/Erläuterung
Im Krankenhaus bekannter Patient in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablen
Ösophaguskarzinom. Tumorbedingte Ösophagusstenose. Stationäre Aufnahme,
Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne
weitere Maßnahmen.
Was ist Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.-) oder die Ösophagusstenose
(K22.2)?
Kodierempfehlung
Da hier eine direkte Assoziation mit dem Tumor (Ösophagusstenosierung) vorliegt,
und die Behandlung auch am Tumor erfolgt (Bougierung), ist ein Kode aus
C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus als Hauptdiagnose zu verschlüsseln
(siehe auch Kodierempfehlung Nr. 84).
Hoffe es hilft Ihnen weiter.
Freundliche Grüße aus Saarbrücken
Miriam