Hallo sehr geehrtes Forum,
ich setze auf diesen Thread auf um die Diskussion wieder zu beleben.
Sowohl nach KFPV als auch nach FPV 2005 sind die Zusatzentgelte für teilstationäre Fälle abrechenbar. Dazu folgende Fragen:
1. Welches KH rechnet aktuell ZE\'s bei teilstationären Fällen ab? Wie haben dort die KK reagiert (z.B. Kalkulation der Pflegesätze)?
2. Wie soll die Fallzählung erfolgen? Hintergrund: für ZE mit Mengenklassen (teure Medikamente) wird man ggf. nur die \"cut off\" Grenzen erreichen, wenn die Fälle quartalsweise betrachtet werden (wie im Anhang 2, Fußnote 11a BPflV ausgeführt). Andererseits sollen die Kalkulations KH jeden teilst. Besuch als einen Fall betrachten; in diesem Fall wird man nur selten die Mengenklassen der ZE erreichen. Die uneinheitliche Fallzählung im teilstationären Bereich hat ja bisher verhindert tst. DRGs zu kalkulieren.
A. Schäfer
schaefer_a3@klinik.uni-wuerzburg.de
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